Zollbericht Algerien Zolltarif, Einfuhrzoll
Algerien befreit EU-Waren von Schutzzöllen
Ursprungswaren der EU werden vom vorübergehenden Schutzzoll (DAPS) ausgenommen.
31.01.2023
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Algerien streicht die vorübergehenden Schutzzölle für Ursprungswaren der Länder, mit denen ein Präferenzzollabkommen besteht. Die Befreiung gilt demnach für die EU, für Tunesien, die Länder der Arabischen Liga und die Länder der Afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA).
Außerdem sind laut Artikel 57 des algerischen Finanzgesetzes für 2023 folgende Importe vom Schutzzoll (frz.: droit additionnel provisoire de sauvegarde - DAPS) befreit:
- Gespendete Waren, für die eine Zoll- und Steuerbefreiung gilt
- Importe von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen sowie von deren Vertretern, unter Einhaltung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit
- Importe durch in Algerien akkreditierte Organisationen
Importe von Waren durch in Algerien niedergelassene Unternehmen. Voraussetzung ist, dass diese Waren für Projekte im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, Solidarität und Entwicklung zugunsten eines Drittlandes bestimmt sind und von der algerischen Agentur für internationale Zusammenarbeit für Solidarität und Entwicklung (l’Agence algérienne de coopération internationale pour la solidarité et le développement) durchgeführt werden.
Importe im Rahmen des Tauschhandels an den Grenzen (frz.: troc frontalier).
Hintergrund
Im Januar 2018 wurde die Einfuhr von 851 Waren vorübergehend ausgesetzt. 2019 trat eine Verordnung in Kraft, die an Stelle der Aussetzung die Erhebung von Schutzzöllen vorsah. Für eine Reihe von Waren fällt daher der zusätzliche, vorübergehende Schutzzoll in Höhe von 30 bis 200 Prozent an. Im Jahr 2022 waren 2.608 Produkte betroffen. Die Liste wird nach Bedarf aktualisiert.
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