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VAE: Produzentenhaftung

In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist Ende des Jahres 2020 ein neues Verbraucherschutzgesetz in Kraft getreten, das im August 2023 zuletzt geändert wurde.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das noch recht junge Gesetz Nr. 15 aus dem Jahr 2020 hat den umfassenden Schutz von Verbraucherrechten zum Ziel. Es soll zudem das Recht auf eine Standardqualität von Waren und Dienstleistungen garantieren. Darüber hinaus soll es die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher bei der Nutzung von Waren und Dienstleistungen gewährleisten. Das Gesetz schützt ebenso die Daten der Verbraucher und verbietet es den Anbietern, diese für Marketingzwecke zu verwenden.

Geltungsbereich des Gesetzes

Das Gesetz gilt gemäß Artikel 3 für alle Waren und Dienstleistungen, die von Lieferanten, Werbetreibenden und Handelsvertretern auf dem Festland und in den Freizonen der VAE verkauft oder angeboten werden. Es gilt auch für Waren, die über in den VAE registrierte eCommerce-Plattformen verkauft werden. Das Gesetz gilt jedoch nicht für eCommerce-Aktivitäten, die zwischen Kunden in den VAE und außerhalb der VAE registrierten eCommerce-Unternehmen durchgeführt werden.

Rechte der Verbraucher

Nach Artikel 4 des Gesetzes haben Verbraucher in den VAE unter anderem folgenden Rechte:

  • Recht auf ein angemessenes und sicheres Umfeld beim Kauf einer Ware oder der Nutzung einer Dienstleistung;
  • Recht auf korrekte Informationen über eine Ware oder eine Dienstleistung;
  • Recht, das am besten geeignete Produkt und die am Markt verfügbare Dienstleistung nach ihren Wünschen auszuwählen;
  • Recht, eine angemessene Entschädigung für Schäden zu erhalten, die sie durch den Kauf oder die Verwendung mangelhafter Waren oder durch unzureichende oder unprofessionelle Dienstleistungen erleiden.

Der Anbieter muss dabei dem Verbraucher eine datierte Rechnung aushändigen, die seinen Handelsnamen, seine Adresse, die Art der verkauften oder erbrachten Waren oder Dienstleistungen, deren Preis und Menge enthält. Die Rechnung muss in arabischer Sprache abgefasst sein, wobei der Anbieter jede andere Sprache hinzufügen kann, die er für angemessen hält.

Das Gesetz verbietet alle vertraglichen Bedingungen, die dem Verbraucher schaden würden. Es macht auch jede Vertragsklausel ungültig, die den Anbieter von einer der in diesem Gesetz festgelegten Verpflichtungen entbindet.

Anbieter, die es versäumen, klare Informationen und Kennzeichnungen zur Verfügung zu stellen, mit irreführenden Preisen und falschen Angaben zu Waren und Dienstleistungen werben oder ein defektes Produkt nicht kostenlos reparieren oder ersetzen, müssen mit einer Geldstrafe von bis zu zwei Millionen AED (ca. 500.000 Euro) und sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Schutz der Verbraucherrechte

Das Wirtschaftsministerium der VAE verfügt über eine Abteilung für Verbraucherschutz. Zu den Kompetenzen der Abteilung gehören unter anderem die Überwachung der Durchführung der allgemeinen Verbraucherschutzpolitik in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Ebenso beabsichtigt das Ministerium das Bewusstsein für den Konsum von Waren und Dienstleistungen zu schärfen und die Verbraucher über ihre Rechte und die Möglichkeiten, diese geltend zu machen, zu informieren.

Das Ministerium hat auf seiner Webseite eine Rubrik eingerichtet, in der der Rückruf beschädigter Produkte angekündigt wird. 

Ausführungsbestimmungen zum Verbraucherschutzgesetz

In den VAE sind am 14. Oktober 2023 neue Ausführungsbestimmungen zum Verbraucherschutzgesetz in Kraft getreten. 

Die Bestimmungen konkretisieren das Verbraucherschutzgesetz an verschiedenen Stellen. So legen sie beispielsweise die Anforderungen an Informationen fest, die auf der Hülle oder der Verpackung von Waren enthalten sein müssen. Die Ausführungsbestimmungen schreiben auch vor, wie diese Informationen darzustellen sind.

Klar geregelt ist dadurch auch, welche Vertragsklauseln als für den Verbraucher schädlich angesehen werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie in Verträgen oder anderen Dokumenten mit dem Kunden enthalten sind. Unter diese Beschränkungen fallen alle Klauseln, die dem Anbieter unlautere einseitige Befugnisse gegenüber dem Verbraucher einräumen oder seine Rechte in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen in irgendeiner Weise beschneiden.

Der Anwendungsbereich des Verbraucherschutzgesetzes und der Ausführungsbestimmungen ist sehr weit gefasst. Die neuen Regeln gelten nicht nur für B2C-Transaktionen, sondern auch für B2B-Transaktionen, da die Definition des Begriffs "Verbraucher" gemäß dem Verbraucherschutzgesetz sowohl natürliche als auch juristische Personen umfasst.

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