Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
USA erhöhen Zölle auf Aluminium- und Stahlimporte
Zölle auf Stahl und Aluminium werden am 12. März auf 25 Prozent erhöht. Ausnahmeregelungen für bestimmte Länder sowie Quotenregelungen werden ebenfalls aufgehoben.
13.02.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Ab dem 12. März 2025 wird die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen sowie deren Derivate mit zusätzlichen Zöllen von 25 Prozent belastet. Die Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Aluminiumerzeugnisse und -derivate sowie Stahlerzeugnisse und -derivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen (zum Beispiel gegenüber chinesische Waren). Kapitel 99 des US-amerikanischen Zolltarifs (HTSUS) wird entsprechend angepasst.
Dies hat Präsident Donald Trump am 10. Februar 2025 unter Berufung auf seine Ermächtigung gemäß 3 U.S.C. 301 (General authorization to delegate functions; publication of delegations), Sec. 604 Trade Act of 1974 (consequential changes in the tariff schedule) und Sec. 232 Trade Expansion Act of 1962 (Investigation on the Effect of Imports of Steel on U.S. National Security) mit entsprechenden Proclamations angeordnet. Aus diesen Ankündigungen gehen auch die Gründe für die Erhöhung bzw. Wiedereinführung der Einfuhrzölle hervor: Die Maßnahmen werden ergriffen, weil Aluminium und Stahl in solchen Mengen in die USA importiert werden, dass die nationale Sicherheit der USA gefährdet erscheint. Bereits 2018 belegte Präsident Trump Stahl- und Aluminiumeinfuhren wegen nationaler Sicherheitsbedenken mit zusätzlichen Zöllen, um die US-Industrie zu schützen.
Einfuhren von Aluminiumerzeugnissen
Mit der Proclamation 9704 vom 8. März 2018 und der Proclamation 9980 vom 24. Januar 2020 führten die USA zusätzliche Zölle von 10 Prozent auf Produkte aus Aluminium und später auch auf Einfuhren von Aluminiumderivaten ein. Beide Proclamations werden nun geändert: Ab dem 12. März 2025 um 00:01 Uhr (EST) werden die durch die Proklamationen 9704 und 9980 festgelegten Tarife angepasst. Die Zollsätze werden von zusätzlichen 10 Prozent ad valorem auf zusätzliche 25 Prozent ad valorem erhöht. Die Zölle betreffen Waren, die ab dem 12. März 2025 in die USA zum Verbrauch eingeführt oder aus einem Lager zum Verbrauch entnommen werden.
Aluminiumwaren und Aluminiumderivate
Alle Aluminiumwaren sowie Aluminiumderivate unterliegen unabhängig vom Ursprungsland einem Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent. Im Anhang 1 (Annex) der Proclamation 10895 finden Sie eine Auflistung der entsprechenden Aluminiumderivate samt Zolltarifnummer, die mit einem zusätzlichen Wertzoll von 25 Prozent belegt werden. In Anbetracht der gestiegenen Einfuhr von Aluminiumderivaten sollen die Zölle auf weitere Aluminiumderivate angewandt werden können. Herstellern und Industrieverbänden soll die Möglichkeit gegeben werden, die Aufnahme weiterer Produkte in die Liste der zollpflichtigen Artikel zu beantragen, falls die erhöhte Einfuhr die nationale Sicherheit der USA gefährdet. Ein entsprechendes Verfahren soll zeitnah implementiert werden.
Eine Ausnahme gilt für Aluminiumderivate, die in einem anderen Land (außer Russland) verarbeitet und in den USA "geschmolzen und gegossen" werden. Für alle in Anhang 1 der Proklamation 10895 aufgeführten Aluminiumderivate, die nicht in Kapitel 76 des HTSUS aufgeführt sind, gilt der zusätzliche Wertzoll nur auf den Aluminiumgehalt des Derivates. Um diese Ausnahme zu gewährleisten, muss die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) umfassendere Leitlinien bereitstellen, die den Importeuren vorschreiben, wie sie ihre Lieferketten dokumentieren sollten.
