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Ausländisches Wirtschaftsrecht

Gesetze in Thailand

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Von Julia Merle | Bonn

Klicken Sie hier, um Gesetzestexte - teilweise inoffizielle Übersetzungen - aus zahlreichen Rechtsgebieten zu finden:

Rechtsordnung, Völkerrecht

Verfassungsrecht

Internationales Privatrecht

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

Allgemeines

  • Civil and Commercial Code (Zivil- und Handelsgesetzbuch) (Thai)

Sachen- und Immobilienrecht

Gesellschaftsrecht

Allgemeines/ Personen- und Kapitalgesellschaften  

  • Zivil- und Handelsgesetzbuch (Buch 3, Titel 22) (Thai)

Insolvenzrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Patentrecht

Warenzeichenrecht

Urheberrecht

Wettbewerbsrecht

Verbraucherschutzrecht

Allgemeines

Produzentenhaftung

Arbeitsrecht

  • Labour Protection Act B.E. 2541 (1998) (Englisch)
  • Labour Protection Act (No. 8) B.E. 2566 (2023) (Thai)
  • Labour Relations Act B.E. 2518 (1975) (englische Übersetzung)
  • Workmen's Compensation Act B.E. 2537 (1994) (Englisch)
  • Act on Establishment of Labour Courts and Labour Court Procedure B.E. 2522 (1979) (Thai)

Sonstiges Wirtschaftsrecht

Sozialversicherungsrecht

  • Social Security Act B.E. 2533 (1990) (Englisch)

Umweltschutzrecht

Bankrecht

Devisenrecht

Energierecht

Datenschutzrecht

  • Personal Data Protection Act, B.E. 2562 (2019) (Thai)

Niederlassungs- und Investitionsrecht

Investitionsrecht

  • Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) (englische Übersetzung)
  • Investment Promotion Act B.E. 2520 (1977) (Englisch)
  • Eastern Special Development Zone Act B.E. 2561 (2018) (Eastern Economic Corridor Act) (englische Übersetzung)
  • Investitionsschutzvertrag vom 24. Juni 2002 (Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen) (Deutsch/Englisch)

Prozessrecht, Rechtsverfolgung

Gerichtsverfassungsrecht, Prozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht

Schiedsgerichtsbarkeit

Steuerrecht

Allgemeines (unter anderem Einkommen-, Körperschaft- und Mehrwertsteuer)

Doppelbesteuerungsabkommen

  • Abkommen vom 10. Juli 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Deutsch/Englisch/Thai)

Weitere Rechtsinformationen

Hinweis

Rechtliche Bestimmungen unterliegen einem stetigen Wandel, sie können geändert, aufgehoben und/oder ersetzt werden. Im konkreten Einzelfall ist daher die Überprüfung der Vorschriften auf ihre Aktualität dringend geboten.

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