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Zollbericht Ägypten WTO

EU leitet WTO-Verfahren gegen Ägypten ein

Ägyptische Registrierungsanforderungen erschweren den Marktzugang für Exporteure der Europäischen Union (EU). Die Auswirkungen sind bereits sichtbar - Die EU reagiert.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Am 26. Januar 2022 gibt die Europäische Kommission bekannt, ein Verfahren gegen Ägypten bei der Welthandelsorganisation (WTO) eingeleitet zu haben. Grund seien die unfairen Marktzugangsbeschränkungen zum ägyptischen Markt, denen Exporteure der EU ausgesetzt sind. Vor allem die obligatorische Registrierungspflicht für Einfuhren ausländischer Unternehmen erschwert den Marktzugang enorm. Demnach müssen sich Unternehmen, die nach Ägypten exportieren wollen, bei den ägyptischen Behörden registrieren lassen. Derzeit sind 29 Warenkategorien von dieser Registrierungspflicht umfasst, darunter zum Beispiel Agrar- und Lebensmittelprodukte, Kosmetika, Spielzeug, Textilien, Bekleidung, Haushaltsgeräte, Möbel und Keramikfliesen.

Der Prozess scheint zudem willkürlich und nicht transparent zu sein, denn zahlreiche Anträge von EU-Unternehmen wurden bisher nicht oder sehr schleppend bearbeitet.

Ägyptens Maßnahmen sind sichtbar

Mit dieser Registrierungspflicht gehen folglich auch Verzögerungen innerhalb der Lieferkette einher. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen sind bereits sichtbar. Seit Einführung der obligatorischen Registrierungspflicht im Jahr 2016 sind die EU-Ausfuhren registrierungspflichtiger Waren nach Ägypten um 40 Prozent gesunken. 

Bilaterale Gespräche bisher erfolglos

Die bilateralen Gespräche und somit jegliche Bemühungen um Lösungen waren bisher erfolglos. Deshalb hat die EU sich dazu entschlossen, ein WTO-Verfahren gegen Ägypten einzuleiten. Die eingeleiteten Konsultationen stellen die erste Phase des Streitbeilegungsverfahrens der WTO dar. 

Nächste Schritte

Ägypten kann innerhalb von zehn Tagen auf die Anschuldigungen des beschwerdeführenden Mitglieds, hier die EU, reagieren und anschließend innerhalb weiterer dreißig Tage eine Verhandlung zur Konfliktlösung aufnehmen. Das Ziel dieser bilateralen Konsultation soll die Streitschlichtung ohne Hinzuziehung des Dispute Settlement Bodys (DSB) sein.

Wird innerhalb von 60 Tagen keine Lösung erreicht, wird ein Panel eingesetzt.

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