Zollmeldung Usbekistan Zolltarif, Einfuhrzoll
Usbekistan verlängert Nullzollsatz für bestimmte Konsumgüter
Ursprünglich sollte der Nullzollsatz am 1. Juli 2023 auslaufen.
03.04.2023
Von Karin Appel | Bonn
Usbekistan hat die Anwendung des Nullsatzes auf die Einfuhr bestimmter Nahrungsmittel bis zum 1. Januar 2024 verlängert. Die angenommene Liste der betroffenen Waren umfasst:
- Joghurt, Buttermilch, Kondensmilch oder Sahne, Kefir;
- Käse und Hüttenkäse;
- Datteln, Feigen, Ananas, Avocado, Guave, Mango und Mangostan oder Garcinia (frisch oder getrocknet);
- frische Äpfel, Birnen und Quitten;
- Mehl (mit Ausnahme von Weizen oder Weizengries);
- Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.