Zollbericht Vereinigte Arabische Emirate Warenbegleitpapiere
Legalisierung der Warenbegleitpapiere
Für die Wareneinfuhr in die VAE ist eine elektronische Beglaubigung der Handelsrechnungen durch das Außenministerium erforderlich.
05.06.2023
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Exportiert man Waren in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), dann muss man die Handelsrechnung zusammen mit dem Ursprungszeugnis legalisieren lassen. Die zuständige Behörde der VAE ist das Außenministerium (Ministry of Foreign Affairs & International Cooperation - Mofaic). Mofaic hat ein neues System für die Beglaubigung von Handelsrechnungen eingeführt.
FAQ zum neuen System eDas
Was ist eDas und warum ist es für Exporte relevant?
EDas ist eine neue elektronische Plattform des Außenministeriums der VAE. Handelsrechnungen mit einem Wert von über 10.000 Dirham (Dh) sind seit dem 1. März 2023 über diese Plattform zu beglaubigen. Die elektronisch erzeugte eDas-Referenznummer ist für die Einfuhranmeldung notwendig. In diesem Verfahren wird die Gültigkeit von Unterschriften und Stempeln geprüft.
Müssen alle Handelsrechnungen beglaubigt werden?
Die Bescheinigungspflicht gilt für Handelsrechnungen mit einem Wert von über 10.000 Dh. Ausgenommen sind Rechnungen für den Import in die Freizonen, Pro-forma-Rechnungen und Lieferungen an Privatpersonen, zum Beispiel für B2C - Internetbestellungen. Rechnungen unter 10.000 Dirham müssen nicht bescheinigt werden.
Wer kann die Beglaubigung beantragen?
Grundsätzlich kann die Bescheinigung von Unternehmen in und außerhalb der VAE beantragt werden. Folglich kommen sowohl der Importeur, ein Dienstleister oder der Exporteur in Frage.
Wie viel kostet die Beglaubigung?
Die einheitliche Gebühr für die Beglaubigung beträgt 150 Dirham. Dies hat die Zollverwaltung von Dubai mit "Customs Notice 11/2022" bekannt gegeben. Bis Februar 2023 berechnete das Ministerium die Legalisierungsgebühren nach deren Gesamtbetrag. Je höher der Rechnungsbetrag war, desto höher war die Gebühr. Mit der neuen Regelung entfällt die bisherige Gebührenstaffelung nach Rechnungswert und die Gebühren fallen insgesamt geringer aus.
Die Legalisierungsgebühr für Ursprungszeugnisse liegt nach Angaben der VAE-Botschaft bei 150 Dirham.
Zu welchem Zeitpunkt wird die Beglaubigung durchgeführt?
Die Beglaubigung ist entweder vor oder maximal 14 Tage nach dem Import durchzuführen. Wird die Beglaubigung innerhalb der Frist versäumt, so wird ein Bußgeld verhängt. Außerdem kann die Einfuhrlizenz des Empfängers ausgesetzt werden.
Wie lang ist die Bearbeitungszeit?
Das Außenministerium gibt eine Bearbeitungszeit von 12 Minuten an, 24/7.
Wie sieht der Verfahrensablauf aus?
Mofaic beschreibt den Verfahrensablauf für Exporteure im Ausland wie folgt:
- Start Service
- Einloggen (oder registrieren, falls noch nicht geschehen)
- Profil vervollständigen
- Antrag auf neue Beglaubigung stellen
- Formular ausfüllen, Rechnung hochladen
- Gebühren zahlen
- Elektronisch beglaubigte Rechnung empfangen.
Detaillierte Informationen sind dem Handbuch (User Guide) zu entnehmen.
Welche Dokumente werden für die Legalisierung von Handelsrechnungen benötigt?
Die Handelsrechnung und das Ursprungszeugnis. Die Vorlage von Originaldokumenten ist nicht notwendig.
An wen können sich Unternehmen bei technischen Problemen wenden?
Supportanfragen können über diesen Link bei Mofaic eingereicht werden.
Entfällt die Beglaubigung durch Ghorfa und die Botschaft der VAE?
Die Botschaft der VAE in Berlin und die arabisch-deutsche Industrie-und Handelskammer (Ghorfa) haben die Änderung des Verfahrensablaufs für deutsche Exporteure bislang noch nicht bestätigt.
Switzerand Global Enterprise informiert Schweizer Exporteure über das neue System zur Beglaubigung von Handelsdokumenten wie folgt: „Die Beglaubigung durch die Arab-Swiss Chambre of Commerce and Industry (CASCI) sowie dem Konsulat der Vereinigten Arabischen Emiraten entfällt.“ Die Botschaft der VAE in Washington DC schreibt auf ihrer Website: "Effective February 1st, 2023, the UAE Embassy in DC will no longer process commercial invoices" und verweist auf MoFAIC.
Die Beschreibung des Verfahrensablaufs über eDas sieht keine Beteiligung der IHK, Ghorfa oder der Botschaft vor.
Legalisierungsverfahren vor dem 1. März 2023
Am Beglaubigungssprozess sind folgende Institutionen beteiligt: die zuständige IHK, Mofaic, Ghorfa und schließlich die Konsularabteilung der VAE-Botschaft im Exportland.
Seit dem 1. April 2017 ist zunächst eine Registrierung und Bezahlung der Gebühren über die Webseite des Mofaic notwendig. Die Gebühren werden nicht mehr an die Botschaft der VAE in Berlin überwiesen. Die Konsularabteilung verlangt jedoch einen Nachweis über die gezahlte Gebühr.
Nach Angaben der Botschaft sind die Warenbegleitdokumente zunächst von der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu bescheinigen. Die IHK behält eine Kopie. Nach der Bezahlung im Online-System des Mofaic können die von der IHK bescheinigten Originaldokumente wie bisher bei der Arabisch-Deutschen Handelskammer (Ghorfa) zur weiteren Vorbehandlung eingereicht werden. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert. Ghorfa erhebt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro pro Dokument. Diese muss ebenfalls im Voraus bezahlt werden.
Für jedes zu legalisierende Dokument sind neben dem Original zwei Kopien einzusenden (3-fach einreichen). Ghorfa behält ebenfalls eine Kopie und leitet die Dokumente an die Konsularabteilung der Botschaft der VAE weiter.
Die Botschaft behält ebenfalls eine Kopie aller Handelspapiere ein. Das Original wird legalisiert, die eingereichten Kopien nicht. Die Konsularabteilung beendet die Legalisierung durch eine erneute Prüfung und eine Unterschrift auf dem ausgedruckten E-Label. Die Dokumente werden in dem vom Antragsteller beigefügten Rücksendeumschlag zurückgeschickt.