Special | OHADA | Zukunftspläne
OHADA: Ein Blick in die Zukunft
Wie andere internationale Organisationen entwickelt sich auch die OHADA stetig weiter. Welche Projekte werden angestrebt? Welche Erweiterungen sind geplant?
23.01.2025
Von Katrin Grünewald | Bonn
Hinweis: Dieser Rechtsbericht wurde erstmals am 4. September 2020 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Januar 2025.
Welche weiteren Rechtsakte sind geplant?
Die OHADA darf nur in den Bereichen Gesetze erlassen, in denen die Mitgliedstaaten ihr die Ermächtigung erteilt haben. Gemäß Art. 2 des OHADA-Abkommens kann sie derzeit Einheitsgesetze in den Bereichen des Gesellschafts-, Handels-, Insolvenz-, Arbeits-, Rechnungslegungs-, Kauf- und Transportrechts sowie in den Bereichen Sicherheiten, Forderungsdurchsetzung und der Schiedsgerichtsbarkeit erlassen. In den meisten dieser Bereiche gibt es bereits Einheitsgesetze.
Bereits in den Jahren 2011 und 2013 beauftragte der Ministerrat die OHADA mit der Erstellung von Studien zur Ausweitung des OHADA-Rechts auf die Bereiche Factoring, Leasing, Franchising, den Umgang mit Subunternehmen, Joint Venture, Mediation, Verträge bei öffentlich-privaten Partnerschaften, zum Kollisionsrecht und der Zirkulationsfähigkeit öffentlicher Urkunden. Aus diesen Studien ist bereits im Jahr 2017 das Einheitsgesetz über Mediation hervorgegangen. Als nächstes ist ein Einheitsgesetz zum Factoring geplant.
Derzeit wird außerdem an einem Einheitsgesetz zum Arbeitsrecht gearbeitet. Ein erster Entwurf wurde bereits im Jahr 2006 vorgelegt. Nach den bisher veröffentlichten Entwürfen soll ein derartiges Gesetz unter anderem Regelungen zu Arbeitsverträgen, den Arbeitsbedingungen, der Arbeitssicherheit und den Gewerkschaften enthalten. Auch das Recht über Tarifverträge sowie zur Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten soll vereinheitlicht werden. Trotz der bereits beträchtlichen Zeit, die seit dem ersten Entwurf eines Einheitsgesetzes zum Arbeitsrecht vergangen ist, wurde ein endgültiges Gesetz bis zum heutigen Zeitpunkt nicht verabschiedet.
Im gleichen Jahr wurde ein weiterer Gesetzentwurf zum Vertragsrecht veröffentlicht. Zwar enthält das Einheitsgesetz zum allgemeinen Handelsrecht bereits Regelungen zum Vertragsrecht. Allerdings handelt es sich hierbei ausschließlich um den Handelskauf, der lediglich zwischen Kaufleuten zustande kommt. Hingegen sollte ein Einheitsgesetz zum Vertragsrecht auch Verträge zwischen Kaufleuten und Verbrauchern sowie zwischen Verbrauchern regeln. Was aus diesem Projekt geworden ist, ist zurzeit unklar.
Welche Erweiterungen stehen bevor?
Gemäß Art. 53 des OHADA-Abkommens dürfen der OHADA alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) beitreten. Es können aber auch Länder beitreten, die nicht Mitglied in der AU sind, sofern sie im gegenseitigen Einvernehmen aller OHADA-Mitgliedstaaten zum Beitritt eingeladen werden.
Derzeit steht kein Beitritt eines neuen Mitgliedstaates zur OHADA unmittelbar bevor. Der letzte Beitritt eines neuen Mitgliedstaates erfolgte im Jahr 2012 durch die Demokratische Republik Kongo.
Mehrere afrikanische Staaten haben jedoch bereits Interesse signalisiert. Dazu gehören sowohl weitere französischsprachige Länder Afrikas, aber auch das eine oder andere englisch- oder portugiesischsprachige Land hat bereits Interesse bekundet. Die Gemeinsamkeit der bisherigen Mitgliedstaaten ist die koloniale Vergangenheit mit Frankreich. Demnach sind auch die jeweiligen Rechtssysteme französisch geprägt und weisen gewisse Ähnlichkeiten auf. Die Herausforderung eines Beitritts von afrikanischen Ländern mit Rechtssystemen, die Englisch oder Portugiesisch geprägt sind, wird daher sein, diese in das Rechtssystem der OHADA einzubinden. Denn die bisher erfolgte umfassende Rechtsvereinheitlichung war vor allem auch wegen der Gemeinsamkeiten der Rechtssysteme möglich.
Einen ersten Schritt haben die OHADA-Mitgliedstaaten bereits getan. Im Jahr 2008 wurde das OHADA-Abkommen dahingehend geändert, dass zwar bei Widersprüchen weiterhin die französische Sprachfassung der Gesetze maßgebend ist. Allerdings werden Gesetze auch auf Englisch, Spanisch und Portugiesisch übersetzt. Ein Blick auf die Webseite der OHADA zeigt, dass diese in vier Sprachen zugänglich ist, und zwar französisch, englisch, portugiesisch und spanisch. Auch die Gesetzestexte sind auf Englisch und Französisch und teilweise auf Portugiesisch und Spanisch verfügbar.
Fazit
Die OHADA hat bereits vieles erreicht. 10 bereits existierende Einheitsgesetze und zahlreiche Pläne für zukünftige Vereinheitlichungen. Auch auf der Seite der Mitgliedstaaten war die OHADA bis zum heutigen Zeitpunkt sehr erfolgreich. Es ist gut möglich, dass weitere Staaten der OHADA beitreten werden. Fraglich ist aber, ob auch der Beitritt von angelsächsisch geprägten Staaten mit einem gänzlich anderen Rechtssystem möglich sein wird. Auch die weitere Rechtsvereinheitlichung wird nicht ohne Schwierigkeiten ablaufen. Hinzu kommt die einheitliche Anwendung des OHADA-Rechts, die, wie auch in der Europäischen Union, stets eine ganz besondere Herausforderung darstellen wird und nicht immer einwandfrei gelingt.
Zum Thema:
- Webseite der OHADA
- Webseite der Association pour l’unifiction du droit en afrique (UNIDA) über die OHADA
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