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Ägypten erlaubt Special Purpose Acquisition Companies

Die ägyptische Finanzaufsichtsbehörde lässt zum Ende des Jahres 2021 die Gründung von Gesellschaften zum ausschließlichen Zweck der Übernahme eines anderen Unternehmens zu.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Durch zwei neue Verordnungen (Nr. 171 und 172 vom 17. November 2021) ist es in Ägypten nun möglich, eine sogenannte Special Purpose Acquisition Company (SPAC) zu gründen. Die Verordnungen wurden am 2. Dezember 2021 im Amtsblatt des Landes veröffentlicht.

Eine SPAC ist eine reine Zweckgesellschaft, die zunächst Kapital über einen Börsengang einsammelt, um dieses in einem zweiten Schritt in die Übernahme eines (vorher nicht zwangsläufig fest bestimmten) Unternehmens zu investieren.

Eine zukünftige SPAC soll als Risikokapitalgesellschaft nach den Regeln des ägyptisches Kapitalmarktgesetzes Nr. 95/1992 gegründet werden können. Der Erlös aus dem Börsengang wird danach auf einem verzinslichen Treuhandkonto gehalten, bis der Erwerb oder die Fusion des Zielunternehmens abgeschlossen ist. Wird der geplante Erwerb nicht innerhalb von höchstens zwei Jahren vollzogen, wird die SPAC automatisch wieder liquidiert und muss die Mittel nach Abzug der vorgeschriebenen Provisionen und sonstigen Kosten an die Anleger zurückzahlen.

Ägypten schafft diese neue Art von Finanzierungslösung vor allem auch, um ausländischen Investoren den Zugang zu Finanzmitteln im Land zu erleichtern.

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