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Zollmeldung Ägypten Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Ägypten – Neue Vorschrift zur Umrechnung von ausländischen Währungen bei der Festsetzung der Importzölle

Bonn (GTAI) – Das ägyptische Finanzministerium gibt bekannt, dass seit dem 1. September 2019 bei der Berechnung des Wechselkurses zur Festsetzung des Zolltarifs wieder die von der Zentralbank herausgegebenen Tageswechselkurse verwendet werden.

Ägypten hatte Ende 2016 das ägyptischen Pfund (ägypt£) zu einer frei konvertierbaren Währung erklärt. Das ägyptische Pfund wertete in Folge der Entscheidung gegenüber dem US-Dollar (US$) (und anderen für den internationalen Handel bedeutenden Währungen) in kurzer Zeit stark ab.  Um diesen Wechselkursunsicherheiten entgegen zu wirken, entschied das ägyptische Finanzministerium zum Januar 2017 nicht mehr die tagesaktuellen von der Zentralbank herausgegeben Wechselkurse zur Umrechnung ausländischer Währungen bei der Zollanmeldung zu verwenden, sondern ein Wechselkursregime einzuführen, das zwischen essentiellen Waren und nicht essentiellen Waren unterschied. Für essentielle Waren wurde ein fester Wechselkurs von 1 US$ zu 16 ägypt£ festgesetzt, für nicht essentielle Waren ein sich monatlich ändernder Wechselkurs eingeführt. Die Lage am Devisenmarkt hat sich allerdings zuletzt stabilisiert und der Wechselkurs des US Dollars zum ägyptischen Pfund näherte sich auch den vom Finanzministerium verwendeten festen Wechselkurs an.  Deshalb sieht das Finanzministerium keine Notwendigkeit mehr, das seit 2017 geltende Wechselkursregime aufrecht zu erhalten.

Quelle: http://www.mof.gov.eg/Arabic/MOFNews/Press/Pages/news-a-1-9-2019.aspx

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