Zollmeldung Ägypten Zahlungsverkehr
Importe sind nur noch mit Akkreditiv möglich
Im Außenhandel soll zukünftig das "Letter of Credit" (L/C) verpflichtend genutzt werden.
23.02.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Die ägyptische Zentralbank hat mitgeteilt, dass Importe ab dem 22. Februar 2022 über ein Akkreditiv abgewickelt werden müssen. Die neue Regel soll trotz Befürchtungen über steigende Importkosten implementiert werden.
In Ägypten ansässige, multinationale Unternehmen sowie deren Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in Ägypten sind von dieser Regelung ausgenommen. Ausnahmen bestehen auch für die Einfuhr bestimmter Produkte. Dazu zählen unter anderem: Weizen, Medikamente, Impfstoffe und deren Rohstoffe, Tee, Fleisch, Fisch, Öl, Babymilch, Linsen, Mais und Butter. Die Ausnahme gilt auch für Paket- und Kuriersendungen bis zu einem Wert von 5.000 US-Dollar oder dem Gegenwert in anderen Währungen.
Das Akkreditiv ist ein Instrument zur Zahlungssicherung im Außenhandel. Hier verpflichtet sich eine Bank, den Rechnungsbetrag zu begleichen, wenn die im Akkreditiv vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Grundsätzlich bieten Akkreditive eine zusätzliche Sicherheit gegen Zahlungsausfall. Sie bringen jedoch auch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und höhere Kosten mit sich. | |
Weitere Informationen: Mitteilung der Deutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer