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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

USA kündigen Zusatzzölle an

Für Einfuhren in die USA sollen Zusatzzölle in Höhe von zehn Prozent gelten. Für Einfuhren aus der EU gelten höhere Zollsätze.

Von Stefanie Eich | Bonn

Präsident Donald Trump hat am 2. April 2025 mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) die Einführung von Zusatzzöllen angewiesen. Die Zölle werden in zwei Schritten eingeführt: 

  • Ab dem 5. April 2025 sollen Einfuhren in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von zehn Prozent belastet werden.
  • Ab 9. April 2025 sollen zudem länderspezifische Zollsätze für bestimmte Länder gelten. Die Liste der betroffenen Länder und Zollsätze finden sich in Annex I. Für die EU gilt ein Zollsatz in Höhe von 20 Prozent. 

Im US-Zolltarif sind alle Zollsätze hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Zusatzzölle erst zeitversetzt im US-Zolltarif abgerufen werden können.

Betroffene Waren und Ausnahmen

Die Zusatzzölle betreffen grundsätzlich alle Waren. Sie werden zusätzlich zu bereits bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.

Ausnahmen sind in Annex II gelistet und unter Sec. 3 b) der Durchführungsverordnung näher erläutert: 

  • Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst sind
  • Waren aus Aluminium und Stahl, für die bereits Zusatzzölle gelten, die mit Proclamations 10895 sowie 10896 vom 10. Februar eingeführt wurden
  • KFZ und KFZ-Teile, für die bereits Zusatzzölle angekündigt sind gemäß Proclamation 10908
  • weitere Waren, die in Annex II gelistet sind, darunter Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holzwaren sowie bestimmte kritische Mineralien
  • Waren von Exportländern, die in Spalte 2 des US-Zolltarifs gelistet sind. Dazu zählt beispielsweise Russland

Kanada und Mexiko

Auf Einfuhren mit Ursprung in Kanada und Mexiko gelten bereits Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent. Ausnahmen gelten für Waren, die präferenzberechtigt im Rahmen des USMCA-Abkommens eingeführt werden. Einfuhren aus Kanada und Mexiko werden nicht zusätzlich mit den oben genannten Zusatzzöllen belastet. 

Berücksichtigung von US-Vormaterialien

Die Zusatzzölle sollen nur für den nicht-US-amerikanischen Anteil einer Ware gelten, sofern mindestens 20 Prozent des Warenwertes US-Ursprung haben. Ursprung bezieht sich auf die vollständige Herstellung bzw. letzte wesentliche Bearbeitung einer Ware. Weitere Details zur Dokumentation und Nachweispflichten liegen aktuell noch nicht vor. 

Zeitpunkt der Einfuhr und Verladung ist entscheidend

Waren, die am bzw. nach dem 5. April 2025 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von zehn Prozent. Ausgenommen hiervon sind Waren, die vor diesem Zeitpunkt verladen wurden und sich noch im Transit befinden, und deren Abfertigung zum freien Verkehr erst nach dem 5. April 2025 durchgeführt wird.  

Ab 9. April gelten die länderspezifischen Zusatzzölle: Waren, die am bzw. nach dem 9. April 2025 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen länderspezifischen Einfuhrzollsatz für bestimmte Länder. Auch hier gilt eine Ausnahme für Waren, die bereits vor diesem Zeitpunkt verladen wurden und sich noch im Transit befinden.

De-minimis-Regeln

Die "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 bleibt vorerst bestehen, sodass Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Sobald ein angemessenes Durchsetzungssystem vorhanden ist, um die Zolleinnahmen für diese Sendungen vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen, soll die de-minimis-Ausnahme jedoch auslaufen.

Quellen und weiterführende Informationen: 

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