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Rechtsbericht | Argentinien | Steuerrecht

Das neue Steuerpaket in Argentinien

Der argentinische Senat hat einstimmig die Schaffung eines neuen Programms zur Begleichung von Steuerschulden beschlossen.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 13. Juni 2024 hat der argentinische Senat das Steuerpaket der neuen Regierung (Medidas Fiscales Paliativas y Relevantes) angenommen. Von besonderer Bedeutung für ausländische Unternehmen, die in Argentinien tätig sind, ist das Programm zum Erlass von Steuerschulden. Dies ist einer der Kernpunkte des Steueränderungspakets. Da es einstimmig angenommen wurde, soll kein Änderungsantrag in der Abgeordnetenkammer mehr eingereicht werden, bevor das Paket Gesetz wird.

Mit dem Steuerpaket wird in den Artikeln 1 bis 17 das Sonderprogramm zur Begleichung von Schulden (Régimen de Regularización Excepcional de Obligaciones Tributarias, Aduaneras y de la Seguridad Social) geschaffen. Ziel ist es, den Steuerzahlern, die an diesem Programm teilnehmen werden, die Zahlung ihrer Steuern zu erleichtern. An dem Programm kann jeder Steuerpflichtige partizipieren, der bis zum 31. März 2024 eine Steuerschuld oder eine Ordnungswidrigkeit von den zuständigen Stellen auferlegt bekommen hat. Für die Teilnahme haben die Steuerzahler eine Frist von 150 Tagen ab dem Inkrafttreten der von der argentinischen Steuerbehörde (Administración Federal de Ingresos Públicos - AFIP) noch zu erlassenden Vorschriften.

Es gibt fünf Möglichkeiten, Steuerschulden zu begleichen. Der Erlass der Schuld (Ausgleichszinsen, aufgelaufene Strafzinsen und Bußgelder) hängt davon ab, wann der Steuerpflichtige dem Programm beigetreten ist, und von der Art der Zahlung wie folgt:

  1. 70-prozentiger Schuldenerlass: Der Beitritt an das Programm muss innerhalb von 30 Tagen nach dessen Inkrafttreten erfolgen. 
  2. 60-prozentiger Schuldenerlass: Der Beitritt an das Programm muss zwischen 31 und 60 Tagen nach seinem Inkrafttreten erfolgen.
  3. 50-prozentiger Schuldenerlass: Der Beitritt an das Programm muss zwischen 61 und 90 Tagen nach seinem Inkrafttreten erfolgen.

In diesen drei Fällen sieht das Steuerpaket vor, dass die Schulden in bis zu drei Raten vollständig beglichen werden müssen.

Es gibt aber auch zwei weitere Möglichkeiten mit geringeren Erlassen:

  1. 40-prozentiger Schuldenerlass: Der Beitritt an das Programm muss innerhalb von 90 Tagen nach dessen Inkrafttreten erfolgen.
  2. 20-prozentiger Schuldenerlass: Der Beitritt an das Programm muss zwischen 91 und 150 Tagen nach seinem Inkrafttreten erfolgen.

Diese beiden Alternativen gelten für Steuerpflichtige, die ihre Schulden in mehr als drei Raten begleichen wollen. Die Begleichung muss gemäß einem von der AFIP aufgestellten Plan von Zahlungserleichterungen (plan de facilidades de pago) erfolgen. In diesen Fällen müssen die Unternehmen ihre Steuerschuld in den folgenden Raten begleichen:

  • Kleinst- und Kleinunternehmen: Tilgung von 15 Prozent der Schulden und Restzahlung in bis zu sechs Jahren (84 Raten).
  • Mittlere Unternehmen: Tilgung von 20 Prozent der Schulden und Restzahlung in bis zu vier Jahren (48 Raten).
  • Große Unternehmen: Tilgung von 25 Prozent der Schuld und Restzahlung in bis zu drei Jahren (36 Raten).

In diesen drei Fällen werden die Finanzierungszinsen auf der Grundlage des von der argentinischen Staatsbank (Banco de la Nación Argentina) festgelegten, noch näher zu bestimmenden Zinssatzes für Handelsrabatte berechnet.

Bei jeder der fünf Zahlungsarten sieht das Steuerpaket die Streichung von 100 Prozent des Wertes der verhängten Geldbußen vor.

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