Zollbericht WTO Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen
WTO-Abkommen über Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen (SPS)
(Stand: August 2024) Das Übereinkommen legt die Grundregeln für die Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheitsstandards fest.
28.06.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Maßnahmen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten oder lebensmittelbedingten Risiken für Menschen, Tiere und Pflanzen sind unerlässlich. Gleichzeitig sind die damit einhergehenden Herausforderungen für Unternehmen nicht zu vernachlässigen. Vor allem in den letzten Jahren beschränkten Staaten den Handel vermehrt durch sogenannte Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen (SPS). Dazu zählen beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Pflicht zur Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses, eines Begasungszertifikats, einer Veterinärbescheinigung
- Pflicht zur Vorlage einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung
- Einfuhrverbote
- vermehrte Kontrollen
- Pflicht zur Einhaltung erhöhter Sicherheitsstandards
Damit solche Maßnahmen aber nicht willkürlich und von Land zu Land unterschiedlich erlassen werden und sie keine Diskriminierung darstellen, gibt es das Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (The WTO Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures - SPS Agreement). Das Abkommen ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten. WTO-Mitglieder müssen sich bei der Festlegung von Standards, Normen, Vorschriften sowie Konformitätsbewertungen an die im Abkommen festgelegten Grundregeln halten.
Rechtliche Bestimmungen
Das multilaterale SPS-Übereinkommen verbessert die Lebensmittelsicherheit sowie die Tier- und Pflanzengesundheit in den Gebieten der WTO-Mitglieder, beschränkt deren nachteiligen Auswirkungen auf den Handel und unterstützt den Marktzugang von Entwicklungsländern.
Keine willkürlichen SPS-Maßnahmen einführen
Die Mitglieder haben das Recht, SPS-Maßnahmen einzuführen, sofern diese nicht mit dem SPS-Übereinkommen sowie sonstigen Regelungen der WTO kollidieren (Art. 2). Vor Einführung von SPS-Maßnahmen sind die Staaten dazu verpflichtet, objektive und auf wissenschaftlichen Grundsätzen beruhende Risikoanalysen durchzuführen. Dabei verlangt Art. 5 SPS-Übereinkommen eine Risikobewertung und Festlegung des angemessenen Schutzniveaus. Nur so können die Staaten sicherstellen und beweisen, dass ihre SPS-Maßnahmen nicht willkürlich und diskriminierend sind. Eine Ausnahme gilt in Fällen von Seuchen. Hier ist es möglich, Maßnahmen erst im Nachhinein wissenschaftlich zu begründen.
Harmonisierung anstreben
Nach Art. 3 SPS-Übereinkommen wird eine möglichst weitgehende Harmonisierung angestrebt. Die Maßnahmen sollen möglichst internationalen Standards entsprechen, zum Beispiel denen des Codex Alimentarius, der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) und der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC). Diese Regelung schließt jedoch keineswegs Maßnahmen aus, die ein höheres Schutzniveau bewirken, sofern es eine wissenschaftliche Begründung gibt. Mit dieser Verpflichtung sollen Transparenz und Glaubwürdigkeit erreicht sowie Handelshemmnisse abgebaut werden.
Unterschiedliche Ausgangslagen berücksichtigen
Um der Gleichwertigkeit gem. Art. 4 SPS-Übereinkommen gerecht zu werden, sind die WTO-Mitglieder dazu angehalten, SPS-Maßnahmen anderer Länder anzuerkennen; auch wenn sich diese von ihren eigenen Maßnahmen unterscheiden. Dies setzt jedoch den Nachweis voraus, dass die unterschiedlichen Maßnahmen das gleiche Schutzniveau erreichen. Nur so können die unterschiedlichen Bedingungen in den jeweiligen Ländern, wie zum Beispiel Klima oder Verbreitungsgefahr von Seuchen, Berücksichtigung finden.
Transparenz durch Notifizierungen schaffen
Neben dessen sind die Mitglieder zur Notifizierung neuer sowie geänderter Maßnahmen verpflichtet (Art. 7). Neue SPS-Maßnahmen sowie Änderungen, die den Handel beeinflussen, sind demnach der WTO sowie ihren Mitgliedern mitzuteilen. Die von der WTO ins Leben gerufene Plattform ePing bietet Informationen zu SPS- und TBT-Maßnahmen (technische Handelshemmnisse) sowie zu länderspezifischen Produktanforderungen.
Entwicklungsländer unterstützen
Die Bedürfnisse der Entwicklungsländer sind gem. Art. 10 SPS-Übereinkommen zu berücksichtigen. Sie sollen insbesondere bei der Bereitstellung von Technologien und Infrastruktur Unterstützung der anderen Mitglieder erfahren.
Funktionsweise und Umsetzung des Abkommens stetig überprüfen
Der SPS-Ausschuss (Committee on Sanitary and Phytosanitary Measures) überprüft in regelmäßigen Abständen die Funktionsweise und die Umsetzung des SPS-Abkommens (Art. 12.7). Zudem bietet der Ausschuss den WTO-Mitgliedern die Möglichkeit, spezifische Handelsbedenken zu diskutieren.
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Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des SPS-Übereinkommens
Mit der Annahme der Ministererklärung auf der 12. Ministerkonferenz (MC12) im Juni 2022 können nun Themen be- und überarbeitet sowie Herausforderungen angegangen werden, die für die WTO-Mitglieder von großer Bedeutung sind. Die Ministerkonferenz hat den Ausschuss beauftragt, die Anwendung des SPS-Übereinkommens durch ein Arbeitsprogramm weiterhin zu fördern und zu verbessern. Dabei soll der Ausschuss die aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung des Abkommens und die verfügbaren Mechanismen zu ihrer Bewältigung sowie die Auswirkungen der sich abzeichnenden Herausforderungen auf die Anwendung des Abkommens untersuchen. Die Erklärung formuliert konkrete Fragestellungen, auf die der Ausschuss entsprechende Antworten finden soll.
Im November 2023 legte der Ausschuss einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen zu den einzelnen Punkten des Arbeitsprogramms und Empfehlungen für das weitere Vorgehen des Ausschusses vor. Mitte Juni 2024 nahmen die WTO-Mitglieder den Bericht an. Mit der Annahme des Berichts erfüllten die Mitglieder das im Rahmen der MC12 erteilte Mandat.
Weitere Informationen zum Bericht über Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des SPS-Übereinkommens
Umsetzung in nationales Recht
Das WTO-Recht sieht lediglich eine mittelbare Wirkung für Unternehmen vor. Deshalb sind die WTO-Mitglieder dazu angehalten, das Abkommen in nationales Recht umzusetzen.
Die Europäische Union (EU) und somit auch die Bundesrepublik Deutschland setzen das SPS-Übereinkommen durch verschiedene Richtlinien, Verordnungen und Gesetze um:
- Regelungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit
- Regelungen zum Schutz der Tierwelt
- Regelungen zum Schutz der Pflanzenwelt
Weitere Informationen:
- Text des SPS-Übereinkommens
- SPS-Maßnahmen in der WTO
- Fragen und Antworten zum SPS-Übereinkommen
- Grafische Aufbereitung von SPS-Maßnahmen