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Ausländisches Wirtschaftsrecht

Recht kompakt Brasilien

Der Länderbericht Recht kompakt Brasilien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

  • Brasilien: Rechtsquellen

    Ein Unternehmer kann bundesweit geltenden Regelungen sowie den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der Gemeinde unterworfen sein.

    Brasilien ist eine föderalistisch aufgebaute Republik und besteht aus 26 Bundesstaaten, einem Bundesbezirk (Distrito Federal, Brasília) und 5.570 Gemeinden. Ein Unternehmer kann daher sowohl bundesweit geltenden Regelungen als auch solchen des jeweiligen Bundesstaats unterworfen sein. Dazu kommen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde. Das brasilianische Rechtssystem gilt als ein Mischsystem mit Einflüssen aus dem französischem Code Civil und dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch.

    Brasilien ist Mitglied verschiedener internationaler Organisationen, wie etwa der Vereinten Nationen (UN), der Weltbank, dem internationalen Währungsfonds (IWF) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Zudem war Brasilien eines der Gründungsmitglieder der Welthandelsorganisation (WTO), des Mercosur (Gemeinsamer Markt Südamerikas), der UNASUR (Union Südamerikanischer Nationen) und der BRICS+.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: UN-Kaufrecht

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf trat 2014 in Brasilien in Kraft.

    Das UN-Kaufrecht (CISG -United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist automatisch anwendbar, sobald der Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1 ff.); dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts Ausdrücklich ausschließen (Art. 6). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist für Brasilien am 1. April 2014 in Kraft getreten.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Vertragsrecht

    Im brasilianischen Recht gilt ebenso wie im deutschen Recht das Prinzip der Vertragsfreiheit.

    Vertragsprinzipien

    Im brasilianischen Zivilrecht existieren dieselben Vertragsprinzipien wie im deutschen Recht. Umfasst hiervon ist unter anderem der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Art. 421 Zivilgesetzbuch), in dessen Rahmen die Parteien entscheiden können, mit wem sie den Vertrag abschließen und zu welchen inhaltlichen Konditionen. Diese Grundsätze wurden durch das Gesetz 13.874/19 gestärkt, das weitere Garantien für die wirtschaftliche Freiheit vorsieht. Die Gestaltungsfreiheit wird in Art. 421 Zivilgesetzbuch (Código Civil Brasileiro, Gesetz Nr. 10.406/2002) ausdrücklich erwähnt. Hiernach besteht für die Parteien auch die Möglichkeit atypische Verträge zu schließen (Art. 425 Zivilgesetzbuch), insofern sie dabei die allgemeinen Normen des Zivilgesetzbuches beachten.  

    Vertragstypen

    Kaufvertrag

    Der Kaufvertrag ist in Art. 481 ff. Zivilgesetzbuch geregelt. Im Rahmen eines Kaufvertrages verpflichtet sich eine der Vertragsparteien aufgrund des Kaufvertrages zur Zahlung des Kaufpreises, während sich die andere Vertragspartei zur Übertagung des Eigentums verpflichtet. Wesentliche und zwingende Bestandteile des Kaufvertrages sind der Kaufpreis, Kaufgegenstand und der Konsens über diese Bestandteile (Art. 482 Zivilgesetzbuch).   

    Das Zivilgesetzbuch sowie das Verbraucherschutzgesetzbuch enthalten Vorschriften zur Gewährleistung bei Mängeln der Kaufsache. Im Zivilgesetzbuch sind die Gewährleistungsrechte in Art. 441 bis 446 geregelt. Eine Einführung in das brasilianische Gewährleistungsrecht in Bezug auf Kaufverträge enthält der Abschnitt Brasilien: Gewährleistungsrecht.    

    Werkvertrag

    Im Rahmen eines Werkvertrages verpflichtet sich der Werkunternehmer (empreiteiro) gegenüber dem Besteller (comitente) dazu, ein bestimmtes Werk für den Besteller herzustellen. Regelungen zum Werkvertrag finden sich in Art. 610 bis 626 Zivilgesetzbuch. Der Werkvertrag unterscheidet sich vom Dienstleistungsvertrag, indem bei Werkverträgen ein bestimmtes Endprodukt angestrebt wird. Ein Werkunternehmer haftet für verdeckte Mängel nach den allgemeinen Regelungen (Art. 441 bis 446 Zivilgesetzbuch).   

    Dienstleistungsvertrag

    In Bezug auf Dienstleistungsverträge gilt auch vom Grundsatz her die privatautonome Gestaltungsfreiheit. Das brasilianische Zivilgesetzbuch definiert Dienstleistungen als die Leistungen eines Freiberuflers (profissional liberal), der sich (als natürliche Person oder juristische Person) dazu verpflichtet, eine bestimmte Tätigkeit gegen Bezahlung auszuüben. Reglungen zu Dienstleistungen finden sich in Art. 593 bis 609 Zivilgesetzbuch.

    In diesem Zusammenhang gilt es unter anderem zu berücksichtigen, dass ein Dienstleistungsverhältnis maximal 4 Jahre andauern darf (Art. 598 Zivilgesetzbuch). Dienstleistungsverträge sind nicht mit Arbeitsverträgen zu verwechseln, die im Arbeitsgesetzbuch (Consolidação das Leis do Trabalho - CLT) geregelt sind. Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages besteht kein Unterordnungsverhältnis zum Auftraggeber zudem ist der Dienstleistungsvertrag nicht von Dauer. 

