Zollbericht USA Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Einseitige Zollpräferenzen gegenüber Entwicklungsländern
Die USA gewähren zahlreichen Ländern bzw. Länderbereichen einseitige nicht im Rahmen eines Abkommens festgelegte Zollpräferenzen.
27.11.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Zu den Ländern, denen die USA einseitige Zollpräferenzen gewähren, zählen zum Beispiel
- die Mitgliedstaaten des Karibischen Gemeinsamen Marktes (CARICOM) beziehungsweise des karibischen Beckens im Rahmen der Caribbean Basin Initiative (CBI) aufgrund des Gesetzes über die Wiederbelebung im Bereich des Karibischen Beckens (Caribbean Basin Economic Recovery Act - CBERA). Der CBERA wurde durch den "U.S.-Caribbean Basin Trade Partnership Act"(CBTPA) und den "Trade Act of 2002" erweitert. Die Regelungen dieser Gesetze gelten für Textilprodukte und nicht textile Waren.
- Bestimmte Staaten Sub-Sahara Afrikas aufgrund des "African Growth and Opportunity Act" (AGOA) für Textilprodukte und nicht textile Produkte. Vom 24. Juli 2024 bis zum 26. Juli 2024 fand in Washington D.C. das 21. AGOA-Forum statt. Hauptthema war eine Verlängerung des AGOA nach 2025. Der AGOA ist aktuell noch bis 2025 gültig.
- Die Entwicklungsländer im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (GSP - Generalized System of Preferences) mit einseitiger Präferenzgewährung. Die Präferenzregelung liegt grundsätzlich etwa Mitte des Kalenderjahres jährlich neu dem US-amerikanischen Kongress zur Beschlusslage der Weitergewährung beziehungsweise Änderung vor. Mit dem 31. Dezember 2020 lief das System aus und wurde bislang nicht durch den Kongress verlängert. Seither gelten für Produkte mit Ursprung in von dem System betroffenen Entwicklungsländern die regulären Zölle (im US-Zolltarif Spalte 1 "General"). Weitere Informationen dazu hat der US-Kongress veröffentlicht. Von der GSP-Regelung sind etliche Waren ausgenommen, zum Beispiel Spinnstoffe und Bekleidung, Uhren, Schuhe, Lederbekleidung sowie Stahlprodukte, auf die die USA zusätzliche Zölle (section 232) erheben.
Einseitige Zollpräferenzen für Bekleidung und andere Textilprodukte im Rahmen des "Andean Trade Promotion and Drug Eradication Act" (ATPDEA) für die Andenländer Ecuador, Kolumbien und Peru liefen 2010 und 2012 beziehungsweise zum 31. Juli 2013 aus. Dies war vor allem der Tatsache geschuldet, dass Kolumbien und Peru mittlerweile Freihandelsabkommen mit den USA abgeschlossen hatten. Bolivien gewährten die USA bereits seit Ende 2008 keine Zollpräferenzen mehr.