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Neuer Versicherungsschutz für Arbeitnehmer in den VAE
Im September 2022 hat die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate das Dekret Nr. 13 aus 2022 über eine Arbeitslosenversicherung erlassen.
03.11.2022
Von Jakob Kemmer | Bonn
Durch diese grundsätzliche Neuerung im Arbeitsrecht der VAE sind Arbeitnehmer nun vor kurzfristigen Einkommensausfällen geschützt. Im Rahmen der neuen Regelung haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zahlung, wenn sie arbeitslos werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie zuvor 12 Monate lang ununterbrochen im Rahmen der Regelung versichert waren.
Die Höhe der Entschädigung beträgt bis zu 60 Prozent des Grundgehalts des Arbeitnehmers oder maximal 20.000 VAE-Dirham (ca. 5.500 Euro) pro Monat. Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer erhalten diese Entschädigung für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten oder bis sie eine andere Beschäftigung finden (je nachdem, was früher eintritt).
Die Regelung gilt für alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor. Nicht in den Anwendungsbereich dieser Regelung einbezogen sind jedoch ausdrücklich Investoren im Sinne eines Unternehmenseigentümers.
Die Regelung sieht zudem vor, dass keine Entschädigung gezahlt wird, wenn ein Arbeitnehmer aus disziplinarischen Gründen gemäß dem Arbeitsgesetz entlassen wurde. Außerdem wird dem Arbeitnehmer keine Entschädigung gewährt, wenn der Versicherungsanspruch durch Betrug oder Täuschung zustande gekommen ist.
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