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Zollmeldung Algerien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Algerien – Modifizierung der Liste über zusätzliche Zölle

Bonn (GTAI) - Algerien hat eine neue Verordnung über zusätzliche Zölle (droit additionnel provisoire de sauvegarde - DAPS) erlassen (Arrêté vom 8.4.2019). Diese neue Verordnung modifiziert die ursprüngliche Verordnung vom 26. Januar 2019. Wir berichteten hier. In der modifizierten Liste wird die Erhebung von zusätzlichen Zöllen zwischen 30 und 120 Prozent für 992 Warenlinien des Zolltarifs festgeschrieben. Zu dem Warenkreis zählen bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel, Parfüms und Duftwasser, Kunststoff- und Papiererzeugnisse, Teppiche, Mauerziegel und Keramikfliesen, Verbundglas, Aluminiumerzeugnisse, Klimageräte, Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Sanitärarmaturen, Mobiltelefone, Möbel, Leuchten sowie Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder. Die zusätzlichen Zölle gelten vorübergehend zusätzlich zu den normalen Importzöllen.

Die zusätzlichen Zölle auf zahlreiche Lebensmittel wurden aufgehoben. Der Zollsatz in Höhe von 200 Prozent auf Zement wurde auf 100 Prozent gesenkt. (KHG)

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