Portal 21 Belgien
Reglementierung von Kfz-Sachverständigen
Das Gesetz vom 6.10.2011, in Kraft getreten am 20.11.2011, reformiert das Gesetz vom 15.5.2007 zur Anerkennung und zum Schutz des Berufs als Kfz-Sachverständiger und zur Schaffung eines Instituts für Kfz-Sachverständige (Loi relative à la reconnaissance et à la protection de la profession d'expert en automobiles et créant un Institut des experts en automobiles / Wet tot erkenning en bescherming van het beroep van auto-expert en tot oprichting van een Instituut van de auto-experts) und somit das Kfz-Sachverständigenwesen in Belgien: Nunmehr dürfen sowohl Selbständige als auch als Arbeitnehmer angestellte Personen die Zulassung als Kfz-Sachverständige beantragen. Überdies dürfen sich jetzt mehrere Kfz-Sachverständige unter dem Dach einer juristischen Person zusammenschließen und für diese Gesellschaft die Mitgliedschaft beim noch im Aufbau befindlichen belgischen Institut für Kfz-Sachverständige (Institut des experts en automobiles/Instituut van de auto-experts) beantragen.
Darüber hinaus stellt das Gesetz neue Anforderungen an die innere Verfassung dieses Instituts sowie an die Wahlen zu dessen verschiedenen Gremien. Belgische Kfz-Sachverständige müssen sich nicht nur in der Zentralen Datenbank der Unternehmen Belgiens (Banque-Carrefour des Entreprises/Kruispuntbank Ondernemingen), sondern künftig auch in die Kfz-Sachverständigenliste des Instituts eintragen lassen.
Schließlich novelliert das Gesetz auch die Voraussetzungen der Berufsqualifikation für diese Tätigkeit. Es gestaltet zudem die Berufsanerkennung von Kfz-Sachverständigen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Belgien tätig werden möchten, neu. Hintergrund diesbezüglich ist die belgische Umsetzung der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG).
Für die Zeit, in der das belgische Institut für Kfz-Sachverständige seine Arbeit noch nicht aufgenommen hat, bestehen Übergangsregelungen. Über diese informiert der belgische Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie in seinem Online-Auftritt. Dort stehen auch Antragsformulare für die Aufnahme in die belgische Kfz-Sachverständigenliste zur Verfügung.
Zum Thema:
- deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 15.5.2007, erstellt durch die belgische "Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen", wobei stets zu überprüfen ist, ob sie dem aktuellen Gesetzesstand entspricht
- weiterführende Erläuterungen zum belgischen Dienstleistungs- und Gewerberecht im Belgien-Beitrag dieses "Portal 21" in den Rubriken Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters und Register
Germany Trade & Invest (13.1.2012)