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Wirtschaftsumfeld | Belarus | Gegensanktionen, Finanzsanktionen

Belarus droht westlichen Ausländern mit Enteignung

Die Regierung beschloss ein Gesetz zur Nationalisierung des Eigentums von Ausländern aus Staaten, die Sanktionen gegen Belarus erlassen.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Die Regierung von Belarus schafft mit dem Gesetz Nr. 240-3 „Über den Vermögensentzug“ vom 3. Januar 2023 die Grundlage zur Enteignung des Vermögens von Ausländern aus Staaten, die Sanktionen gegen Belarus verhängen (sogenannte „unfreundliche Staaten“). Im Visier stehen natürliche und juristische Personen, die Beziehungen zu Staaten haben, die „unfreundliche Handlungen“ begehen. Was unter „unfreundlichen Handlungen“ zu verstehen ist, lässt das Gesetz offen.

Das Eigentum von natürlichen und juristischen ausländischen Personen kann auf Beschluss des Ministerrats nationalisiert werden. Enteignet werden kann dabei jede Art von Eigentum, wie Immobilien, Sachwerte, Finanzmittel, Wertpapiere sowie Eigentumsrechte, die sich auf dem Staatsgebiet von Belarus befinden.

Das Gesetz ist am 17. Januar 2023 in Kraft getreten. Innerhalb von sechs Monaten soll der Ministerrat noch Durchführungsbestimmungen für dieses Gesetz beschließen.

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