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Recht kompakt | WTO | GPA

Schwellenwerte im GPA

Das Beschaffungsübereinkommen GPA legt fest, welche öffentlichen Aufträge auszuschreiben sind. Die darin enthaltenen Regelungen sind eng mit dem europäischen Recht verzahnt. 

Von Nadine Bauer | Bonn

Das Government Procurement Agreement (GPA) gilt für Beschaffungen, deren geschätzter Mindestwert bestimmte Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Diese Schwellenwerte werden in Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds ausgedrückt und sind in den Anhängen 1 bis 3 zu Anlage I des Abkommens angegeben. Die in den Landeswährungen ausgedrückten Schwellenwerte werden jeweils für zwei Jahre festgelegt. Für Israel und Japan bemisst sich dieser Zweijahreszeitraum für die Zeit vom 1. April bis zum 31. März. Für die übrigen GPA-Parteien gilt der Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember. Nach Ablauf der Zweijahresfrist erfolgt eine Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte in der jeweiligen nationalen Währung, die der WTO entsprechend mitgeteilt wird.

Die Schwellenwerte der Europäischen Union (EU) sind an die Schwellenwerte des GPA angepasst. Sie wurden zum 1. Januar 2024 leicht erhöht. Die aktuellen EU-Schwellenwerte sind wie folgt festgesetzt:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 143.000 Euro,
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro,
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro,
  • für Bauaufträge: 5.538.000 Euro und
  • für Konzessionsaufträge: 5.538.000 Euro.

Die Werte aller GPA-Parteien sind über die Schwellenwertdatenbank der WTO einsehbar.

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