Zollmeldung Russland Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Russische Föderation führt Einfuhrlizenz für Aluminiumfelgen ein
08.04.2019
Bonn (GTAI) – Die Regierung der Russischen Föderation hat in ihrem Beschluss Nr. 303 vom 21.03.19 festgelegt, dass im Zeitraum zwischen dem 10.01.19 und einschließlich dem 09.10.19 für Aluminiumfelgen, die in die Russische Föderation eingeführt werden, eine Einfuhrlizenz erforderlich ist.
Betroffen sind Waren mit der Zolltarifnummer 8708 70 500 9.
In dem genannten Zeitraum ist das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation berechtigt entsprechende Lizenzen für die Einfuhr aus Drittstaaten und den Vertragsparteien des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge oder Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut werden, zu verlangen.
Ausgenommen sind Aluminiumfelgen, die lediglich als Muster für Forschungs- und Prüfzwecke eingeführt werden, wenn die Ausführer entsprechende Dokumente beilegen.
(KAP)