Zollbericht Australien / Ozeanien, übergreifend Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Freihandelsabkommen: Trans-Pacific Partnership (TPP)
Freihandel auch ohne die USA.
27.01.2020
Von Klaus Möbius | Bonn
Teilnehmende Staaten
Das TPP war als umfassendes Freihandelsabkommen konzipiert. Außer den USA waren folgende Staaten beteiligt: Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam.
Inhalt des Abkommens
Es enthielt in erster Linie Vereinbarungen zum freien Warenverkehr aber auch zu Investitionen, Dienstleistungsverkehr, Finanzdienstleistungen, Personenverkehr, Telekommunikation, E-Commerce, öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerbspolitik, Schutz geistigen Eigentums, Arbeit, Umwelt, Kooperation, Wettbewerbsfähigkeit, Entwicklung, kleine und mittlere Unternehmen, regulatorische Kohärenz, Transparenz, Schutz vor Korruption und Streitbeilegung.
Welche Staaten haben das Abkommen umgesetzt?
Das Abkommen wurde 4. Februar 2016 in Auckland von allen Vertragsstaaten unterzeichnet. US-Präsident Trump erklärte jedoch am 23. Januar 2017 den Rückzug der USA aus dem Vertragswerk. Seitdem wurde TPP von den verbliebenen 11 Ländern unter dem Namen Comprehensive and Progressive Trans Pacific Partnership (CPTPP) weiterentwickelt. Dieses Abkommen wurde am 8. März 2018 unterzeichnet.
Für folgende Staaten trat das Abkommen am 30. Dezember 2018 in Kraft: Australien, Japan, Kanada, Mexiko, Neuseeland und Singapur.
Am 14. Januar 2019 trat das Abkommen in Vietnam in Kraft.
Steckbrief: Zollabbau, Ursprungsnachweise und -Regeln
Zollabbau (Einfuhrland) | eigenes Abbauszenario für jedes der 11 Länder |
Ursprungsregeln | |
Kap. 28/29 | meist Wechsel der HS-Unterposition |
Kap. 30 | wie Kap. 28/29 zum Teil kombiniert mit Mindestwertschöpfung |
Kap. 84 | meist Wechsel der HS-Unterposition, zum Teil kombiniert mit Mindestwertschöpfung, in Einzelfällen müssen bestimmte Komponenten aus den Vertragsstaaten stammen. |
Kap. 85 | meist Wechsel der HS-Unterposition, teils alternativ, teils zusätzlich: Mindestwertschöpfung |
Kap. 87 | Mindestwertschöpfung kombiniert mit Sonderregelungen |
Ursprungsnachweis | Zertifikat |