Zollbericht Welt Einfuhrabgaben
Tarifäre und nichttarifäre Maßnahmen beschränken den Handel
Letzte Aktualisierung: 29.11.2023
Zölle, Mindestpreise, Standards: Handelshemmnisse schränken den Austausch auf internationaler Ebene ein.
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Tarifäre Maßnahmen beschränken den Außenhandel in direkter Weise
Tarifäre Hemmnisse sind protektionistische Maßnahmen, die den Außenhandel in direkter Weise beschränken. Die Ziele tarifärer Hemmnisse sind der Schutz der inländischen Wirtschaft vor dem Wettbewerb des Auslands und die Generierung zusätzlicher Staatseinnahmen. Zölle, Mindestpreise und Exportsubventionen gehören zu den tarifären Hemmnissen, wobei Zölle im Vergleich zu den anderen tarifären Maßnahmen verstärkt eingesetzt werden.
Zölle sind primäre tarifäre Handelshemmnisse
Der Zoll ist eine zusätzliche Abgabe, die auf das jeweilige Produkt aufgeschlagen wird, sobald dieses die Zoll- und/oder Landesgrenze überquert. Abhängig von der Verbringung der Ware werden Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrzölle unterschieden, wobei überwiegend Einfuhrzölle erhoben werden, um die Ware des Auslandes zu verteuern. Die Zölle werden von den Zollbehörden des jeweiligen Staates erhoben, die sich an Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen oder weiteren Grenzübergängen befinden. Die Höhe des Zolls erfolgt nach Zolltarif-Listen. Nach dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO) heißt es, dass alle Mitglieder Maximalzölle festlegen müssen, die zu keiner Zeit überschritten werden dürfen. Eine Überschreitung ist lediglich mit gerechtfertigter Ausnahme möglich.
Mit einem Zoll können die Terms of Trade des Inlandes verbessert werden, wenn dieses aufgrund seiner Marktstellung den Weltmarktpreis beeinflussen kann. Die Einführung eines Zolls kann auch zu einer Verzerrung der Konsum- und Produktionsentscheidungen führen, da Importzölle die heimischen Waren attraktiver gestalten und somit die Produktion im Inland steigt.
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Mindestpreise schützen Unternehmen
Mindestpreise sind staatlich festgelegte Preisuntergrenzen, die nicht unterschritten, dennoch überschritten werden dürfen. Mithilfe von Mindestpreisen sollen Unternehmen vor starken Preissenkungen und einem ruinösen Wettbewerb geschützt werden. Da bei einem Nachfragemangel und gleichzeitigem Angebotsüberschuss zumeist der Marktpreis sinkt und die Unternehmen folglich unterhalb ihrer Selbstkosten anbieten müssen, steigt die Gefahr der Anbieter, aus dem Markt auszuscheiden beziehungsweise gänzlich vom Markt zu verschwinden. Der Mindestpreis liegt über dem Gleichgewichtspreis, sodass es für die Anbieter attraktiv bleibt, trotz Nachfragemangel den Preis zu erhöhen. Das liegt daran, dass der Mindestpreis wie eine staatliche Preisgarantie wirkt, wenn der Staat zusätzliche Maßnahmen, wie beispielsweise Abnahmezwang oder Produktionsobergrenzen durchführt.
Exportsubventionen fördern exportierende Unternehmen
Exportsubventionen sind staatliche Zuschüsse an inländische Unternehmen oder gegebenenfalls Einzelpersonen, mit denen nicht konkurrenzfähige Produkte auf dem Weltmarkt unterstützt werden. Mithilfe dieser staatlichen Unterstützung können heimische Produkte konkurrenzfähig auf dem Weltmarkt auftreten. Dies führt zu einer erhöhten Produktion im Inland sowie zu einem steigenden Beschäftigungsniveau.
Da Exportsubventionen den fairen Wettbewerb beeinflussen, wird eine Abschaffung angestrebt. Die EU kündigte bereits 2005 an, vollständig auf Exportsubventionen verzichten zu wollen. 2010 wurde vereinbart, dass alle Exportsubventionen stufenweise abgebaut werden sollen. Eine Ausnahme gilt nach der sogenannten Enabling-clause, nach der das Prinzip der Meistbegünstigung für Entwicklungsländer ausgesetzt werden kann und somit die Wettbewerbsstellung dieser Länder stärkt.
Nichttarifäre Handelshemmnisse sind willkürlich
Nichttarifäre Handelshemmnisse sind all die Maßnahmen, die nicht in Listen oder Zolltarifen geführt werden und ausländischen Teilnehmern den Zugang zum inländischen Markt erschweren. Aufgrund ihrer Intransparenz lassen sich nichttarifäre Maßnahmen nur schwer erfassen und setzen zudem den Preismechanismus außer Kraft. Aufgrund dieser negativen Gründe spricht die WTO ein Verbot nichttarifärer Maßnahmen aus (Art. XI GATT).
In der 6. GATT-Zollrunde (Tokio-Runde in der Zeit 1973-1979) wurden folgende Maßnahmen als nichttarifäre Hemmnisse eingestuft, wobei sich immer wieder neue Arten und Gruppen bilden:
- Mengenmäßige Beschränkungen;
- Subventionen und Ausgleichssteuern;
- Technische Handelshemmnisse (Normen, Herkunftsbezeichnungen);
- Zollfragen (Importdokumente, Formalitäten und Verwaltungsverfahren);
- Beteiligung des Staates am Handel (staatliche Auftragsvergabe).
Quoten beschränken den Markt
Gerne greifen Staaten auf die Importquote zurück, um die Menge eines ausländischen Produktes auf dem inländischen Markt zu beschränken. Das relative Angebot wird folglich um das inländische Angebot zuzüglich der Importquote beschränkt, was eine Preissteigerung zur Folge hat. Da der Staat durch die Mengenbegrenzung keinerlei Einnahmen generiert, stellt sich das Land hierbei deutlich schlechter als bei der Auferlegung von Zöllen.
Die Exportbeschränkung stellt ebenfalls eine Verpflichtung dar, eine bestimmte Menge nicht zu überschreiten. Dabei verpflichtet sich der ausländische Anbieter, nur die vereinbarte Menge zu liefern und nicht darüber hinauszugehen.
Einheitliche Standards fördern gesellschaftliche Ziele
Vorschriften und Standards jeglicher Art sind gerne genutzte nichttarifäre Maßnahmen, fordern jedoch eine stringente und zumeist kostspielige Umsetzung. Viele Unternehmen können die hohen Standards nicht oder nur mit Aufwendung hoher Kosten einhalten beziehungsweise umsetzen. Dies kann schließlich dazu führen, dass die Unternehmen nicht länger wettbewerbsfähig sind, weil sie entweder die Standards nicht einhalten können oder die Umsetzungskosten auf die Produkte umlegen und somit Produkte zu höheren Preise anbieten als die Konkurrenz.