Zollmeldung Usbekistan Einfuhrabgaben
Usbekistan gewährt Zollbegünstigungen
Zur Förderung grüner Technologien und zur Verringerung schädlicher Gasemissionen befreit Usbekistan Elektrofahrzeuge von Zöllen. Die Befreiungen sollen bis Januar 2030 gelten.
02.01.2023
Von Karin Appel | Bonn
Usbekistans Automobilbranche erfährt derzeit eine Umbruchsstimmung, denn der Weg für die E-Mobilität wird weiter ausgebaut.
Dazu zählen unter anderem Zollbefreiungen von Elektrofahrzeugen, aber auch die zollfreie Einfuhr von
- Bauteilen (Bausätzen) für Elektro- und Hybridfahrzeuge,
- Roh- und Hilfsstoffen,
- Ausrüstungen und technologischer Ausrüstung,
- Ersatzteilen für Wartungen.
Darüber hinaus gelten für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Januar 2026 folgenden Anreize zur Förderung der E-Mobilität:
- Grundstücke, auf denen sich Elektroladestationen und entsprechende Parkplätze befinden, werden von der Grundsteuer befreit;
- Einzelunternehmer, deren Haupttätigkeit in der Erbringung von Dienstleistungen für Ladestationen besteht, werden von der Einkommensteuer befreit. Ihre Einkünfte aus der Erbringung dieser Dienstleistung werden von der Umsatzsteuer befreit;
- Importierte Ladestationen, deren Komponenten und technische Geräte für die Serviceinfrastruktur eingesetzt werden, werden von den Zollgebühren befreit.
Quelle: Beschluss des Präsidenten Nr. 443 vom 19. Dezember 2022