Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsbericht | Westafrika | Wirtschaftsrecht

Vorsicht vor betrügerischen Absichten aus Westafrika

Viele ausländische Unternehmen machen in Afrika erfolgreich Geschäfte. Allerdings sind nicht alle Geschäftsanfragen von Unternehmen vor Ort seriös.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Hinweis: Dieser Rechtsbericht wurde erstmals am 2. August 2021 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im August 2024.

 

Aus westafrikanischen Ländern kommt es immer wieder vor, dass sich unseriöse potentielle Geschäftskunden oder Agenten mit Geschäftsanfragen an deutsche Unternehmen wenden. Leider gibt es auch immer wieder Unternehmen, die erst zu spät realisieren, dass es sich um kein ernst zu nehmendes Geschäftsangebot handelt.

Woran erkenne ich unseriöse Geschäftsanfragen?

Ein erster Anhaltspunkt ist, dass der Kontakt durch den vermeintlichen afrikanischen Geschäftskunden oder Agenten zustande gekommen ist. Das heißt, dass das deutsche Unternehmen vorher in keinem Kontakt zu dem vermeintlichen afrikanischen Geschäftspartner stand und der Kontakt auch von keiner offiziellen Stelle oder einem anderen Geschäftspartner vermittelt wurde.

Ein weiterer Anhaltspunkt ist, dass es sich bei dem vermeintlichen Auftrag um eher unübliche, sehr hohe Geschäftsvolumen handelt. Ziel ist es, damit das Interesse des deutschen Unternehmens zu wecken und über die eine oder andere Ungereimtheit hinwegzutäuschen.

Auch mag es sein, dass der erste Kontakt professionell abläuft und die betrügerischen Absichten nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Allerdings kommt es bei unseriösen Angeboten im weiteren Verlauf der geschäftlichen Korrespondenz regelmäßig zu einer Aufforderung des vermeintlichen afrikanischen Geschäftspartners, eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen, unter anderem für eine Registrierung auf einem Vergabeportal, bei einer Behörde oder zwecks Zahlung einer Dienstleistung, beispielsweise für einen Rechtsanwalt oder einen Notar. Die Höhe dieser geforderten Geldsumme beträgt oftmals einige tausend Euro bzw. US-Dollar, im Vergleich zu dem vermeintlichen Auftrag ist dies häufig eine eher geringe Summe. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte die Seriosität des Geschäftspartners hinterfragt werden, insbesondere, wenn ein solcher Ablauf oder eine derartige Leistung vorher weder erwähnt noch eine Vereinbarung darüber getroffen wurde.

Möglichkeiten zur Überprüfung der Seriosität

Zum einen können die Informationen, die in der Korrespondenz mit dem vermeintlichen afrikanischen Geschäftspartner enthalten sind, überprüft werden. Dazu gehören Namen und Titel vermeintlicher Kontaktpersonen, Informationen aus Signaturen oder die zur Verfügung stehenden Informationen über das afrikanische Unternehmen.

Zum anderen können Angaben über vermeintliche Ministerien oder andere Behörden sowie über Anwälte oder andere offizielle Stellen überprüft werden. Auch ein Blick auf die Webseite von vermeintlichen Ministerien oder Behörden kann zielführend sein. Dabei kann es vorkommen, dass eine Webseite teilweise von eigentlichen offiziellen Stellen kopiert wurde. Darüber hinaus kann ein genauer Blick in die Beschreibung des Ministeriums oder der Behörde, des Impressums oder der Kontaktdaten eventuelle Ungereimtheiten zu Tage bringen.

Auch in sprachlicher Hinsicht sollte kritisch mit den Angaben der Kontaktperson umgegangen werden. In einem französischsprachigen Land wie Côte d’Ivoire ist es unwahrscheinlich, dass eine Behörde eine Webseite nur in englischer Sprachfassung unterhält oder die Behörde nur einen englischen Namen hat.

Wer bereits Kontaktpersonen in dem jeweiligen Land oder die Möglichkeit hat, eine vertrauenswürdige Person vor Ort zu kontaktieren, kann auch die auf der Webseite oder in der Korrespondenz angegebene Adresse überprüfen lassen. Wenn es unter der angegebenen Adresse keine Anzeichen des Unternehmens oder der angegebenen Behörde gibt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um ein unseriöses Geschäftsangebot handelt.

Fazit

Die oben aufgeführten Anhaltspunkte sind nur einige Beispiele für unseriöse Geschäftsangebote aus westafrikanischen Ländern. Die Geschäftsanfragen sind vielfältig und der Ablauf sowie die angegebenen Kontaktdaten, Ministerien und Behörden werden stetig angepasst. Selbstverständlich sind derartige Anfragen für deutsche Unternehmen misslich, denn bereits die Prüfung der Anfrage kostet Zeit und bindet Personal. Dennoch sollten sich Unternehmen bei auftretenden Ungereimtheiten etwas Zeit nehmen, um die Seriosität des Geschäftsangebotes zu überprüfen. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten sollte lieber einmal mehr auf ein Geschäft verzichtet werden, denn die Konsequenzen sind weitaus negativer, wenn Zeit und Geld in ein unseriöses Angebot investiert wurden.

Das Vorkommen solcher Anfragen bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen Geschäfte in Afrika generell meiden sollen. Vielfach können Unternehmen dort gute Geschäfte machen, ein zuverlässiger Partner vor Ort kann dabei sehr hilfreich sein.

Weitere Informationen zum Thema:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.