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Recht kompakt | Taiwan | UN-Kaufrecht

Taiwan: UN-Kaufrecht

Taiwan ist nicht Mitglied des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG).

Von Julia Merle, Robert Herzner

Das UN-Kaufrecht wird daher nicht unmittelbar angewendet, kann aber wegen der Rechtswahlfreiheit einbezogen werden.

Anwendbar und gebräuchlich sind Incoterms. 

Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthalten die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

Im Bereich des Internationalen Privatrechts ist insbesondere der Act Governing the Choice of Law in Civil Matters Involving Foreign Elements von Relevanz.

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