Zollbericht EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
EU und Schweiz einigen sich auf neue Abkommen
Bevor die neuen Abkommen in Kraft treten können, müssen sie zunächst von beiden Seiten unterzeichnet und ratifiziert werden.
07.01.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Am 20. Dezember 2024 gaben die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und die Präsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft Viola Amherd bekannt, dass die EU und die Schweiz die Verhandlungen über ein umfassendes Paket von Abkommen abgeschlossen haben. Ziel sind vertiefte Beziehung zwischen der EU und der Schweiz. Die neuen beziehungsweise aktualisierten Abkommen können erst in Kraft treten, sobald alle internen Ratifizierungsprozesse abgeschlossen sind.
Positive Auswirkungen auf den Handel erwartet
Für den Warenhandel zwischen der EU und der Schweiz sind zwei Abkommen von besonderer Bedeutung: Zum einen die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) sowie der Bereich Lebensmittelsicherheit.
Aktualisierung des MRA verhindert Handelshemmnisse
Der Anhang des bestehenden MRA verweist auf sektorspezifische Regeln für insgesamt zwanzig Produktbereiche und enthält Bestimmungen zu Produktvorschriften und zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen bzw. Zertifikaten. Damit können Produkte ohne zusätzliche Zulassungsverfahren sowohl in der Schweiz als auch in der EU verkauft werden.
Zwar behielt das Abkommen nach dem Scheitern der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz im Mai 2021 seine Gültigkeit, wurde aber nicht mehr modernisiert. Da sich Produktvorschriften stetig weiterentwickeln, führte die fehlende Aktualisierung zu Hürden im Warenhandel zwischen der EU und der Schweiz. Beispielsweise verlor die gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten ihre Gültigkeit. Dazu zählen zum einen die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen sowie die Angleichung der technischen Vorschriften. Zum anderen können EU-Exporteure nicht mehr auf die Benennung eines Bevollmächtigten in der Schweiz verzichten. Für weitere Produktgruppen waren ähnliche Auswirkungen erwartet worden. Mit der Aktualisierung des MRA und seines Anhangs können die Schweiz und die EU solche Handelshemmnisse verhindern.
Gemeinsames Regelwerk für mehr Lebensmittelsicherheit
Die EU und die Schweiz streben an, die Zusammenarbeit im Bereich Lebensmittelsicherheit auszubauen. Dazu zählen die Bereiche Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel sowie Tiergesundheit und Tierschutz. Ziel ist es, ein einziges Regelwerk sowie ein integriertes Kontrollsystem zu schaffen. Der Warenverkehr mit der Schweiz würde damit gänzlich dem Warenverkehr innerhalb der EU gleichgestellt und ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen. Kontingente und Zölle bleiben davon jedoch unberührt.
Zum Hintergrund
Die EU und die Schweiz hatten sich im November 2018 auf ein neues Rahmenabkommen verständigt. Das Abkommen sollte die bestehenden bilateralen Abkommen ersetzen. Im Mai 2021 brach die Schweiz die weiteren Verhandlungen jedoch ab. Im März 2024 nahmen beide Parteien Gespräche über neue Abkommen auf. Die Verhandlungen folgten einem sektorbezogenen Ansatz.
Quellen:
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 20. Dezember 2024
- Informationsseite der Schweiz