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch | Bonn

  • Brasilien: Gewährleistungsrecht

    Im Zivilgesetzbuch sind die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte geregelt.

    Rechtsgrundlagen

    Bei der kaufrechtlichen Gewährleistung ist zwischen dem brasilianischen Zivilgesetzbuch (Código Civil Brasileiro, Gesetz Nr. 10.406/2002) und dem daneben anwendbaren Verbraucherschutzgesetz (Código de Defesa do Consumidor, Gesetz Nr. 8.078/1990) zu unterscheiden, die jeweils ein eigenes Regime darstellen. Unterschiede gibt es beispielsweise beim Mangelbegriff und den Gewährleistungsfristen.

    Die Gewährleistungsrechte im Werkvertragsrecht sind ebenfalls im Zivilgesetzbuch geregelt. Ein Werkvertrag unterfällt neben den Regelungen des Zivilgesetzbuches auch den Regelungen des Verbraucherschutzgesetzbuches sofern der Besteller Verbraucher ist.

    Kaufrecht

    Mängelbegriff

    Dem Mängelbegriff des Art. 441 unterfallen dabei nur verdeckte Mängel. Um einen solchen verdeckten Mangel handelt es sich nicht, wenn dieser bei Anwendung der gewöhnlichen Sorgfalt während einer einfachen Untersuchung erkennbar ist. Der Mangel muss zudem im Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer bereits vorliegen und darf nicht lediglich unerheblich sein.

    Gewährleistungsrecht

    Liegt ein solcher Mangel vor, so stehen dem Käufer folgende Rechte zu:

    • der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten und gegen Rückgabe der Ware die Transaktionskosten und den Kaufpreis verlangen, sofern der Verkäufer keine Kenntnis des Mangels hatte (Art. 441, 443 Zivilgesetzbuch);
    • alternativ zum Rücktritt kann der Kaufpreis gemindert werden (Art. 442 Zivilgesetzbuch);
    • hatte der Verkäufer Kenntnis von dem Mangel, so kann der Käufer zudem Schadensersatz verlangen (Art. 443 Zivilgesetzbuch). Eine Nacherfüllung sieht das Gesetz dabei nicht vor. 

    Zur Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ist der Käufer bei einer beweglichen Sache innerhalb von 30 Tagen ab Übergabe, bei einer unbeweglichen Sache innerhalb eines Jahres befugt. Zeigen sich die Mängel erst später, läuft die Frist ab Kenntnis; maximal beträgt die Zeitspanne bei beweglichen Sachen jedoch 180 Tage, bei unbeweglichen ein Jahr (Art. 445 Zivilgesetzbuch).

    Verbraucherschutzgesetz

    Im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes liegt ein Gewährleistungsfall gemäß Art. 18 dann vor, wenn ein Mangel das Produkt ungeeignet für seine spezifische Verwendung macht oder sein Wert durch ihn gemindert ist. Das Verbraucherschutzgesetz unterscheidet im Gegensatz zum Zivilgesetzbuch nicht danach, ob ein verdeckter Mangel vorliegt oder ob der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe erkennbar war. Der Lieferant hat zunächst die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nachzubessern und den Mangel zu beseitigen (Art. 18 Verbraucherschutzgesetz). Erfolgt keine Nachbesserung kann der Verbraucher nach seiner Wahl Ersatzlieferung, Rückerstattung des Kaufpreises oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Nach dem Verbraucherschutzgesetz haftet der Lieferant auch für ihn nicht bekannte Mängel (Art. 23 Verbraucherschutzgesetz). Die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Verbraucherschutzgesetz ist an eine Ausschlussfrist von 30 Tagen bei verderblichen Produkten und 90 Tagen bei haltbaren Produkten geknüpft. Auch hier beginnt die Frist mit Übergabe zu laufen, bei versteckten Mängeln ab deren Erkennbarkeit (Art. 26 Verbraucherschutzgesetz).

    Werkvertragsrecht

    Werkmangel und Gewährleistungsansprüche

    Grundsätzlich müssen Mängel vor Abnahme des fertiggestellten Werkes geltend gemacht werden. Erfolgt die ordnungsgemäße Abnahme des Werkes, so können im Nachhinein keine Mängel mehr geltend gemacht werden (Art. 614 Zivilgesetzbuch), es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel. Verdeckte Mängel sind solche Mängel, die bei der Abnahme des Werkes nicht erkennbar sind.

    Stellt der Besteller bei der Ablieferung beziehungsweise Abnahme des Werkes einen Mangel fest, so hat er ein Zurückweisungsrecht, wenn es sich bei dem Mangel um eine Abweichung von Instruktionen oder Vorgaben aus übergebenen Plänen handelt oder wenn die Regeln der Technik nicht eingehalten wurden (Art. 615 Zivilgesetzbuch). Alternativ hat der Besteller das Recht, den Werklohn zu mindern (Art. 616 Zivilgesetzbuch).

    Wird nach Abnahme des Werkes ein verdeckter Mangel festgestellt, so haftet der Werkunternehmer nach den allgemeinen Regeln des Zivilgesetzbuches (Art. 441 bis 446 Zivilgesetzbuch).

    Ein Mangel kann vom Besteller innerhalb eines Jahres nach Abnahme des Werkes geltend gemacht werden, wenn es sich um eine Immobilie handelt (Art. 445 Zivilgesetzbuch). Sofern der Mangel allerdings die Sicherheit oder Solidität des Werkes betrifft und es sich um einen Werklieferungsvertrag handelt, können Mängel innerhalb von fünf Jahren angezeigt werden (Art. 618 Zivilgesetzbuch). Tritt innerhalb der fünf Jahre ein Mangel auf, so muss dieser ab Kenntnis innerhalb von 180 Tagen geltend gemacht werden.

    Werkvertrag als Verbrauchervertrag

    Wird der Werkvertrag als Verbrauchervertrag abgeschlossen, so kommt das Verbraucherschutzgesetzbuch zur Anwendung mit der Folge, dass dem Verbraucher mehr Gewährleistungsrechte zustehen. Ein Werk ist mangelhaft, wenn es sich nicht für die vorhergesehene Verwendung oder den vorgesehenen Konsum eignet oder es in seinem Wert gemindert ist. Eine Unterscheidung zwischen verdeckten und offenen Mängeln trifft das Verbraucherschutzgesetz nicht.

    Der Verbraucher kann im Falle eines mangelhaften Werkes Nacherfüllung verlangen oder den Werklohn mindern. Des Weiteren kann er zurücktreten und Rückzahlung der bereits gezahlten Vergütung verlangen, daneben besteht zudem ein Schadensersatzanspruch (Art. 20 Verbraucherschutzgesetz). Macht der Verbraucher eine Nacherfüllung geltend und besteht die Nacherfüllung in einer Reparatur, so ist der Unternehmer nicht nur zur Reparaturleistung, sondern auch zur Lieferung und zum Einbau etwaiger (Original-) Ersatzteile verpflichtet (Art. 21 Verbraucherschutzgesetz). Es gelten die Verjährungs- und Ausschlussfristen wie beim Kaufrecht (Art. 26, 27 Verbraucherschutzgesetz).

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Sicherungsmittel

    Das brasilianische Recht sieht verschiedene Sicherungsmittel vor.

    Akkreditiv 

    Ein übliches Instrument zur Sicherung gegen Zahlungsausfall beim Geschäftspartner ist das Akkreditiv, das auch in Brasilien genutzt wird. Das Akkreditiv ist ein Versprechen der Bank des Importeurs gegenüber dem Exporteur, innerhalb einer Frist und gegen Vorlage der entsprechenden, im Akkreditiv aufgeführten Dokumente, eine bestimmte Zahlung an den Exporteur vorzunehmen. Neben dem Zahlungsversprechen des Importeurs gibt also auch die Bank ein Zahlungsversprechen für die Warenlieferung des Exporteurs ab. Geregelt wird das Akkreditiv in den Art. 529 bis 532 Zivilgesetzbuch.

    Eigentumsvorbehalt

    Zudem kennt das brasilianische Recht den Eigentumsvorbehalt (Reserva de Domínio oder Reserva de Propriedade). Dieser ist in den Art. 521 ff. des Zivilgesetzbuches geregelt. Der Verkäufer kann sich bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum an der veräußerten Sache vorbehalten. Der Käufer erwirbt dabei ein Anwartschaftsrecht an der Kaufsache. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien und die Eintragung in das sogenannte Register für Titel und Dokumente (Registro Público de Titulos e Documentos) am Wohnort des Käufers (Art. 521 ff. Zivilgesetzbuch). Erst mit der Eintragung beim Register für Titel und Dokumente entfaltet der Eigentumsvorbehalt Wirkung gegenüber Dritten (Art. 522 Zivilgesetzbuch, Art. 129 Abs. 5 Gesetz über öffentliche Register, Nr. 6.015/1973 - Lei de Registros Publicos).

    Sicherungseigentum

    Als weiteres dingliches Sicherungsmittel kennt das brasilianische Recht das Sicherungseigentum (propriedade fiduciária), welches vor allem bei Finanzierungen über Bankdarlehen verwendet wird. Geregelt ist das Sicherungseigentum für bewegliche Sachen in den Art. 1.361 bis 1.368 des Zivilgesetzbuches und für unbewegliche Sachen im Gesetz Nr. 9.514/1997, welches die Finanzierung und Sicherungsübereignung von Immobilien (Lei sobre o Sistema de Financiamento Imobiliário) regelt. Des Weiteren finden sich Regelungen im Kapitalmarktgesetz (Lei do Mercado de Capitais, Nr. 4.728/1965).

    Voraussetzung für die Bestellung von Sicherungseigentum an beweglichen Sachen ist ein schriftlicher Sicherungsvertrag mit Beschreibung des Sicherungsgegenstandes sowie des Gesamtbetrages des Darlehens, der Zahlungszeitraum und der vereinbarte Zinssatz, und zudem die Eintragung der Vereinbarung über die Bestellung des Sicherungseigentums im Register für Titel und Dokumente am Wohnsitz des Schuldners der gesicherten Forderung (Art. 1.361 Zivilgesetzbuch). Der Sicherungsnehmer erhält das Eigentum, welches mit Rückzahlung des Kredits automatisch auf den Sicherungsgeber übergeht. Bei Fälligkeit des Kredits und gleichzeitiger Zahlungsunfähigkeit des Sicherungsgebers ist der Sicherungsnehmer verpflichtet, die Sache zu verkaufen und den eingenommenen Kaufpreis mit der ausstehenden Forderung zu verrechnen. Einen eventuellen Überschuss hat er an den Sicherungsgeber auszuzahlen (Art. 1.364 Zivilgesetzbuch).

    Soll Sicherungseigentum an Immobilien bestellt werden, so ist ebenfalls ein schriftlicher und gegebenenfalls notariell zu beurkundender Sicherungsvertag abzuschließen, der den Wert der Forderung, den Zahlungszeitraum und den vereinbarten Zinssatz enthalten muss. Zudem sind unter anderem Klauseln zur Regelung der weiteren Nutzung der Immobilie durch den Schuldner und zum etwaigen Versteigerungsverfahren aufzunehmen (Art. 24 Gesetz 9.514/1997). Des Weiteren muss der zugrundeliegende Sicherungsvertrag beim zuständigen Grundbuchamt eingetragen werden, damit das Sicherungseigentum wirksam bestellt wird (Art. 23 Gesetz 9.514/1997).

    Hypothek

    Das Sicherungsmittel der Hypothek (hipoteca) ist in den Art. 1.473 bis 1.501 des Zivilgesetzbuches geregelt. Flugzeug- und Schiffshypotheken werden darüber hinaus in eigenen Gesetzen geregelt (Art. 1.473 Zivilgesetzbuch). Eine Hypothek kann auf drei Arten entstehen: gesetzlich (Art. 1.489 bis 1.491 Zivilgesetzbuch), richterlich (Art. 495 Zivilprozessordnung, Gesetz Nr. 13.105/2015) oder aber vertraglich durch Parteivereinbarung.

    Pfandrecht

    Weiteres, praktisch relevantes Sicherungsmittel ist das Pfandrecht an industriellen und kaufmännischen Gütern beziehungsweise Handelspfandrecht (Art. 1.447 bis 1.450 Zivilgesetzbuch), das einen Unterfall des Pfandrechts an beweglichen Sachen darstellt (Art. 1.419 bis 1.430 Zivilgesetzbuch). Für die Bestellung ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich, allerdings nicht die Übertragung des unmittelbaren Besitzes. Zudem ist das Pfandrecht in das zuständige Grundstücksregister (Cartório de Registro de Imóveis) einzutragen beziehungsweise es ist die Immobilie einzutragen, auf dessen Gelände sich die verpfändeten Gegenstände befinden. Der Pfandschuldner darf über die verpfändete Sache ohne Zustimmung des Gläubigers nicht verfügen. Der Pfandgläubiger hat dabei ein Inspektionsrecht (Art. 1.450 Zivilgesetzbuch).

    Bürgschaft 

    Auch die Bürgschaft (fiança) steht als Sicherungsmittel zur Verfügung (Art. 818 bis 839 Zivilgesetzbuch). Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (Schuldner) für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners einzuspringen, falls dieser seine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Die Bürgschaft ist akzessorisch, das heißt ihr Bestehen hängt von dem Bestehen der Hauptforderung ab. Sie kann für bedingte und zukünftige Forderungen übernommen werden. Der Bürgschaftsvertrag, der zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger der Hauptschuld geschlossen wird, bedarf der Schriftform. Der Bürge kann verlangen, dass zunächst der Schuldner zur Erfüllung der Verbindlichkeit in Anspruch genommen wird. Zahlt der Bürge auf die Hauptschuld, so kann er seine Kosten - die Hauptschuld nebst Zinsen und sonstige Kosten sowie etwaigen Schadensersatz - vom Schuldner ersetzt verlangen (Art. 832 Zivilgesetzbuch). 

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Produzentenhaftung

    Die Produzentenhaftung ist in Brasilien im Zivilgesetzbuch und im Verbraucherschutzgesetz geregelt.

    Rechtsgrundlagen 

    Im Zivilgesetzbuch ergibt sich die Haftung zum einen aus der deliktischen Generalklausel des Art. 927 und zum anderen aus der deliktischen Produkthaftung des Art. 931. Im Verbraucherschutzgesetz ergibt sich die Haftung aus Art. 12.

    Zivilgesetzbuch

    Artikel 927 des Zivilgesetzbuches knüpft (verschuldensabhängig) an eine unerlaubte Handlung an (ato ilícito, Art. 186 Zivilgesetzbuch). Schaden ist danach jedes Tun oder Unterlassen, das in schuldhafter Weise ein Recht verletzt und bei einem anderen einen Schaden verursacht.

    Die Haftung kann ausnahmsweise auch verschuldensunabhängig erfolgen, wenn der Schaden von einer regelmäßig ausgeübten Handlung des Schädigers herrührt, die von ihrer Natur aus bereits das Risiko der Schädigung von Rechten Dritter in sich trägt. Probleme können sich hier insbesondere in der Abgrenzung zwischen einer erlaubten Tätigkeit mit gewöhnlichem Risiko und einer erlaubten Tätigkeit mit haftungsrelevantem Risiko ergeben, wobei letztere zur verschuldensunabhängigen Haftung führt. Nach Art. 931 Zivilgesetzbuch haftet der Unternehmer (empresário individual und empresas) unabhängig vom Verschulden für Schäden aus den von ihm in den Verkehr gebrachten Produkten.

    Verbraucherschutzgesetz 

    Das Verbraucherschutzgesetz knüpft begrifflich an den Lieferanten (fornecedor) an. Der Begriff ist weit zu verstehen und umfasst unter anderem den Hersteller, Konstrukteur und Vertreiber eines Produktes oder einer Dienstleistung (Art. 3 Verbraucherschutzgesetz).

    Nach Art. 12 Verbraucherschutzgesetz haftet der Lieferant neben den Schäden aus den von ihm in den Verkehr gebrachten Produkten für mangelhafte Information über die Benutzung und Aufklärung über die Risiken des Produktes sowie Dienstleistungen. Zudem können Fehler eines Produktes oder einer Dienstleistung, entsprechend dem weiten Umfang des Lieferantenbegriffs, aus den verschiedenen Stadien der Produktion herrühren, zum Beispiel aus der Fabrikation, der Montage, dem Vertrieb und der Vermarktung des Produktes.

    Die beiden Produkthaftungsnormen des Zivilgesetzbuches (Art. 931) und des Verbraucherschutzgesetzes (Art. 12) überschneiden sich somit in den meisten Fällen.

    Voraussetzung für die Haftung für Schäden durch das Produkt ist seine Fehlerhaftigkeit (defeito). Diese liegt dann vor, wenn das Produkt oder die Dienstleistung nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden kann. Liegt ein Qualitätsmangel oder ein Fehler vor, der das Produkt für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch zur Nutzung ungeeignet macht oder seinen Wert mindert, so greifen die Gewährleistungsrechte in Art. 18 Verbraucherschutzgesetz. Der Konsument kann sich wegen der Haftung an den Fabrikanten, den Produzenten, den Konstrukteur, den Importeur und (jedoch nur subsidiär) an den Händler wenden. Eine Haftung entfällt ausnahmsweise dann, wenn der Lieferant beweisen kann, dass er eine Ware nicht in Verkehr gebracht hat, zu diesem Zeitpunkt kein Fehler vorlag oder der Schaden auf dem ausschließlichen Verschulden des Verbrauchers oder eines Dritten beruhte (Art. 12 Verbraucherschutzgesetz). Die subsidiäre Haftung des Händlers tritt ein, wenn entweder der Fabrikant, der Produzent, der Konstrukteur oder der Importeur nicht identifiziert werden kann, das Produkt nicht die vorgenannten Beteiligten bezeichnet oder wenn der Händler verderbliche Waren nicht entsprechend gelagert hat (Art. 13 Verbraucherschutzgesetz). Ein Anspruch auf Ersatz der Schäden, die durch das Produkt oder die Dienstleistung hervorgerufen wurden, verjährt fünf Jahre nach Kenntnis des Fehlers und seines Verursachers (Art. 27 Verbraucherschutzgesetz).

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Vertriebsrecht

    Das Vertriebsrecht wird im brasilianischen Recht in unterschiedlichen Gesetzen geregelt.

    Vorschriften zum Agentur- und Vertriebsvertrag (contrato de agência/contrato de distribução) finden sich in den Art. 710 bis 720 des brasilianischen Zivilgesetzbuches. Ebenfalls im Zivilgesetzbuch wird der Kommissionsvertrag (contrato de comissão) in den Art. 693 bis 709 und der Maklervertrag (contrato de corretagem) in den Art. 722 bis 729 geregelt. Grundlage des Rechts der selbstständigen Handelsvertreter (representante comercial autônomo) ist das Gesetz Nr. 4.886/1965, welches nach Art. 721 des Zivilgesetzbuches subsidiär auch auf Agentur- und Vertriebsverträge anzuwenden ist.

    Agenturvertrag

    Ein Agenturvertrag liegt vor, wenn der Agent gegen Zahlung einer Vergütung und ohne das Eingehen einer arbeitsrechtlichen Abhängigkeitsbeziehung für Rechnung des Auftraggebers dessen Geschäft in einem bestimmten Bezirk fördert (Art. 710 Zivilgesetzbuch). Zentrale Elemente des Agenturvertrages sind die Exklusivität und Selbständigkeit. Der Agent kann frei darüber entscheiden, wie er seinen Geschäftsbetrieb organisiert. Die Exklusivität zeigt sich unter anderem darin, dass vorbehaltlich einer speziellen Vereinbarung kein weiter Agent für denselben Bezirk bestellt werden darf (Art. 711 Zivilgesetzbuch).

    Selbstständige Handelsvertretung

    Wird der Agent ausnahmsweise mit Vertretungsmacht des Auftraggebers tätig, liegt meist ein Fall der selbstständigen Handelsvertretung im Sinne des Gesetzes Nr. 4.886/1965 vor. Handelsvertreter müssen sich bei dem zuständigen regionalen Berufsverband des jeweiligen Bundeslandes registrieren, welcher dem Vertreter einen Berufsausweis ausstellt. Weitere notwendige Registrierungen sind (als Selbstständiger) bei der Sozialversicherung und bei der Kommunalverwaltung vorzunehmen.

    Bei der Vertragsgestaltung sind die zwingend zu treffenden Regelungen zu beachten: Nach Art. 27 des Gesetzes Nr. 4.886/1965 müssen die Parteien unter anderem festlegen, ob der Vertrag befristet oder unbefristet läuft, in welchem Vertragsgebiet der Vertreter tätig wird, ob (und wenn ja für welche Dauer und für welchen Bereich) der Vertreter exklusiv in dem Gebiet tätig wird, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsbereich nicht als exklusiv angesehen wird und welche Abfindungen zum Vertragsende fällig werden. Üblicherweise wird ein Handelsvertretervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Befristung ist möglich. Wird ein befristeter Vertrag jedoch (stillschweigend) verlängert oder neu abgeschlossen, so gilt er als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Kommt ein Geschäftsabschluss zustande, erhält der Handelsvertreter für seine Vermittlungsarbeit eine Provision. Diese beträgt meist einen prozentualen Anteil, wobei die Berechnungsgrundlage die Gesamtheit der Waren ist. Der Provisionsanspruch eines Handelsvertreters verjährt nach fünf Jahren.

    Unbefristete Verträge können vom Prinzipal oder von dem selbstständigen Handelsvertreter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen ordentlich gekündigt werden, wenn die vertragliche Bindung länger als sechs Monate bestanden hat.

    Zudem besteht die beiderseitige Möglichkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung, wenn entweder ein vertraglich vereinbarter oder ein gesetzlich geregelter Kündigungsgrund vorliegt. Der Handelsvertreter kann fristlos kündigen, wenn zum Beispiel das Vertragsgebiet vertragswidrig eingeschränkt wird oder der Geschäftsherr sich im Verzug mit den Provisionszahlungen befindet. Als wichtige Gründe für eine Kündigung durch den Geschäftsherrn führt das Gesetz unter anderem pflichtwidriges Verhalten seitens des Handelsvertreters oder das Vornehmen rufschädigender Handlungen an.

    Maklervertrag

    Der Maklervertrag ist in Art. 722 bis Art. 729 Zivilgesetzbuch geregelt. In Art. 722 Zivilgesetzbuch wird der Maklervertrag als Vertag definiert, bei dem sich eine Person, der Makler (corretor), gegenüber dem Auftraggeber (comitente) dazu verpflichtet, Geschäfte zu vermitteln. Der Maklervertrag kann formfrei geschlossen werden. Er kann für die Vermittlung aller Arten von Verträgen, die ein rechtlich zulässiges Ziel verfolgen, abgeschlossen werden.

    Kommissionsvertrag 

    Im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts kann sich der Hersteller eines Produkts die Kenntnisse und Erfahrungen einer lokalen Vertriebsperson zunutze machen. Gesetzlich geregelt ist der Kommissionsvertrag in Art. 693 bis 709 Zivilgesetzbuch. Durch den Kommissionsvertrag (contrato de comissão) verpflichtet sich der Kommissionär (comissário), Geschäfte nach den Weisungen und für Rechnung des Kommittenten abzuschließen, wobei der Kommissionär im eigenen Namen handelt und selbst Vertragspartei des Käufers wird (Art. 693 Zivilgesetzbuch). Die Vergütung des Kommissionärs beziehungsweise die Kommission richtet sich gewöhnlich prozentual nach dem Warenumsatz. 

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Öffentliche Aufträge

    In Brasilien muss die Vergabe eines öffentlichen Auftrags der Verwaltung durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren erfolgen.

    Rechtsgrundlagen

    Das Vergaberecht in Brasilien wird im Wesentlichen durch das Gesetz Nr. 14.133 vom 1. April 2021 (Lei de Licitações e Contratos Administrativos) geregelt.

    Das Gesetz Nr. 14.133/21 enthält allgemeine Ausschreibungs- und Auftragsvergabevorschriften für die unmittelbare öffentliche Verwaltung, die Autarkien sowie die Stiftungen der Union, der Länder, des Bundesdistriktes und der Gemeinden. Das bedeutet, dass die neuen Rechtsnormen für alle Organe der Legislative und Judikative gelten, wenn sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, sowie für Sonderfonds und andere Einrichtungen, die direkt oder indirekt von der öffentlichen Verwaltung kontrolliert werden. Das Gesetz gilt für folgende Tätigkeiten: Verkauf und Einräumung von dinglichen Nutzungsrechten an Gütern, Kauf (einschließlich Sonderanfertigungen), Vermietung, Einräumung und Genehmigung der Nutzung von öffentlichen Gütern, Erbringung von Dienstleistungen (einschließlich spezialisierter technisch-professioneller Dienstleistungen), Architektur- und Ingenieurleistungen sowie Verträge im Bereich Informationstechnologie und Kommunikation.

    Einige Behörden haben zudem ihre zusätzlichen eigenen Vergaberegelungen, dazu gehört zum Beispiel die Nationale Telekommunikationsbehörde (Agência Nacional de Telecomunicações – Anatel) und das Mineralölunternehmen Petrobas (Petróleo Brasileiro S.A).

    Vergabeverfahren

    Derzeit sind die wichtigsten Vergabearten nach dem Gesetz folgende:

    1. Wettbewerbsausschreibung (concorrência): An dieser Ausschreibung kann jede interessierte Partei teilnehmen, die in der Eignungsphase nachweist, dass sie die Mindestqualifikationen erfüllt.
    2. Preisausschreiben (concurso): Diese Modalität ist eine Aufforderung an die Parteien, technische, wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten einzureichen. Die Gewinner erhalten Preise oder Geldbeträge gemäß der veröffentlichten Bekanntmachung in der Presse.
    3. Auktion (leilão): Der Verkauf beweglicher Sachen, die von der Verwaltung nicht mehr verwendet werden, und rechtmäßig beschlagnahmter Sachen oder Immobilien findet im Rahmen einer Auktion statt. Der Bieter erhält den Zuschlag, der das Gebot abgibt, das dem Wert der ermittelten Vermögenswerte entspricht oder darüber liegt.

    Wichtig ist zudem der sogenannte Handelstag (Pregão), der im Gesetz 10.520/2002 vorgesehen ist. Der Pregão ist ein Verfahren, mit dem die öffentliche Verwaltung gemeinsame Güter und Dienstleistungen erwirbt, wobei das Beurteilungskriterium der niedrigste Preis oder der höchste Rabatt sein kann. Diese Modalität ist nicht anwendbar auf die Beschaffung von spezialisierten technischen Dienstleistungen mit überwiegend intellektuellem Charakter und die meisten Ingenieurleistungen.

    Zusätzlich zu den derzeit vorgesehenen Modalitäten wurde mit dem Gesetz Nr. 14.133/21 eine Neuerung eingeführt: Der sogenannte wettbewerbliche Dialog (diálogo competitivo). Nach dem Gesetz ist der wettbewerbliche Dialog ein Verfahren für die Beschaffung von Bauleistungen, Dienstleistungen und Käufen, bei denen die öffentliche Verwaltung Dialoge mit Bietern führt, die zuvor anhand objektiver Kriterien ausgewählt wurden (Art. 6 XLII Gesetz Nr. 14.133/21). Der Zweck dieser Modalität ist, dass ein oder mehrere Bieter Alternativen anbieten können, die den Bedürfnissen der öffentlichen Verwaltung in bestimmten Situationen entsprechen.  

    Der wettbewerbliche Dialog (diálogo competitivo) ist auf Aufträge in folgenden Fällen beschränkt:

    • technologische oder technische Innovation;
    • Unmöglichkeit, den Bedarf der öffentlichen Verwaltung ohne Anpassung der auf dem Markt verfügbaren Lösungen zu decken;
    • Fälle, in denen die öffentliche Verwaltung nicht über ausreichende technische Kenntnisse verfügt (Art. 32. Gesetz Nr. 14.133/21).

    Mit anderen Worten, der wettbewerbliche Dialog (diálogo competitivo) wird in den Fällen angewandt, in denen die öffentliche Verwaltung einen komplexen Vertragsgegenstand auszuschreiben hat, aber nicht weiß, welche Lösung am besten geeignet ist, um den öffentlichen Bedarf zu decken. Die Verwaltung darf die Lösungsvorschläge oder die von einem Bieter mitgeteilten vertraulichen Informationen nicht ohne dessen Zustimmung an andere Bieter weitergeben.

    Local-Content-Erfordernisse

    In einigen Sektoren sind sogenannte Local-Content-Erfordernisse zu beachten. Rechtsgrundlage für diese Erfordernisse ist das Gesetz Nr. 12.349/10, das bei der öffentlichen Beschaffung die Bevorzugung von Produkten, die aus brasilianischer Fertigung stammen, und Dienstleistungen, die von einheimischen Dienstleistern erbracht werden, vorsieht. In verschiedenen Sektoren bestehen dabei Local-Content-Erfordernisse wie zum Beispiel im Automobilsektor, im Bereich der erneuerbaren Energien und der Medizintechnik.

    Ausschreibungsinformationen

    In Brasilien werden öffentliche Aufträge des Bundes und solche, die vom Bund mitfinanziert werden, im Diário Oficial da União veröffentlicht. Des Weiteren werden Ausschreibungen auf der Website ComprasNet des Ministeriums für Planung, Haushalt und Ausgaben veröffentlicht.

    Ausschreibungen der Bundesstaaten und Kommunen werden im Gesetzesblatt des jeweiligen Bundesstaates und einer überregionalen Tageszeitung veröffentlicht.

    Die Internetplattform ComprasNet ist die Schnittstelle zu dem sogenannten Sistema Integrado de Administração de Serviços Gerais (SIASG), einem computerbasierten System, welches die Umsetzung, Steuerung und Kontrolle aller Arten von Beschaffung in allen Phasen des Vergabeprozesses unterstützt und abbildet. Das SIASG enthält eine Bieterdatenbank, in der sich interessierte Parteien online registrieren und somit an den verschiedenen Vergabeverfahren teilnehmen können.

    Einen Überblick über Projekte und Ausschreibungen in Brasilien mit Informationen über aktuelle staatliche und ausgewählte private Vorhaben, inklusive Finanzierer, Auftragsvolumen und Fristen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stellt GTAI online bereit (auf Deutsch).

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Investitionsrecht

    In Brasilien werden in- und ausländische Investoren rechtlich gleich behandelt. Investitionen werden derzeit durch das Investitionsprogramm PAC gefördert.

    Durch Art. 2 des Gesetzes Nr. 4.131/1962 über ausländische Investitionen (Lei sobre Aplicação do Capital Estrangeiro) wird die grundsätzliche rechtliche Gleichbehandlung von ausländischen Investitionen mit inländischen Investitionen garantiert.