Für alle Aluminiumwaren und Aluminiumderivate, die geschmolzenes oder gegossenes Primäraluminium aus Russland enthalten, gilt dagegen ein zusätzlicher Zoll in Höhe von 200 Prozent.
Keine Länderausnahme und Quotenvereinbarung
Die Abkommen mit Argentinien, Australien, Kanada, Mexiko, den EU-Ländern und dem Vereinigten Königreich werden gekündigt. Ab dem 12. März 2025 gelten für die Einfuhren von Aluminiumartikeln und Aluminiumderivaten aus den genannten Ländern ebenfalls ein zusätzlicher Wertzoll in Höhe von 25 Prozent.
Damit werden zuvor vereinbarte Ausnahmeregelungen aufgehoben. Die Zölle wurden nämlich für Einfuhren aus Argentinien, Australien, Kanada, Mexiko, der EU und dem Vereinigten Königreich angepasst, nachdem Gespräche über alternative Wege geführt wurden. Beispielsweise verständigten sich die USA und die EU auf eine vorübergehende Aussetzung der Zusatzzölle bzw. auf Zollkontingente.
Quelle und weitere Informationen: Proclamation 10895 of February 10, 2025, Federal Register, Vol. 90, No. 31, February 18, 2025 "Adjusting Imports of Aluminium into the United States"
Einfuhren von Stahlerzeugnissen
Mit der Proclamation 9705 vom 8. März 2018 und der Proclamation 9980 vom 24. Januar 2020 führten die USA zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf Produkte aus Stahl und später auch auf Einfuhren von Stahlderivaten ein. Unter der Biden-Administration kam es dann zu einigen Ausnahmen, wie beispielsweise der Aussetzung der zusätzlichen Zölle auf Stahl gegenüber der EU.
Nun werden die Proclamations angepasst: Ab dem 12. März 2025 unterliegen alle Einfuhren von Stahlerzeugnissen, die unter die Position 9903.80 des Kapitels 99 des HTSUS fallen, einem zusätzlichen Wertzollsatz von 25 Prozent ad valorem. Die Zölle betreffen Waren, die ab dem 12. März 2025, 00:01 Uhr (EST) in die USA zum Verbrauch eingeführt oder aus einem Lager zum Verbrauch entnommen werden.
Stahlerzeugnisse und Stahlderivate
Alle Stahlerzeugnisse und Stahlderivate unterliegen unabhängig vom Ursprungsland einem Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent. Im Anhang 1 (Annex) der Proclamation 10896 finden Sie eine Auflistung der entsprechenden Aluminiumderivate samt Zolltarifnummer, die mit einem zusätzlichen Wertzoll von 25 Prozent belegt werden.
Eine Ausnahme gilt lediglich für Stahlderivate, die in einem anderen Land verarbeitet und in den USA geschmolzen und gegossen werden. Für alle in Anhang 1 der Proklamation 10896 aufgeführten Aluminiumderivate, die nicht in Kapitel 73 des HTSUS aufgeführt sind, gilt der zusätzliche Wertzoll nur auf den Stahlanteil des Derivates. Um diese Ausnahme zu gewährleisten, muss die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) umfassendere Leitlinien bereitstellen, die den Importeuren vorschreiben, wie sie ihre Lieferketten dokumentieren sollten.
Keine Länderausnahme und Quotenvereinbarung
Die Abkommen über entsprechende Sonderregelungen mit Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Mexiko, den EU-Ländern, Japan, Südkorea, Ukraine und dem Vereinigten Königreich werden gekündigt. Ab dem 12. März 2025, 00:01 Uhr (EST) gelten für die Einfuhren von Stahlerzeugnissen und Stahlderivaten aus den genannten Ländern ebenfalls zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent.
Quelle und weitere Informationen: Proclamation 10896 of February 10, 2025, Federal Register, Vol. 90, No. 31, February 18, 2025 "Adjusting Imports of Steel into the United States"
Erste Gegenreaktionen angekündigt
Erste Gegenmaßnahmen wurden beispielsweise von der EU angekündigt. Wir informieren Sie, sobald die EU oder weitere Länder konkrete Maßnahmen erlassen haben.
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