Zollbericht USA Einfuhrverbote und Beschränkungen
USA stellen wesentliche Handelshemmnisse in US-Exportmärkten dar
Die Handelsbeauftragte hat im März 2024 den jährlichen Bericht zu ausländischen Handelsbarrieren für US-Exporte veröffentlicht. Dort stehen auch die EU, China und Mexiko im Fokus.
12.04.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Der umfangreiche "National Trade Estimate Report on Foreign Trade Barriers" ergänzt die handelspolitische Agenda von Präsident Biden für 2024 und zeigt wesentliche Handelshemmnisse ausländischer Staaten für US-Exporte, ausländische Direktinvestitionen und den E-Commerce in wichtigen Auslandsmärkten der USA auf. Dies sind unter anderem technische Handelshemmnisse, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, Hemmnisse im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, beim Schutz des geistigen Eigentums, Dienstleistungen, digitalem Handel, Investitionen und wettbewerbswidrige Handelspraktiken. Der Bericht stellt Handelshemmnisse in 59 US-Exportmärkten dar. Darunter sind die Europäische Union, Mexiko und China. Nachfolgend sind einige Handelsschranken dieser Länder aus US-Sicht beispielhaft dargestellt.
EU und Mexiko schränken Pflanzenschutz ein
Aus Sicht der USA erschweren verschiedene technische, sanitäre und phytosanitäre Handelshemmnisse der EU den Marktzugang für US-Agrarprodukte.
Die Europäische Kommission hat beispielsweise das Herbizid Glyphosat im November 2023 für weitere zehn Jahre bis Dezember 2033 zugelassen. Trotz der jüngsten Verlängerung der EU-Zulassung für Glyphosat verbieten einige Mitgliedstaaten, darunter Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande Glyphosat weiterhin teilweise oder vollständig innerhalb ihrer nationalen Grenzen.
Auch Mexiko hat eine schrittweise Abschaffung des Einsatzes von Glyphosat und glyphosathaltigen Produkten beschlossen. Gleichzeitig führte die mexikanische Regierung im März 2023 starke Einschränkungen für die Verwendung von gentechnisch verändertem Mais ein. Mexiko ist der zweitgrößte Exportmarkt der USA für gentechnisch veränderten Mais. Daher sind die USA mit einem Verbot für Genmais nicht einverstanden. Vor allem verstößt ein Verbot aus Sicht der USA gegen die Vereinbarungen des United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA).
Zoll- und Einfuhrverfahren in der EU sind nicht einheitlich
Trotz eines einheitlichen EU-Zollrechts sehen sich am Handel mit der EU beteiligte US-Unternehmen weiterhin mit uneinheitlichen Verfahren und einer unterschiedlichen Handhabung von Zoll- und Einfuhrvorschriften der Mitgliedstaaten konfrontiert. Hier geben neben dem Bereich der Biotechnologien in der Landwirtschaft unterschiedliche Themen Anlass zur Sorge. Dazu zählen beispielsweise Kennzeichnungsvorschriften, zum Beispiel für chemische und gefährliche Stoffe, Wein und andere alkoholische Getränke, die Themen Verpackungen und Verpackungsmüll, Schutz des geistigen Eigentums, öffentliche Beschaffungen und Investitionen.
Technische Normen der EU erschweren die Einfuhr von US-Produkten
Ferner führt ein aus US-Sicht restriktiver Ansatz der EU im Bereich der Normen und Standards und das EU-Rahmenwerk zur Konformitätsbewertung zu erheblichen Belastungen für US-Hersteller und Exporteure. Dies erschwert den Marktzugang für US-Produkte, die nicht den EU-spezifischen regionalen Normen beziehungsweise den so genannten europäischen harmonisierten Normen entsprechen. Produkte, die von der EU reguliert werden, müssen immer mit den EU-spezifischen regionalen Normen übereinstimmen. Nur dann gelten sie als konform mit den EU-Anforderungen. US-Hersteller und Exporteure von Produkten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind daher beim Zugang zu EU-Märkten im Vergleich zu einheimischen Produzenten deutlich im Nachteil. Die Vereinigten Staaten haben ihre Besorgnis gegenüber der EU bereits im Rahmen des US-EU Rates für Handel und Technologie ("U.S.-E.U. Trade and Technology Council") zum Ausdruck gebracht.
USA und EU hatten im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen in den Jahren 2019 und 2020 über ein generelles Abkommen zu Konformitätsbewertungen verhandelt. Die EU hatte während der Trump-Administration Ende 2019 hierzu einen Vorschlag eingebracht. Seit Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Biden-Administration Anfang 2021 ruhen die Verhandlungen zu diesem Thema.
Chinas belastet den Handel durch nicht marktkonforme Praktiken
Aus US-Sicht ist Chinas Industriepolitik nicht marktwirtschaftlich. Chinesische Unternehmen erhalten Subventionen und Vorteile beim Marktzugang ihrer Produkte, die ausländische Wettbewerber benachteiligen. Grundlage ist der sogenannte Industrieplan "Made in China 2025". Das Ziel des Plans besteht darin, ausländische Technologien, Produkte und Dienstleistungen auf dem chinesischen Markt durch chinesische Technologien, Produkte und Dienstleistungen zu ersetzen. Dadurch können chinesische Unternehmen in die Lage versetzt werden, den chinesischen Markt zu dominieren. China führte im April 2018 zum Beispiel zusätzliche Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte als Vergeltungsmaßnahme gegen entsprechende zusätzliche Zölle in den USA ein. Dies führte zu Überkapazitäten unter anderem in der US-Stahl- und Aluminiumindustrie. Die USA sind bestrebt, die Wettbewerbsfähigkeit von US-Unternehmen und Arbeitskräften gegen Marktverzerrungen und Störungen zu schützen. Daher stellen sie sich mit gleichgesinnten Partnern den wettbewerbsschädigenden Praktiken.
China verstößt gegen Arbeitsrecht
Die US-Administration hat zudem in China Verstöße gegen das Verbot der Zwangsarbeit insbesondere in der Autonomen Region Xinjiang festgestellt. Die USA haben daher Einfuhrverbote für chinesische Produkte eingeführt, die dort von uigurischen Zwangsarbeitern hergestellt wurden. Die US-Gesetzgebung untersagt die Einfuhr von Produkten, die zum Teil oder vollständig in Zwangsarbeit hergestellt sind. Der "Uyghur Forced Labor Prevention Act" präzisiert dieses Verbot seit Ende 2021 für die in der Autonomen Region Xinjiang lebenden Uiguren.
Weiterführende Informationen zum US-Bericht über ausländische Handelshemmnisse
- 2024 National Trade Estimate Report on Foreign Trade Barriers
- Pressemitteilung der US-Handelsbeauftragten vom 29. März 2024
- USA
- EU
- China
- Mexiko
- Einfuhrverbote und Beschränkungen
- Kennzeichnungsvorschriften
- Technische Normen
- Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
- Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen
- Zolltarif, Einfuhrzoll
- Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
- Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzrecht
- Ausschreibungsregelungen, Recht der öffentlichen Aufträge
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Aluminiumerzeugnisse
- Zoll