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Vereinigtes Königreich: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Seit dem 1. Januar 2021 richten sich Einreise und Aufenthalt im Vereinigten Königreich nicht mehr nach europäischen Regelungen.

Von Nadine Bauer | Bonn

Einwanderung

Der Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union (Brexit) brachte weitreichende Veränderungen mit sich: Die aus den Zeiten der EU-Mitgliedschaft bekannten Erleichterungen für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes, die im Vereinigten Königreich einer Anstellung nachgehen möchten, selbständig tätig werden oder studieren wollen, sind weggefallen. Im Vereinigten Königreich gilt nun ein neues Einwanderungssystem: the global points-based immigration system.

EU-Staatsangehörige, die bis zum Ende der Übergangsphase dauerhaft im Vereinigten Königreich ansässig waren, steht das EU Settlement Scheme zur Verfügung. Eine Antragstellung hatte bis zum 30. Juni 2021 zu erfolgen. 

Vorübergehende Dienstleistungserbringung

Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich einigten sich auf ein Abkommen über Handel und Zusammenarbeit, welches unter anderem Regelungen betreffend die Arbeit ausländischer Arbeitskräfte im Vereinigten Königreich festlegt. Danach ist ein Visum für EU-Bürger zwar nicht erforderlich, um das Land zu besuchen (zum Beispiel zu touristischen Zwecken), aber ein Visum ist grundsätzlich dann notwendig, wenn man im Vereinigten Königreich arbeiten oder studieren möchte.

Die Einreise zu Geschäftszwecken

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien der Einreise zu Geschäftszwecken.

Die Einreise von EU-Bürgern zwecks kurzzeitiger Geschäftsreisen (short-term business visitors; Art. 142) ist grundsätzlich ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis möglich. Das Abkommen enthält in Anhang 21 Punkt 8 eine abschließende Aufzählung der erlaubten Tätigkeiten. Im Rahmen solcher kurzzeitiger Geschäftsreisen sind unter anderem die Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen und Beratungen mit Geschäftspartnern, die Teilnahme an Messen und Ausstellungen sowie die Abwicklung von geschäftlichen Transaktionen durch Führungs- und Aufsichtskräfte möglich. Eine besonders praxisrelevante erlaubte Aktivität im Rahmen einer kurzen Geschäftsreise ist die Erbringung verkaufsnaher Dienstleistungen (after-sales oder after-lease services; Anhang 21 Nr. 8 h): Diese gilt für Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten. Liegen die Voraussetzungen vor, so beträgt die zulässige Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Bei der Einreise muss der Anlass der Geschäftsreise durch entsprechende Dokumente belegt werden können. Eine Übersicht der Dokumente, die dieser Glaubhaftmachung dienen, stellt die britische Regierung zur Verfügung. Weitergehende Informationen hält der GTAI-Rechtsbericht Brexit: Geschäftsreisen im neuen Freihandelsabkommen bereit.

Die zweite Kategorie ist die Einreise von Staatsangehörigen der Europäischen Union zur Erbringung von Dienstleistungen. Dies ist nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. Artikel 143 regelt zwar zunächst, dass die Parteien des Abkommens die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt von Erbringern vertraglich geschuldeter Dienstleistungen (contractual service suppliers – CSS) sowie für selbständig tätige Dienstleister (independent professionals) erlauben. Doch sind diese Rechte nur im Rahmen konkreter Regelungen für bestimmte Branchen und Aktivitäten gewährleistet – und hier gibt es erhebliche Einschränkungen. Hinzukommt die Beantragung vorheriger Genehmigungen. Der GTAI-Rechtsbericht Brexit: Die Einreise zur Dienstleistungserbringung ab 2021 gibt einen ersten Überblick über die neuen Regelungen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung.

Was es bei Entsendungen in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu beachten gibt, erklärt der GTAI-Rechtsbericht: Brexit: Entsendung und Sozialversicherung ab 2021.

Das Frontier Worker Permit

Wer bis zum 31. Dezember 2020 eine Arbeit im Vereinigten Königreich aufgenommen hatte, kann sich auf die Regelungen im Austrittsabkommen berufen: Danach dürfen Grenzgänger (frontier worker) diesen Tätigkeiten auch weiterhin nachgehen. Grenzgänger meint dabei Personen, die entweder als Arbeitnehmer oder als Selbständiger (auch) in einem anderen Land arbeiten als demjenigen, in dem sie wohnen. Seit dem 1. Juli 2021 ist der Status als frontier worker verpflichtend nachzuweisen. Umfassende Informationen zum Thema hält der GTAI-Rechtsbericht Brexit: das "Frontier Worker permit" für Grenzgänger bereit.

Einreiseformalitäten und Reisebeschränkungen

Die britische Regierung plant in einem im Sommer 2022 vorgestellten Policy Paper (New Plan for Immigration) die Einführung einer elektronischen Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation – ETA). Es ist beabsichtigt, das neue Verfahren Mitte des Jahres 2023 einzuführen. Schon jetzt ist bei der Einreise ein Reisepass als Ausweisdokument erforderlich. Die Vorlage des Personalausweises genügt grundsätzlich nicht mehr.

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise und eventuell geltende Einreisebeschränkungen im Land. 

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