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Wirtschaftsumfeld | Belarus | Gegensanktionen, Finanzsanktionen

Belarus verbietet 226 deutschen Unternehmen Anteilsverkauf

Die Regierung erschwert ausländischen Unternehmen den Rückzug aus dem Land. Dazu belegt sie deren Tochtergesellschaften mit einem Verbot zur Transaktion ihrer Anteile.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Mit der Verordnung Nr. 54 vom 23. Januar 2023 erweitert die Regierung von Belarus die Liste der ausländischen Unternehmen, die einem Transaktionsverbot unterliegen auf 1.849 Firmen und Einzelunternehmer. Darunter befinden sich auch 226 Unternehmen mit deutschem Kapital. Ursprünglich umfasste die Liste vom 1. Juli 2022 nur 190 Firmen, darunter 24 deutsche Unternehmen.

Vom Verbot betroffen sind Transaktionen zur Veräußerung oder Umstrukturierung von Anteilen juristischer Personen mit Anteilseignern aus Staaten, die Sanktionen gegen Belarus verhängen (sogenannte "unfreundliche Staaten“).

Die Liste umfasst insgesamt 226 Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, darunter (Auflistung nicht abschließend):

  • BASF GmbH,
  • Belgips AG (Knauf International GmbH),
  • DB Schenker GmbH,
  • DPD Bel GmbH,
  • Eickhoff Bel GmbH,
  • Hawi Logistics GmbH,
  • Hörmann Bel GmbH,
  • Kärcher GmbH,
  • Natusana GmbH (Dr. Theiss Naturwaren GmbH),
  • OBO Bettermann GmbH,
  • Remondis GmbH,
  • Robert Bosch GmbH,
  • Rödl & Partner GmbH,
  • Rotox GmbH,
  • Schneider Group GmbH,
  • Schmitz Cargobul Bel GmbH,
  • SEW Eurodrive GmbH,
  • Siemens Energy GmbH,
  • Siempelkamp Bel GmbH,
  • Wilo Bel GmbH.

Die Verordnung ist nach ihrer offiziellen Veröffentlichung am 28. Januar 2023 im Kraft getreten.

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