Zollmeldung USA Einfuhrverbote und Beschränkungen
USA befreien EU-Staaten von Pflanzenschutzbeschränkungen
Das Amt für Tier- und Pflanzenschutz hat die Pflanzenschutzvorschriften für 21 EU-Staaten und das Vereinigte Königreich im Hinblick auf bestimmte Schädlinge liberalisiert.
03.07.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Seit dem 12. Juni 2024 gelten 21 EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich gemäß den US-Pflanzenschutzvorschriften nicht mehr als befallen von den Schädlingen Zitrusbockkäfer (CLB) und Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB). Der Tier- und Pflanzenschutzdienst (APHIS) teilte im Gesetzblatt vom 12. Juni 2024 mit, dass sie nicht mehr auf der Liste der betroffenen Länder stehen.
Von der Beseitigung dieses Handelshemmnisses profitieren die 21 betroffenen EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich in unterschiedlicher Weise. Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark und die Niederlande sowie das Vereinigte Königreich durften bisher nur Pflanzen zum Anpflanzen mit einem Stammdurchmesser von weniger als zehn Millimeter in die USA ausführen. Nun können sie ohne Einschränkungen Pflanzen zum Anpflanzen ausführen. Die übrigen 18 EU-Staaten können nun zumindest die Ausfuhr bestimmter Pflanzen zum Anpflanzen beantragen. Details dazu können der Gesetzeswerk "Code of Federal Regulations" (7 CFR 319.37) und den US-Pflanzenschutzvorschriften entnommen werden.
Deutschland weiterhin von CLB und ALB befallen
Deutschland, Österreich, Kroatien, Frankreich, Italien und Finnland stehen weiterhin auf der Liste der von CLB und ALB und befallenen Länder. Sie profitieren daher zunächst nicht von der Liberalisierung der Vorschriften.
Weitere Informationen:
- Mitteilung des Tier- und Pflanzenschutzdienstes im Gesetzblatt vom 12. Juni 2024
- Weitere Hinweise des APHIS
- Mitteilung der Europäischen Kommission