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Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Brexit

Neues zu britischem Recht mit europäischer Herkunft

Ursprünglich sollte der größte Teil des britischen Rechts, das auf EU-Recht basiert, automatisch am 31. Dezember 2023 seine Gültigkeit verlieren. 

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Fast alle auf EU-Recht basierenden britischen Gesetze und Verordnungen sollten zu Beginn des Jahres 2024 automatisch unwirksam werden ("sunset clause"). Das sieht die "Retained EU Law (Reform and Revocation) Bill 2022" in ihrer bisherigen Fassung vor. Dies hätte neuesten Schätzungen zufolge circa 4.800 Regelungen betroffen.

Dies hätte zu etlichen Gesetzeslücken geführt. Besonders viel diskutiert wurden die Auswirkungen auf bestimmte Bereiche des britischen Verbraucherschutzrechts, des Umweltrechts und des Arbeitsrechts. Die Unsicherheit war erheblich. Gleichwohl hatte der Gesetzentwurf die drei Lesungen im Unterhaus passiert und wird derzeit im Oberhaus behandelt.

Nach den neuen Plänen stellt die Regierung eine Liste von nur noch circa 600 Regelungen auf, die bis zum Ende dieses Jahres aufgehoben beziehungsweise ersetzt werden sollen. Die umfassende automatische Verfallsklausel ("sunset clause") soll ersatzlos entfallen. 

Aber nicht alles wird geändert: so soll es zum Beispiel dabei bleiben, dass der Vorrang des aus der EU stammenden Rechts endet. Auch sollen britische Obergerichte - wie im ursprünglichen Entwurf - das Recht haben, hinsichtlich europäisch-stämmigen Rechts von Urteilen des EuGH abzuweichen.  

Auch die weiten, bis 23. Juni 2026 befristeten Befugnisse für Regierungsmitglieder bei der Änderung oder Aufhebung europäisch-stämmigen Rechts sollen erhalten bleiben, was derzeit allerdings kritisch diskutiert wird.  




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