Markets International 6/24 I Schwerpunkt Digitaler Handel
Der Trick mit dem Klick
Der Handel mit digitalen Gütern und Dienstleistungen macht einen immer größeren Teil des gesamten Welthandels aus. Und wer Daten oder Pläne digital ins Ausland liefert, hat es in Sachen Marktzugang oft deutlich leichter. Dafür sorgt das Welthandelsrecht.
08.01.2025
Von Karl Martin Fischer, Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Selbst bei höchster Qualität kann es bei einem Bus von Daimler Buses vorkommen, dass Teile kaputtgehen, wie zum Beispiel Griffe. Seit einigen Jahren müssen Busunternehmen oder ihre Werkstätten so ein Ersatzteil nicht mehr als physisches Teil ordern und mehrere Tage auf den Versand warten. Sie laden jetzt einfach die individuelle Drucklizenz vom digitalen Lager herunter und füttern einen speziellen 3D-Drucker damit. Der stellt das Teil gleich vor Ort her: in der gewünschten Menge, genau passend für das Modell, in dem es gebraucht wird.
Die digitale Teilefabrik der Konzern-Servicemarke Omniplus ist nicht nur deshalb schneller, weil Lagerhaltung und Versand wegfallen. Wenn der 3D-Drucker außerdem im Ausland steht – den Service gibt es bereits europaweit –, dann sparen sich alle Beteiligten zudem Formalitäten und manche Einfuhrabgaben. Denn die Lizenz für ein 3D-gedrucktes Ersatzteil bietet im internationalen Handelsrecht erhebliche Vorteile.
Markets International Ausgabe 6/24
Markets International 05/24 | © GTAIDieser Beitrag stammt aus der Zeitschrift Markets International, Ausgabe 6/2024. Erfahren Sie, welche weiteren Beiträge die Ausgabe für Sie bereit hält.
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„Die Anschaffung von 3D-Druckern ist natürlich mit einem Investment verbunden, welches sich aber in vielen Fällen durch gesparte Transport-, Zoll- und Lagerkosten zeitnah amortisiert“, sagt Ralf Anderhofstadt, Leiter des Center of Competence Additive Manufacturing und der Consulting-Einheit Additive Manufacturing Solutions (AMS) bei der Daimler Truck AG. „In der Praxis sind Unternehmen häufig mit Mindestabnahmemengen konfrontiert, wodurch oft ein Vielfaches des Benötigten eingekauft werden muss. Auch das fällt im 3D-Druck durch die On-Demand-Produktion weg.“
Wie die additive Fertigung zollrechtlich genau zu bewerten ist, darüber streiten die Experten zwar noch. Doch einstweilen gilt: Digitale Übertragungen sind in der Regel nicht Gegenstand eines Zollverfahrens und damit auch nicht zollpflichtig. „Sofern die digitale Information nicht verkörpert ist“, stellt Achim Rogmann klar, der an der Hochschule Ostfalia in Wolfenbüttel zum internationalen Zollrecht forscht. „Verkörpert“ würde bedeuten: Der 3D-Bauplan ist zwar digital, er überquert aber auf einem physischen Datenträger die Grenze, einem USB-Stick oder einer CD-Rom zum Beispiel.
Beispiele aus der Praxis
Physischer Kontakt bald überflüssig?
Auch digitale Dienstleistungen werden insgesamt immer wichtiger im Welthandel. Produkte, die als Nullen und Einsen in Glasfaserkabeln, Satellitenverbindungen oder Mobilfunksignalen um die Welt reisen, bieten klare Vorteile in Sachen Marktzugang.
midjourneykr_construction-worker-kleinDas liegt am Wesen der neuen Services. Beispiel Siemens Mobility. Das Unternehmen übernimmt für seine Kunden unter anderem die Wartung und Reparatur von Schienenfahrzeugen. „Wir ersetzen immer mehr manuelle Tätigkeiten durch digitale Lösungen“, sagt Christian Mehlhorn, Leiter der Sales-Einheit im thailändischen Bangkok. Ein Beispiel: „Bei gemeldeten Fehlern wurde früher der Zug ins Depot gebracht, und um die Fehlerursache zu finden, mussten wir alle Daten manuell herunterladen, bevor die Wartung beginnen konnte.“ Heute übermitteln die Züge die Fehlerdaten selbst, und das kontinuierlich. „So sind die Züge seltener im Depot, und die Wartungsarbeiten lassen sich besser planen.“ Dadurch spart Siemens Zeit und Ressourcen.
In manchen Fällen wird physischer Kontakt nicht nur seltener, sondern ganz überflüssig. „Früher ist unser Trackwork-Team einmal wöchentlich alle Gleise abgefahren und hat eine Fahrkomfortliste ausgefüllt“, sagt Siemens-Mobility-Manager Mehlhorn. „Heute nutzen wir ein Programm auf dem Smartphone, das Vibrationssensorik nutzt.“
US-Dollar soll der Markt für den 3D-Druck bis Ende 2028 wert sein, meldet 3D-Druck-Spezialist Protolabs.
Es ist nur ein kleiner Schritt, solche digitalen Fernwartungs- und Diagnosesysteme als grenzüberschreitende Lösung anzubieten. Und wenn man das tut, sind viel weniger Hürden zu überspringen als bei Dienstleistungen, die deutsche Unternehmen mit eigenen Leuten vor Ort im Ausland erbringen müssten.
Zum einen entfällt die Beantragung – und Bezahlung – eines Visums, weil ja niemand mehr eine Dienstreise in das visumspflichtige Land machen muss. Zum anderen braucht auch kein Mitarbeiter eine Auslandskrankenversicherung, die außerhalb der EU eigentlich immer erforderlich ist. Flug- und Hotelkosten fallen ebenfalls weg, und die Umweltbilanz einer Dienstreise kann mit der digitalen Lösung schon gar nicht mithalten.
STAND DER TECHNIK BEIM 3D-DRUCK
Die Additive Fertigung (besser bekannt als 3D-Druck) gibt es unter anderem schon im Bauen, in der Luft- und Raumfahrt, im Maschinenbau und in der Medizin. Sie bietet erhebliche Vorteile: Flexibilität, Schnelligkeit, Passgenauigkeit und Ressourcenschonung. Der Anwendungsbereich erweitert sich stetig.
„Bald werden in Serie ganze Möbel, Häuser, Fahrzeuge und sogar Medikamente gedruckt werden“, sagt Justus Bobke, Vorsitzender des Verbands 3D Druck. Aber nicht nur Unternehmen gewinnen, sondern auch die Umwelt: „Nachhaltigkeit, vor allem durch wegfallende Emissionen beim Warentransport, ist ein weiteres Argument für den 3D- Druck“, erklärt Bobke. Die 3D-Drucktechnologie kann außerdem bei dem Übergang zu erneuerbaren Energiequellen eine Rolle spielen oder Produkten ein längeres Leben verschaffen, indem sie die preiswerte und flexible Produktion von Ersatzteilen ermöglicht.
Fachleute bieten Support aus der Ferne
Diese Vorteile sieht auch IVA Schmetz. Das Unternehmen produziert Industrieöfen, mit denen Automobilzulieferer Zahnräder, Medizintechniker Zahnimplantate oder Prägeanstalten neue Münzen herstellen. Die Öfen sind weltweit in Betrieb – und viele davon mit Fernwartungssystemen ausgestattet. Via Internetverbindung warten die Spezialisten in Deutschland die Öfen beim Kunden in Mexiko, ohne selbst physisch vor Ort zu sein. Tritt im laufenden Betrieb ein Fehler auf und eine Maschine kommt zum Stillstand, kann er ebenfalls eingreifen. „Das ist nicht nur ein Vorteil für uns, weil der Reiseaufwand und die dazugehörigen Kosten entfallen“, erläutert General Service Manager Marcos Garcia. „Wir können auch Kunden schnell helfen, sodass die Produktion nicht lange stillsteht.“
Der Faktor Zeit spielt auch bei der Arbeit mit digitalen Bauwerksmodellen eine Rolle. Die Methode ist unter dem Fachbegriff Building Information Modeling (BIM) bekannt. Steffen Scharun, Head of BIM bei der Münchener Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG: „Am Anfang ist es sehr viel Arbeit, alle relevanten Daten zusammenzutragen. Steht das BIM-Modell aber erst einmal, können wir damit zum Beispiel Bauabläufe simulieren. Auf Grundlage der Ergebnisse optimieren wir die Terminschiene und ermitteln die Materialmengen.“ Ändern sich die Baupläne durch äußere Einflüsse oder kurzfristige Änderungswünsche des Kunden, gehen die Projektverantwortlichen am Modell Lösungswege durch und passen den geplanten Bauablauf entsprechend an.
Markteintritt wird einfacher
midjourneykr_image_of_a_technician_working_on_a_3d_printer_kleinVielleicht noch wichtiger ist ein Vorteil der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen, der oft übersehen wird: Verglichen mit dem persönlichen Eingreifen im Rahmen einer Dienstreise gibt es nämlich bei der digitalen Bereitstellung schlicht einen besseren Marktzugang. Denn das Ob und Wie des Marktzugangs hängt nicht nur von der konkreten Dienstleistung ab, sondern auch von der Art und Weise, wie sie zur Verfügung gestellt wird.
