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Algerien: Zahlungsrecht
Der Devisentransfer unterliegt der Kontrolle der Banque d´Algerie.
07.11.2022
Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber
Ausländer können in Algerien Devisenkonten eröffnen und unterhalten. Sie müssen über ein Devisenkonto verfügen, wenn sie Transfers ins Ausland vornehmen möchten. Der Devisentransfer unterliegt der Kontrolle der Banque d'Algerie. Eingeführte Devisen können nur bei ordnungsgemäßer Registrierung wieder ausgeführt werden.
Gewinne und Dividenden ausländischer Investitionen können nach Maßgabe von Art. 25 InvestG sowie der Verordnung Nr. 05-03 vom 6. Juni 2005 der Zentralbank (règlement de la Banque d’Algérie no 05-03 du 6 juin 2005) ins Ausland transferiert werden. Das gleiche gilt für das Gesellschaftskapital im Fall einer Auflösung; jedoch in beiden Fällen nur für den ausländischen Anteil.
Die Verordnung Nr. 07-01 vom 3. Februar 2007 über die Regeln für laufende Transaktionen mit dem Ausland und über Devisenkonten erlaubt zudem Zahlungen und Überweisungen im Zusammenhang mit laufenden internationalen Transaktionen in unbeschränktem Ausmaß.
Im Sinne dieser Verordnung gelten als Zahlungen und Transfers im Zusammenhang mit laufenden internationalen Transaktionen insbesondere:
- Zahlungen und Transfers, die im Rahmen von Handelsgeschäften getätigt werden;
- Außenhandel mit Waren, Dienstleistungen, insbesondere technische Hilfe;
- laufende Transaktionen im Zusammenhang mit der Produktion;
- Zahlungen von Darlehenszinsen und Nettoerträgen aus anderen Transaktionen;
- Investitionen;
- Rückzahlungen von Krediten.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Bank von Algerien sind die Ausfuhr sowie die Einfuhr von Schuldverschreibungen, Wertpapieren oder Zahlungsmitteln, die auf die Landeswährung ausgestellt sind, verboten.