Zollbericht Vereinigtes Königreich Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen
Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrollen
Einige Waren dürfen nur mit einer Veterinärbescheinigung oder einem Pflanzengesundheitszeugnis eingeführt werden.
09.12.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrollen (SPS-Kontrollen) betreffen vor allem Lebensmittel, aber auch lebende Tiere, Futtermittel, Pflanzen oder Saatgut. Für Einfuhren dieser Waren aus der Europäischen Union (EU) galten seit dem Brexit Vereinfachungen. Die britische Regierung richtet das System zur Einfuhr von SPS-Waren neu aus. Nach der Umsetzung der neuen Einfuhrbestimmungen gelten mittlerweile für alle Einfuhren dieselben Vorschriften.
Anforderungen hängen vom Risiko ab
SPS-Waren werden in drei verschiedene Risikokategorien eingeteilt: gering, mittel und hoch. Die Einteilung berücksichtigt sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr.
Für die meisten Lebensmittel gilt ein geringes Risiko. Die zuständigen britischen Behörden stellen Übersichtslisten für Produkte aus der EU zur Verfügung:
- Übersicht über die Risikokategorien für tierische Erzeugnisse
- Übersicht nach Zolltarifnummer
- Übersicht über die Risikokategorien für Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse
Ein Leitfaden gibt detaillierte Auskunft über die Einfuhr von Erzeugnissen mit tierischem Ursprung.
Einfuhrbedingungen je Risikokategorie
Importeure müssen SPS-Waren vorab über die IT-Anwendung IPAFFS anmelden. Die Anmeldung ist 24 Stunden vor Ankunft der Ware abzugeben und muss unter anderem Details zur Ware, dem voraussichtlichen Eintreffen, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort enthalten.
Ob eine Veterinärbescheinigung notwendig ist, hängt von der jeweiligen Risikokategorie ab:
- Hohes Risiko: Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates, EHC) und Pflanzengesundheitszeugnisse sind erforderlich.
- Mittleres Risiko: EHCs sind seit 31. Januar 2024 verpflichtend.
- Geringes Risiko: für diese Waren ist kein EHC notwendig.
EHCs müssen vom Exporteur der Waren bei der örtlich zuständigen (Veterinär-)Behörde eingeholt und an den britischen Importeur auf elektronischem Wege übermittelt werden. Die zuständigen britischen Behörden stellen die Dokumente als Vorlagen zur Verfügung. Es ist eine schrittweise Umstellung von der Papierform auf digitale Dokumente geplant.