Die Welthandelsorganisation WTO spricht insofern von Modes of Supply. Davon gibt es vier, die im General Agreement on Trade in Services (GATS) aufgelistet sind: Eine Dienstleistung kann grenzüberschreitend (cross-border) erbracht werden, das ist Modus 1. In diesem Fall bleiben Dienstleister und Nutzende jeweils in ihren Ländern, nur die Dienstleistung überquert die Grenze. Zum Beispiel sendet eine Architektin einen Plan aus Berlin nach London.
Modus 2 wäre der Verbrauch der Dienstleistung im Ausland (Consumption abroad), zum Beispiel ein Friseurbesuch einer deutschen Kundin in Mailand. Modus 3 ist die Erbringung durch irgendeine Form einer Repräsentanz eines deutschen Unternehmens im Ausland (Commercial Presence), beispielsweise durch eine Tochtergesellschaft. Und die vierte Variante ist die Dienstreise ins Ausland, also die persönliche Umsetzung vor Ort.
Das sagt die WTO
Durchbruch geschafft
Geduldet: Bereits seit Mai 1998 befasst sich die WTO mit dem digitalen Handel. Seitdem gibt es ein – zwischendurch immer wieder verlängertes – Moratorium, welches Zölle auf elektronische Übertragungen verbietet. Rechtsverbindlich ist dieses Moratorium nicht, auch wenn es bisher offenbar respektiert wird.
Geeinigt: Im Januar 2019 starteten dann 76 WTO-Mitglieder Verhandlungen über globale Regeln. Ziel war ein plurilaterales Abkommen, das die Chancen durch den elektronischen Handel erhöhen, Herausforderungen in Industrie- und Entwicklungsländern angehen und Zölle bei elektronischen Übertragungen abbauen soll. Ende Juli 2024 erfolgte der Durchbruch: Mehr als 90 WTO-Mitglieder einigten sich auf einen Text für ein gemeinsames Abkommen über den elektronischen Handel. Langfristig sollen dem Abkommen möglichst alle WTO-Mitglieder beitreten, um es in das multilaterale WTO-Regelwerk zu integrieren.
Gesammelt: Der Text umfasst 38 Artikel mit Regeln und Verpflichtungen, darunter Initiativen zur Förderung eines reibungslosen elektronischen Geschäftsverkehrs in Bezug auf elektronische Signaturen und Rechnungen auf (inter)nationaler Ebene, Maßnahmen zur Erleichterung des digitalen Handels in Entwicklungsländern sowie Regeln für die verstärkte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberangriffen und für einen verbesserten Onlineverbraucherschutz.
Geregelt: Darüber hinaus wird das Abkommen nach seinem Inkrafttreten das seit 1998 bestehende Moratorium ersetzen. Das ist wichtig, denn dann dürfen auch weiterhin keinerlei Zölle auf elektronische Übertragungen erhoben werden.
Eine Frage des richtigen Modus
Die digitalisierte Erbringung von Dienstleistungen, etwa bei einer digitalen Fernwartung von Maschinen, fällt naturgemäß unter Modus 1. Wenn stattdessen ein Techniker ganz klassisch eine Dienstreise antritt, um beim Kunden im Ausland vor Ort persönlich die Maschine zu warten, dann ist das Modus 4. Diese Erbringungsarten werden in der Praxis besonders oft die beiden relevanten Alternativen sein: Entweder man wartet eine Maschine vor Ort oder auf dem Weg der Fernwartung. Entweder man nimmt das Aufmaß vor Ort oder an einem digitalen Zwilling. Entweder man erteilt Sprachunterricht über eine Videokonferenz oder persönlich in der Klasse.
Aus der Sicht des Gastlandes ist die Dienstreise eines ausländischen Mitarbeiters etwas anderes als die digitale Leistungserbringung aus dem Ausland. Denn der Einsatz ausländischer Arbeitskräfte wird häufig kontrovers diskutiert – bei Weitem nicht nur in Deutschland. Deshalb sind oft erhebliche Hürden zu überwinden, bevor es ein Visum zur Einreise gibt.
Besonders beliebt ist zum Beispiel der sogenannte Labour Market Test, letztlich eine wirtschaftliche Bedarfsprüfung. Nur dann, wenn im Gastland nicht genügend Arbeitskräfte zur Erledigung einer Aufgabe zur Verfügung stehen, werden Visa erteilt. So wollen Gesetzgeber weltweit einen Verdrängungswettbewerb vermeiden. Solche Tests gibt es zum Beispiel in Australien, Israel oder Malaysia.
Mehr Länder schützen ihre Märkte
Eine andere sehr praxisrelevante Schranke ist die Beschränkung auf bestimmte Szenarien. Häufig können nur Arbeitnehmer zwischen zwei Unternehmen eines Konzerns entsandt werden (Intra-Company Transfer), oft werden Vorbeschäftigungszeiten bei der entsendenden Arbeitgeberin vorausgesetzt, und Entsendungen sind nur für bestimmte Führungskräfte oder Spezialisten möglich. Wer nicht in ein solches Szenario passt, hat keinen Anspruch auf ein Visum. Besonders für selbstständige Dienstleistungserbringer bleiben die Schranken deshalb oft geschlossen.
