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Zollbericht Benin Einfuhrabgaben

Benin ändert Einfuhrabgaben

Mit dem Finanzgesetz 2022 beschließt die Regierung eine Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für bestimmte Produkte. Sie führt auch zwei neue Abgaben auf Importwaren ein.  

Von Andrea Mack | Bonn

Die mit dem Finanzgesetz 2022 erlassenen Änderungen bei den Einfuhrabgaben sind seit 1. Januar 2022 in Kraft.

Verlängerung von Maßnahmen

Die Regierung Benins befreit folgende Güter für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2022 von Einfuhrzöllen und Einfuhrumsatzsteuer:

  • Lastkraftwagen
  • Fahrzeuge, die für den Aufbau einer Taxiflotte in Großstädten bestimmt sind
  • Busse und Kleinbusse
  • Flugzeuge, Luftschiffe und deren Ersatzteile      
  • Flüssiggasbehälter und Zubehör
  • medizinische Ausrüstungen, Verbrauchsmaterial und andere Waren, die zur Bekämpfung von Covid-19 verwendet werden.

Neue Maßnahmen

Kleine und mittlere Unternehmen, die nicht unter eine steuerliche Ausnahmeregelung fallen, können auf Antrag neue Materialien und Ausrüstungen für die Einrichtung von Handwerks- oder Industriebetrieben zoll- und mehrwertsteuerfrei in Benin einführen.

Die Regierung gewährt für Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die nicht unter die Tarifposition 8702 fallen, bis zum 31. Dezember 2022 folgende Zoll- und Steuervergünstigungen:

  • einen Abschlag auf den Zollwert von 100 Prozent für neuwertige Elektrofahrzeuge, 95 Prozent für neuwertige Hybridfahrzeuge und 90 Prozent für neuwertige Fahrzeuge
  • Befreiung von der Mehrwertsteuer.

Die Höhe der Statistikabgabe auf Maschinen und Ausrüstungen für Landwirtschaft, Viehzucht, Aquakultur und Fischerei sowie deren Teile beträgt 1 Prozent des Zollwerts der Produkte. Dies gilt ebenfalls befristet bis 31. Dezember 2022.  

Seit 1. Januar 2022 sind importierte Elektro- und Hybridmotorräder von Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer ausgenommen.

Die Generalzolldirektion verwaltet seit diesem Jahr die Exportzölle für Metallschrott und eisenhaltige Nebenprodukte. Der von den Ausführern erhobene Exportzoll beträgt 10 CFA-Francs pro Kilogramm Nettogewicht.

Neue Ausrüstungen und Materialien, die für den Bau oder die Renovierung von Tankstellen, Öl- und Dieseltanks in Benin eingeführt werden, sind von Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer bis 31. Dezember 2022 ausgenommen.

Neue Einfuhrabgaben

Außerdem führt die Regierung mit Wirkung vom 1. Januar 2022 zwei neue Einfuhrabgaben ein:

  • eine Stadtentwicklungsabgabe RAU (redevance d'aménagement urbain) in Höhe von 0,5 Prozent des Zollwerts auf alle importierten Verbrauchsgüter, ausgenommen Grundnahrungsmittel wie Zucker, Milch, pharmazeutische Produkte und landwirtschaftliche Betriebsmittel
  • eine Abgabe zur Sicherung der Transportkorridore RSC (redevance de sécurisation des corridors) in Höhe von 0,5 Prozent des Zollwerts auf alle Importwaren, die sich im Versandverfahren befinden, ausgenommen sind Kohlenwasserstoffe für Länder im Hinterland und Uran aus Niger.

Quelle: Finanzgesetz 2022 (Loi N° 2021-16 du 23 Decembre 2021 portant loi de finances pour la gestion 2022)

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