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Ghana: Insolvenzrecht
Das ghanaische Insolvenzrecht wurde 2020 grundlegend geändert. Nun ist auch ein umfassendes Restrukturierungsverfahren möglich.
26.07.2024
Von Katrin Grünewald | Bonn
Das ghanaische Insolvenzrecht ist im Corporate Insolvency and Restructuring Act, 2020, im Companies Act, 2019 und im Insolvency Act, 2006 geregelt. Im Wesentlichen gibt es zwei verschiedene Verfahren: die obligatorische Liquidation durch ein Gericht, die bei insolventen Gesellschaften angewendet wird, und die private oder freiwillige Liquidation, die nur solventen Unternehmen zur Verfügung steht. Bei letzterer geht es weniger um eine Insolvenz als um eine Auflösung der Gesellschaft. Im Folgenden soll nur auf die gerichtliche, verpflichtende Liquidation eingegangen werden.
Zuständig für die gerichtliche Liquidation ist in Ghana der High Court.
Verpflichtende Liquidation
Das Insolvenzverfahren beginnt in Ghana in der Regel durch eine Petition eines Gesellschafters oder Gläubigers an das zuständige Gericht oder das Handelsregister. Ein Verfahren kann außerdem durch einen Sonderbeschluss der Gesellschaft oder durch die Umwandlung einer freiwilligen Liquidation beginnen, wenn festgestellt wird, dass die Gesellschaft ihre Schulden nicht begleichen kann. Nach Eröffnung des Verfahrens kann ein Insolvenzverwalter (liquidator) ernannt werden. Mit dessen Ernennung verlieren die Geschäftsführer der Gesellschaft ihre Befugnisse. Diese gehen auf den Insolvenzverwalter über.
Der Insolvenzverwalter führt die Geschäfte der Gesellschaft während des Liquidationsverfahrens weiter, verkauft Eigentum und Vermögenswerte der Gesellschaft und verteilt die Erlöse an die Gläubiger. Er vertritt darüber hinaus die Gesellschaft in Gerichtsverfahren und prüft Insolvenzforderungen. Im Laufe des Verfahrens finden mehrere Gläubigerversammlungen statt, die erste nicht später als sechs Wochen nach Erlass des gerichtlichen Eröffnungsbeschlusses (winding-up order) sowie anschließend jeweils eine Versammlung am Ende jeden Jahres während der Dauer des Insolvenzverfahrens.
Das Insolvenzverfahren endet in Ghana durch einen Beschluss des High Court, wenn dieses überzeugt ist, dass das gesamte Vermögen der Gesellschaft veräußert und ordnungsgemäß an die Gläubiger verteilt wurde. Die Gesellschaft wird mit der Veröffentlichung dieser Entscheidung im ghanaischen Gesetzblatt aufgelöst.
Restrukturierungsverfahren
Ein umfassendes Restrukturierungsverfahren (business rescue) wurde erst mit dem im Mai 2020 in Kraft getretenen Corporate Insolvency and Restructuring Act, 2020 eingeführt. Durch das Restrukturierungsverfahren werden die Rechte der Gläubiger vorübergehend eingefroren, während das in Zahlungsschwierigkeiten geratene Unternehmen einen Restrukturierungsplan erarbeitet. Letzterer wird zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern abgeschlossen und von einem Insolvenzverwalter (insolvency practitioner) umgesetzt.
An die Eröffnung des Restrukturierungsverfahrens schließt eine sogenannte convening period an. Die erste Gläubigerversammlung findet spätestens sieben Tage nach Ende der convening period statt. Auf dieser Versammlung entscheiden die Gläubiger unter anderem darüber, ob das Restrukturierungsverfahren weitergeführt oder die Liquidation eingeleitet wird.
Rechte von ausländischen Gläubigern
In Ghana gibt es kein Insolvenzregister. Bestimmte Schritte eines Insolvenzverfahrens werden im ghanaischen Companies Bulletin beim Handelsregister veröffentlicht.
Ausländische Gläubiger haben in ghanaische Insolvenzverfahren die gleichen Rechte wie ghanaische Gläubiger. Sie können ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden, indem sie diesem Angaben und Nachweise über die Forderungshöhe und Fälligkeit übermitteln. Der Insolvenzverwalter prüft sodann die Angaben und Nachweise und benachrichtigt anschließend den Gläubiger über die Zulassung der Forderung. Die für die Forderungsanmeldung geltende Frist wird durch den Insolvenzverwalter festgelegt und im ghanaischen Companies Bulletin beim Handelsregister verkündet.