Bei der digitalen Erbringung von Dienstleistungen sind solche Bedenken hingegen traditionell weniger ausgeprägt. Konsumenten sind es gewohnt, dass internationale Konzerne ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, ohne an Beschränkungen des Marktzugangs zu leiden. Und viele der auf WTO-Ebene entscheidenden Schedules (zu Deutsch: Listen) bilden genau das ab: Digital ist häufig einfach mehr möglich, und gegenwärtig spricht wenig dafür, dass sich daran etwas Grundlegendes ändert.
WTO-Staaten haben sich im Juli 2024 auf ein neues Regelwerk für den Digitalhandel geeinigt.
Hinzu kommt das kürzlich ausverhandelte plurilaterale Abkommen (Joint Statement Initiative) zum digitalen Handel. Zwar haben sich nicht alle WTO-Mitglieder beteiligt, sonst wäre es ein multilaterales Abkommen geworden. Aber es gibt 91 Unterzeichnerstaaten, die nach WTO-Angaben zusammen circa 90 Prozent des Welthandels ausmachen. „Dies darf als ein wichtiges Signal gedeutet werden, dass digitaler Handel als solcher gefördert und nicht behindert werden soll“, sagt Zollrechtsexperte Achim Rogmann. Das zeigt beispielsweise das pauschale Verbot der Erhebung von Zöllen auf elektronische Übertragungen in Artikel 11 des Abkommens. So öffnet ein Wechsel der Erbringungsart oft neue Märkte und neue Möglichkeiten, die es bei einer herkömmlichen Leistungserbringung nicht gäbe.
Wie viel hier inzwischen technisch möglich ist, zeigt das Beispiel MEC-Lab (Medical and Environmental Computing): Ein Team der TU Darmstadt arbeitet an einer Methode, um Operationen und sonstige medizinische Eingriffe fernzusteuern, und das funktioniert auch über Ländergrenzen hinweg. Wichtigste Voraussetzung: eine stabile Internetverbindung. „Unsere KI kann Patienten überall auf der Welt helfen“, sagt Anirban Mukhopadhyay, Computerexperte der TU Darmstadt. „Zum Beispiel können Ärzte bei Operationen digital zugeschaltet sein, während der Patient vor Ort von Pflegekräften unterstützt wird.“ Damit wollen die Wissenschaftler den Ärztemangel bekämpfen helfen, besonders in ländlichen und weniger entwickelten Gegenden.
Auch das Betriebsstättenrisiko entfällt
midjourneykr_Image_of_a_surgeon_standing_on_a_small_globe_kleinEin weiterer Effekt, wenn Unternehmen so auf eigene Mitarbeiter vor Ort verzichten können: Das Betriebsstättenrisiko fällt weg. Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Im Ausland heißt das: Kontakt mit der dortigen Finanzverwaltung und häufig auch die Pflicht zur Zahlung von Körperschaftsteuer. Ein einzelner Monteur vor Ort wird noch keine Betriebsstätte begründen. Aber wenn Vertretungsberechtigte vor Ort sind und dort Leitungstätigkeiten ausüben, und sei es auch nur nebenbei, gibt es ein Betriebsstättenrisiko.
Andererseits kann bei digitalen Gütern und Dienstleistungen das Thema geistiges Eigentum problematisch sein. „Das ist natürlich immer relevant, wenn man sensible Informationen digital um die Welt schickt“, sagt der 3D-Druck-Experte von Daimler Truck, Ralf Anderhofstadt. „Aber die Thematik hat man mit moderner Technologie gut im Griff. Hierfür lassen sich zum Beispiel Technologien wie Blockchain zum Erzeugen von Drucklizenzen verwenden. Benötigt ein Kunde zehn Teile, lassen sich diese Lizenzen geschützt versenden, und er kann sie dann vor Ort einlösen.“
des globalen Handels entfallen auf den Digitalhandel.
Grundsätzlich gilt gerade bei 3D-Druck-Daten: In Sachen Warenhandel bietet die Digitalisierung erhebliche Vorteile und Chancen. Für den Warenhandel gilt nicht das GATS, sondern das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade). Dort ist festgelegt, für welche Produkte einzelne Staaten Marktzugang gewähren und zu welchen Konditionen.
Üblicherweise bedeutet das im internationalen Warenhandel ein Zollverfahren und unter Umständen auch die Zahlung von Zöllen. Außer der Warenhandel wird durch eine rein elektronische Übertragung ersetzt: wie beim grenzüberschreitenden 3D-Druck per Internetverbindung.