Zollmeldung Australien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Australien – Indonesien – Freihandelsabkommen unterzeichnet
05.03.2019
Bonn (GTAI) – Australien und Indonesien haben am 4.3.2019 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Es kann in Kraft treten, wenn die beiden Parlamente sowie die britische Krone zugestimmt haben.
Indonesien gewährt 99 % aller Waren mit Ursprung Australien freien Marktzugang. Ausnahmen gibt es im Agrarbereich. Reis ist vom Abkommen ausgenommen, bei einigen Waren werden die Zölle nicht vollständig oder gar nicht abgebaut. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Fischarten, Schalotten, Rohr- und Rübenzucker, alkoholische Zubereitungen zur Herstellung von Getränken, Bier, Wein und Tabakwaren. Außerdem bestimmte Schmierstoffe, Kunststoffe und Waren daraus sowie bestimmte Waren aus Eisen und Stahl und Kraftfahrzeuge.
Australien gewährt allen Waren mit Ursprung in Indonesien Zollfreiheit.
Außer dem Zollabbau enthält das Abkommen noch Bestimmungen über Dienstleistungen, Personenverkehr, E-Commerce, Investitionen, Wettbewerb, Transparenz und Streitbeilegung.
Quelle: Australisches Außen- und Handelsministerium
Abkommenstext: https://dfat.gov.au/trade/agreements/not-yet-in-force/iacepa/iacepa-text/Pages/default.aspx