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Recht kompakt | Bangladesch | Gewährleistungsrecht

Bangladesch: Gewährleistungsrecht

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des bangladeschischen Vertragsrechts stammen aus dem alten englischen Recht.

Von Julia Merle | Bonn

Die allgemeinen Vertragsprinzipien, beispielsweise zum Vertragsschluss, sind im Contract Act, 1872 enthalten. Bei Kaufverträgen sind zusätzlich die speziellen Bestimmungen des Sale of Goods Act, 1930 zu beachten. 

Gewährleistung und Leistungsstörungen werden unter dem Begriff "breach of contract" (Vertragsbruch) geregelt. Ob neben Schadensersatz auch Rücktritt möglich ist, ist abhängig davon, ob eine wesentliche Vertragsbestimmung (condition) oder nur eine Nebenpflicht verletzt ist.

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