Recht kompakt | Schweiz | Devisenrecht
Schweiz: Devisenverkehr/Zahlungsverkehr
Eine Devisenkontrolle besteht nicht. Alle Währungen sind frei handelbar. (Stand 24.02.2025)
Von Karl Martin Fischer, Julia Nadine Warnke, Dr. Achim Kampf | Bonn
Barmittel, Fremdwährung und Wertpapiere (Aktien, Obligationen, Schecks) können mengenmäßig unbeschränkt in die Schweiz, durch die Schweiz oder aus der Schweiz geführt werden. Die Barmittel müssen auch nicht angemeldet werden.
Kontrollen werden im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchgeführt. Werden 10.000 Schweizerfranken oder mehr mitgeführt, erfolgt eine Befragung zur Person, zur Herkunft und zum Verwendungsweck des Geldes sowie betreffend die wirtschaftlich berechtigte Person (Eigentümer) sowie eine Eintragung in das Informationssystem der Zollverwaltung.
Nähere Informationen stellt die eidgenössische Zollverwaltung bereit.