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Zollbericht Australien / Ozeanien, übergreifend Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Freihandelsabkommen: Trans-Pacific Partnership (TPP)

Freihandel auch ohne die USA.

Von Klaus Möbius | Bonn

Teilnehmende Staaten

Das TPP war als umfassendes Freihandelsabkommen konzipiert. Außer den USA waren folgende Staaten beteiligt: Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam.

Inhalt des Abkommens

Es enthielt in erster Linie Vereinbarungen zum freien Warenverkehr aber auch zu Investitionen, Dienstleistungsverkehr, Finanzdienstleistungen, Personenverkehr, Telekommunikation, E-Commerce, öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerbspolitik, Schutz geistigen Eigentums, Arbeit, Umwelt, Kooperation, Wettbewerbsfähigkeit, Entwicklung, kleine und mittlere Unternehmen, regulatorische Kohärenz, Transparenz, Schutz vor Korruption und Streitbeilegung.

Welche Staaten haben das Abkommen umgesetzt?

Das Abkommen wurde 4. Februar 2016 in Auckland von allen Vertragsstaaten unterzeichnet. US-Präsident Trump erklärte jedoch am 23. Januar 2017 den Rückzug der USA aus dem Vertragswerk. Seitdem wurde TPP von den verbliebenen 11 Ländern unter dem Namen Comprehensive and Progressive Trans Pacific Partnership (CPTPP) weiterentwickelt. Dieses Abkommen wurde am 8. März 2018 unterzeichnet.

Für folgende Staaten trat das Abkommen am 30. Dezember 2018 in Kraft: Australien, Japan, Kanada, Mexiko, Neuseeland und Singapur.

Am 14. Januar 2019 trat das Abkommen in Vietnam in Kraft.

Steckbrief: Zollabbau, Ursprungsnachweise und -Regeln

Steckbrief: Trans-Pacific Partnership (TPP) 11
Zollabbau (Einfuhrland)eigenes Abbauszenario für jedes der 11 Länder
Ursprungsregeln 
Kap. 28/29meist Wechsel der HS-Unterposition
Kap. 30wie Kap. 28/29 zum Teil kombiniert mit Mindestwertschöpfung
Kap. 84meist Wechsel der HS-Unterposition, zum Teil kombiniert mit Mindestwertschöpfung, in Einzelfällen müssen bestimmte Komponenten aus den Vertragsstaaten stammen.
Kap. 85meist Wechsel der HS-Unterposition, teils alternativ, teils zusätzlich: Mindestwertschöpfung
Kap. 87Mindestwertschöpfung kombiniert mit Sonderregelungen
UrsprungsnachweisZertifikat

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