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Armenien: Gesetz über bargeldlose Zahlungen in Kraft getreten
Das neue Gesetz legt fest, dass unter anderem öffentliche Aufträge und Erbringung von IT-Dienstleistungen bargeldlos bezahlt werden sollen.
14.09.2022
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Am 1. Juli 2022 ist das Gesetz Nr. ZR-12 vom 18. Januar 2022 "Über bargeldlose Zahlungen“ in Kraft getreten. So müssen künftig alle Transaktionen und Geschäfte von Privatperson, die einen Betrag von 300.000 Dram (ARD; umgerechnet ca. 596,67 Euro) übersteigen, per Banküberweisung getätigt werden.
Für juristische Personen und Unternehmen ist die Mitteilung der armenischen Zentralbank wichtig. Nach den Angaben der armenischen Zentralbank sollen ab sofort unter anderem folgende Zahlungen bargeldlos abgewickelt werden:
- für öffentliche Aufträge;
- notarielle und anwaltliche Dienstleistungen;
- sowie die Veräußerungen von Immobilien;
- Erbringung von IT-Dienstleistungen, Buchhaltungsleistungen , Audit-Verfahren.
Des Weitern sollen auch Gehaltszahlungen, Darlehen und Kredite von Banken und anderen Kreditorganisationen sowie die Rückzahlung von Darlehen und Versicherungsleistungen ebenfalls bargeldlos getätigt werden. Eine Obergrenze für bargeldlose Bezahlungen ist nicht vorgesehen.
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