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Zollmeldung Usbekistan Zolltarif, Einfuhrzoll

Usbekistan verlängert Nullzollsatz für bestimmte Konsumgüter

Ursprünglich sollte der Nullzollsatz am 1. Juli 2023 auslaufen.

Von Karin Appel | Bonn

Usbekistan hat die Anwendung des Nullsatzes auf die Einfuhr bestimmter Nahrungsmittel bis zum 1. Januar 2024 verlängert. Die angenommene Liste der betroffenen Waren umfasst:

  • Joghurt, Buttermilch, Kondensmilch oder Sahne, Kefir;
  • Käse und Hüttenkäse;
  • Datteln, Feigen, Ananas, Avocado, Guave, Mango und Mangostan oder Garcinia (frisch oder getrocknet);
  • frische Äpfel, Birnen und Quitten;
  • Mehl (mit Ausnahme von Weizen oder Weizengries); 
  • Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
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