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Zollbericht Vereinigtes Königreich Brexit

CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet in Großbritannien gültig

Die britische Regierung weitet die CE-Anerkennung auf drei weitere Verordnungen aus. Bestimmte Produktgruppen sind davon ausgenommen. Beim Label gibt es mehr Flexibilität.

Von Stefanie Eich | Bonn

Das Ministerium für Wirtschaft und Handel (DBT) hatte im August 2023 bekannt gegeben, dass das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen wird. Diese Maßnahme war ursprünglich auf 18 Verordnungen beschränkt. Nun weitet die britische Regierung die Anerkennung aus und schließt drei weitere Verordnungen ein. Es handelt sich dabei um folgende Verordnungen:

  • Ökodesign (Ecodesign for Energy-Related Products Regulations 2010)
  • Explosivstoffe (The Explosives Regulations 2014)  
  • RoHS - Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (The Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment Regulations 2012 (‘The RoHS Regulations’)

Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Sie können die UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden. 

Für diese Produkte gilt die Anerkennung

Neben den neu aufgenommenen Verordnungen gilt die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung für alle Produkte, die den folgenden Verordnungen unterliegen: 

  • Spielzeug (Toys (Safety) Regulations 2011/1881)
  • Pyrotechnik (Pyrotechnic Articles (Safety) Regulations 2015/1553)
  • Sportboote und Wassermotorräder (beispielsweise Jet-Skis) (Recreational Craft Regulations 2017/737)
  • einfache Druckbehälter (Simple Pressure Vessels (Safety) Regulations 2016/1092)
  • Geräte und Anlagen, die den Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen (Electromagnetic compatibility Regulations 2016/1091)
  • nichtselbsttätige Waagen (Non-automatic weighing instruments Regulations 2016/1152)
  • Messgeräte (Measuring Instruments Regulations 2016/1153)
  • Flaschen als Maßbehältnisse (Measuring Container Bottles (EEC Requirements) Regulations 1977)
  • Aufzüge (Lifts Regulations 2016/1093)
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX) (Equipment for use in potentially explosive atmospheres Regulations 2016/1107)
  • Funkanlagen (Radio Equipment Regulations 2017/1206)
  • Druckgeräte (Pressure Equipment (Safety) Regulations 2016/1105)
  • persönliche Schutzausrüstung (PPE) (Personal Protective Equipment (EU Regulation) 2016/425)
  • Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (Gas Appliances (EU Regulation) 2016/426)
  • Maschinen (Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008/1597)
  • Geräte und Maschinen zur Verwendung im Freien (Noise Emission in the Environment by Equipment for use Outdoors Regulations 2001/1701)
  • Aerosolpackungen (Aerosol Dispensers Regulations 2009/ 2824)
  • elektrische Niederspannungsgeräte (Electrical Equipment (Safety) Regulations 2016/1101)

Für diese Produkten gelten andere Regelungen

Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt nicht für alle Produktgruppen. Nach dem aktuellen Sachstand ist für diese eine Umstellung auf UKCA erforderlich. Es handelt sich dabei um folgende Produkte beziehungsweise Verordnungen:

  • Bauprodukte (Construction Product Regulations 2013)
  • Seilbahnen (The Cableway Installations Regulations 2018 (SI 2018/816) and The Cableway Installations (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019 (SI 2019/1347)
  • Beförderung gefährlicher Güter und Verwendung bewegliche Druckgeräte (The Carriage of Dangerous Goods and Use of Transportable Pressure Equipment Regulations 2009)
  • unbemannte Flugsysteme (Unmanned Aircraft Systems (UAS) Regulation 2019/945)
  • Bahnprodukte (The Railways (interoperability) Regulations 2011)
  • Schiffsausrüstung (Marine Equipment Regulations 2016)

Für Medizinprodukte gelten gesonderte Übergangsfristen.

Mehr Flexibilität beim Labelling

Die britische Regierung gewährt außerdem dauerhaft mehr Flexibilität bei der UKCA-Kennzeichnung. Die Maßnahmen waren zunächst als Übergangslösung eingeführt worden, können aber nun dauerhaft genutzt werden:

  • Das UKCA-Label kann mit einem Klebeetikett auf dem Produkt oder Verpackung angebracht werden. Zudem besteht die Option, die UKCA-Kennzeichnung auf einem Begleitpapier abzubilden. 
  • Der britische Importeur muss seine Kontaktdaten angeben und hat dafür mehrere Möglichkeiten: auf dem Produkt selbst, auf einem Begleitdokument, auf der Verpackung oder einem Klebeetikett. 
  • Wirtschaftsbeteiligte können freiwillig eine digitale Kennzeichnung verwenden. Diese Option besteht für das UKCA-Label sowie für die Angaben zum Hersteller und zum Importeur.

Hintergrund 

Produktspezifische EU-Richtlinien und Verordnungen regeln die Pflicht zur Verwendung der CE-Kennzeichnung. Das Vereinigte Königreich hat mit dem Austritt zunächst alle EU-Rechtsakte in britisches Recht übernommen. Die britische Regierung verfolgte ursprünglich den Plan, die Produktkennzeichnung verpflichtend auf das neue UKCA-Label umzustellen. Die Frist hierfür wurde seit dem Austritt aus der EU mehrmals verlängert, zuletzt galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024.

 

Quellen und weiterführende Informationen: 

Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. DBT hat die entsprechenden Leitfäden bereits aktualisiert beziehungsweise weitere Aktualisierung angekündigt:

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