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Rechtsbericht Vereinigtes Königreich Öffentliches Recht

Britische Regierung will für bessere Regulierung sorgen

Das „smarter regulation“ Programm ist ein breit gefächertes Maßnahmenbündel. Mit ihm will die britische Regierung Wachstum und Innovation erleichtern.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Ein Jahr nach der Veröffentlichung des Policy Papers mit dem Titel „Smarter Regulation to grow the Economy“ veröffentlicht die britische Regierung eine Sammlung mit aktuellen Informationen und Materialien zur Thematik. Besonders zwei Aspekte sollen hier von Interesse sein: zum einen einige Vorschläge für materielle Änderungen, vor allem im Arbeitsrecht und im Handelsvertreterrecht, zum anderen die allgemeinen Leitlinien, die künftig das Handeln der Regulierungsbehörden bestimmen sollen.

Drei Leitlinien für Regulierung …

Drei wichtige Leitprinzipien stehen dieser Initiative voran: erstens, die Reduzierung des bürokratischen Aufwandes durch moderne und zukunftsfeste Regulierung. Zweitens, das Prinzip der Subsidiarität von Regulierung. Diese soll nicht das Mittel der Wahl sein, sondern nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen. Drittens sollen Regulierung selbst und die implementierenden Behörden eine funktionierende „regulatory landscape“ erschaffen, in der sich Unternehmen gut zurechtfinden.

Vor allem mit der dritten Säule befasst sich das aktuelle Papier. Zunächst definiert es, was eine Regulierungsbehörde ist und identifiziert anhand dieser Definition ca. 55 solcher Behörden. Außerdem wird ein gewisses Maß an organisatorischer Eigenständigkeit vorausgesetzt. Beispiel für solche Behörden sind etwa die Luftsicherheitsbehörde Civil Aviation Authority oder auch der Health & Safety Executive (Arbeitsschutz). 

Weiterhin verspricht das Papier bis Herbst 2024 ein abschließendes Register der Regulierungsbehörden, das dann zu einem späteren Zeitpunkt zu einem One-Stop-Shop für Antragstellende entwickelt werden soll. Dann hätten Unternehmen nur noch einen Kontaktpunkt, über den sie mit den Regulierungsbehörden kommunizieren. 

… und zehn Prinzipien für die Regulierungspraxis

Das Papier stellt zehn Prinzipien vor, an die alle Regulierungsbehörden gebunden sein sollen: 

  1. Klarheit und Transparenz: So sollen Behörden Auskunft geben, welche Regulierung einschlägig ist und welche Schritte man einleiten muss, um sie zu befolgen.
  2. Der Blick nach außen: Man soll auch von ausländischen Regulierern lernen und, wo angemessen, ausländische Erlaubnisse anerkennen.
  3. Mut zum Risiko
  4. Verhältnismäßigkeit
  5. Innovationsoffenheit
  6. Zusammenarbeit mit anderen Regulierern, um unnötige Schleifen zu vermeiden
  7. Zügige und proaktive Kommunikation mit den Betroffenen
  8. Laissez-faire und Selbst-Zertifizierung, wo angemessen
  9. Ausreichende (Weiter-)Bildung der Mitarbeitenden in den Behörden
  10. Bei der Implementierung von Regel: Verständnis für die konkreten Auswirkungen vor Ort.

Änderungen im materiellen Recht sollen folgen

Ebenfalls unter dem Schlagwort „smarter regulation“ eröffnet die Regierung Konsultationen zu Änderungen des materiellen Rechts. Zum einen geht es im Arbeitsrecht um einige Klarstellungen der arbeitsrechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs. Außerdem sollen die Regeln betreffend europäische Betriebsräte abgeschafft werden. In einer weiteren Konsultation geht es um eine Thematik, die schon seit langem als heiße Kandidatin für Änderungen post-Brexit gilt: das Handelsvertreterrecht. Hier wurden mit den Commercial Agents Regulations - in Umsetzung der europäischen Handelsvertreterrichtlinie - Regelungen eingeführt, die schon seit langer Zeit von vielen Kommentatoren als dem englischen Rechtsverständnis zuwiderlaufend kritisiert wurden. Besonderer Stein des Anstoßes sind die zahlreichen Vorschriften, die nicht abdingbar sind. Hier sind beispielsweise der Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag, Regelungen betreffend die Fälligkeit der Kommission oder die Festlegung von Mindestkündigungsfristen zu nennen. Besondere Prominenz hat insofern der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Beendigung des Vertrages. Die Regierung schlägt vor, das Handelsvertreterrecht weitgehend zu deregulieren.   

Beide Konsultationen sind bis 11. Juli 2024 offen für Beteiligungen. 

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