Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Update - US-Zusatzzölle in Kraft getreten
Die USA geben neue Ausnahmen von den Zusatzzöllen bekannt. Für Einfuhren in die USA gelten aktuell Zusatzzölle in Höhe von zehn Prozent.
14.04.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Präsident Donald Trump hat am 2. April 2025 mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) die Einführung von Zusatzzöllen angewiesen. Nun gibt es erneut Änderungen:
- Neue Ausnahmen: Am 11. April wurden neue Ausnahmen von den Zusatzzöllen bekannt gegeben. Die Ausnahmen gelten rückwirkend ab Einführung der Zusatzzölle am 5. April 2025. Eine Erstattung bereits gezahlter Zölle ist möglich.
- In Kraft: Ab dem 5. April 2025 werden Einfuhren in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von zehn Prozent belastet.
- Ausgesetzt: Die länderspezifischen Zusatzzölle, die ab 9. April 2025 hätten gelten sollen, werden für 90 Tage ausgesetzt. Die Liste der betroffenen Länder und Zollsätze finden sich in Annex I. Für die EU ist ein Zollsatz in Höhe von 20 Prozent vorgesehen.
- Sondersituation: Für China gilt die Aussetzung der länderspezifischen Zusatzzölle nicht. Hier war zunächst ein Zusatzzoll in Höhe von 34 Prozent vorgesehen. Dieser erhöht sich auf 125 Prozent.
Im US-Zolltarif sind alle Zollsätze hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Zusatzzölle erst zeitversetzt im US-Zolltarif abgerufen werden können.
Betroffene Waren und Ausnahmen
Die Zusatzzölle betreffen grundsätzlich alle Waren. Sie werden zusätzlich zu bereits bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.
Ausnahmen sind unter Sec. 3 b) der Durchführungsverordnung näher erläutert:
- Weitere Ausnahmen vom 11. April 2025 gelten für die gelisteten Waren. Sie gelten u.a. für Smartphones, Computer und elektronische Komponenten.
- Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst sind
- Waren aus Aluminium und Stahl, für die bereits Zusatzzölle gelten, die mit Proclamations 10895 sowie 10896 vom 10. Februar eingeführt wurden
- KFZ und KFZ-Teile, für die bereits Zusatzzölle angekündigt sind gemäß Proclamation 10908
- weitere Waren, die in Annex II gelistet sind, darunter Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holzwaren sowie bestimmte kritische Mineralien
- Waren von Exportländern, die in Spalte 2 des US-Zolltarifs gelistet sind. Dazu zählt beispielsweise Russland
Kanada und Mexiko
Auf Einfuhren mit Ursprung in Kanada und Mexiko gelten bereits Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent. Ausnahmen gelten für Waren, die präferenzberechtigt im Rahmen des USMCA-Abkommens eingeführt werden. Einfuhren aus Kanada und Mexiko werden nicht zusätzlich mit den oben genannten Zusatzzöllen belastet.
Korrekte Codierung in der Zollanmeldung
Um die Ausnahmen in Anspruch nehmen zu können, sind bei der Zollanmeldung die korrekten Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs zu nutzen. Alle Waren müssen entweder mit einer HTSUS-Klassifizierung angemeldet werden, für die Zusatzzölle gelten, oder mit einer HTSUS-Klassifizierung der jeweiligen Ausnahme. Die Guidance der US-Zollbehörden enthält Details zur Klassifizierung.
Berücksichtigung von US-Vormaterialien
Die Zusatzzölle sollen nur für den nicht-US-amerikanischen Anteil einer Ware gelten, sofern mindestens 20 Prozent des Warenwertes US-Ursprung haben. Ursprung bezieht sich auf die vollständige Herstellung bzw. letzte wesentliche Bearbeitung einer Ware. Weitere Details zur Dokumentation und Nachweispflichten enthält die Guidance CSMS # 64680374 der US-Zollbehörden.
Zeitpunkt der Einfuhr und Verladung ist entscheidend
Waren, die am bzw. nach dem 5. April 2025 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von zehn Prozent. Ausgenommen hiervon sind Waren, die vor diesem Zeitpunkt verladen wurden und sich noch im Transit befinden, und deren Abfertigung zum freien Verkehr erst nach dem 5. April 2025 durchgeführt wird. Gemäß der aktuellen Guidance der US-Zollbehörden können Importeure diese Ausnahme für Ware, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zusatzzölle im Transit befand, für Zollanmeldungen bis 27. Mai 2025 nutzen.
Auch hier sind die korrekten Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs maßgeblich, um die Ausnahmen für Transitware in Anspruch nehmen zu können.
De-minimis-Regeln
Die "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 bleibt vorerst bestehen, sodass Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Sobald ein angemessenes Durchsetzungssystem vorhanden ist, um die Zolleinnahmen für diese Sendungen vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen, soll die de-minimis-Ausnahme jedoch auslaufen. Für Waren aus China gilt die de-minimis-Regelung ab 2. Mai 2025 nicht mehr.
Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihrem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
Quellen und weiterführende Informationen:
Guidance der US-Zollbehörden:
- Änderung bezüglich weiterer Ausnahmen: CSMS # 64724565 - UPDATED GUIDANCE – Reciprocal Tariff Exclusion for Specified Products; April 5, 2025 Effective Date
- Änderung bezüglich China und Aussetzung der länderspezifischen Zusatzzölle: CSMS # 64701128 - UPDATED GUIDANCE – Reciprocal Tariffs – Increase in Rate for China and Reversion of Other Country-Specific Rates, Effective April 10, 2025
- Änderungen bezüglich China: CSMS # 64687696 - UPDATED GUIDANCE – Reciprocal Tariffs on Goods of China, April 9, 2025, Effective Date
- CSMS # 64680374 - GUIDANCE – Reciprocal Tariffs, April 5 and April 9, 2025, Effective Dates
Durchführungsverordnungen:
- Einführung der Zusatzzölle: Executive Order 14257 Regulating Imports With a Reciprocal Tariff To Rectify Trade Practices That Contribute to Large and Persistent Annual United States Goods Trade Deficits vom 2. April 2025,
- Änderung bezüglich 90-Tage-Aussetzung und de-minimis China: Executive Order amendment to reciprocal tariffs and updated duties as applied to low-value imports from the People's Republic of China vom 8. April 2025;
- Klarstellung bezüglich weiteren Ausnahmen: Clarification of Exceptions Under Executive Order 14257 of April 2, 2025, as Amended – The White House
Fact Sheet: