Algerien – Modifizierung der Liste über zusätzliche Zölle
Bonn (GTAI) - Algerien hat eine neue Verordnung über zusätzliche Zölle (droit additionnel provisoire de sauvegarde - DAPS) erlassen (Arrêté vom 8.4.2019). Diese neue Verordnung modifiziert die ursprüngliche Verordnung vom 26. Januar 2019. Wir berichteten hier. In der modifizierten Liste wird die Erhebung von zusätzlichen Zöllen zwischen 30 und 120 Prozent für 992 Warenlinien des Zolltarifs festgeschrieben. Zu dem Warenkreis zählen bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel, Parfüms...