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Recht kompakt | Bangladesch | UN-Kaufrecht

Bangladesch: UN-Kaufrecht

Bangladesch ist bislang kein Mitgliedstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Von Julia Merle | Bonn

UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) kann aber mittels einer entsprechenden Rechtswahlklausel im Vertrag Anwendung finden.

Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthalten der GTAI-Bericht Internationale Regeln für internationale Sachverhalte vom 30. November 2020 sowie die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

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