    Die Garantie der Gleichbehandlung wurde durch das Gesetz 14.286 vom 29. Dezember 2021 bekräftigt. Dieses Gesetz legt auch fest, dass „Güter, Rechte und Vermögenswerte jeglicher Art“, die sich im brasilianischen Hoheitsgebiet im Besitz von Nichtansässigen befinden, als ausländisches Kapital (capital estrangeiro) gelten. Vermögenswerte von Nichtansässigen, die im Ausland zu Gunsten von Ansässigen in Brasilien gehalten werden, sind ebenfalls ausländischem Kapital gleichgestellt (Art. 8 II und einzelner Absatz Gesetz 14.286/21). Die brasilianische Zentralbank (Banco Central do Brasil) ist für die Regulierung und Überwachung ausländischer Kapitalströme und -bestände im Lande zuständig (Art. 10 I Gesetz 14.286/21).

    Investitionsprogramm (PAC)

    Seit 2007 wird das Investitionsrecht in Brasilien durch das sogenannte PAC (Programa de Aceleração do Crescimento) vorangetrieben. Dabei handelt es sich um das wichtigste mittel- und langfristige Investitionsprogramm, das zahlreiche Wirtschaftsbereiche wie Energiewende, Mobilität, Verkehr und Konnektivität abdeckt.

    Das Programm wurde durch das Gesetz 11.578 vom 28. Januar 2007 geschaffen und wird durch Dekrete geregelt. Die dritte Ausgabe des PAC wurde im August 2023 ins Leben gerufen und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich wichtige regulatorische Änderungen erfahren sowie die öffentlich-privaten Partnerschaften (Public Private Partnership - PPP) stärken.

    Weitere Informationen sind im GTAI-Rechtsbericht über das PAC zu finden. 

    Beschränkungen

    Beschränkungen der Investitionsmöglichkeiten bestehen im Bereich der Nuklearenergie, bei Gewerbetätigkeiten in Grenzgebieten, der Beteiligungen in Finanzinstituten, im Luftfahrtwesen und im Presse- und Medienbereich. Diese Beschränkungen können in der Art und Weise der Investition oder im Erfordernis einer vorherigen Genehmigung der Tätigkeit liegen.

    Investitionsschutzabkommen

    Ein bilaterales Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaty - BIT) wurde zwar mit Brasilien bereits 1995 geschlossen, ist aber nicht in Kraft getreten. Brasilien ist kein Mitglied des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes - ICSID).

    Von Dr. Julio Pereira | Berlin

  • Brasilien: Gesellschaftsrecht

    Das brasilianische Recht kennt verschiedene Gesellschaftsformen.

    Unterschieden werden kann zwischen Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Zu den Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit zählen die faktische Gesellschaft (Sociedade em Comum) und die stille Gesellschaft (Sociedade em Conta de Participação). Zu den Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit zählen die einfache Gesellschaft (Sociedade Simples), die offene Handelsgesellschaft (Sociedade em Nome Coletivo), die Kommanditgesellschaft (Sociedade em Comandita Simples), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedade Limitada), die Aktiengesellschaft (Sociedade Anônima), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (Sociedade em Comandita por Ações) und die Ein-Mann-GmbH (Sociedade Limitada Unipessoal).

    Aktiengesellschaft

    Eine Sociedade Anônima wird in Art. 1.088 ff. des brasilianischen Zivilgesetzbuches genannt und ist im Gesetz über Aktiengesellschaften (Lei de Sociedade Anônima, Gesetz Nr. 6.404/1976) geregelt. Die Firma bedarf des Zusatzes „Sociedade Anônima“ (Abkürzung S/A bzw. S.A.) oder des vorausgehenden Begriffs „Companhia“ (oder der Abkürzung Cia.). Eine S.A. kann als offene oder geschlossene Gesellschaft gegründet werden. Im ersten Fall erfolgt die öffentliche Zeichnung entweder im Rahmen einer Hauptversammlung oder durch öffentliche Beurkundung. Die offene S.A. untersteht der brasilianischen Kapitalaufsichtsbehörde (Comissão de Valores Mobiliários, CVM), bei welcher die S.A. auch registriert sein muss. Mit Ausnahme von Kreditinstituten und Im- und Exportgesellschaften bedarf es zur Gründung einer S.A. keines Mindestkapitals, allerdings eines Nominalkapitals, das durch die Ausgabe von Aktien aufgebracht wird.

    Die S.A. muss im Handelsregister eingetragen werden. Der gesetzliche Vertreter der S.A. ist der Vorstand (Direktorium). Dieser muss aus zwei natürlichen Personen (Direktoren) bestehen, die nicht notwendigerweise Aktionäre sind, aber ihren Wohnsitz in Brasilien haben müssen. Bei einer offenen S.A. sowie bei einer solchen mit genehmigtem Kapital ist ergänzend die Errichtung eines Verwaltungsrates vorgeschrieben. Dieser Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Aktionären, die ihren Wohnsitz auch im Ausland haben können.

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Die sociedade limitada ist in den Art. 1.052 bis 1.087 des brasilianischen Zivilgesetzbuches geregelt. Auch für die Limitada ist kein Mindestkapital vorgeschrieben (Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen sowie bei Import/Export-Firmen). Der Firma muss der Zusatz „Limitada“ (oder „Ltda.“) zugefügt sein. Wird die Firma ohne Zusatz im Geschäftsverkehr geführt, so haften die Gesellschafter unbeschränkt persönlich. Zur Gründung der Limitada bedarf es zwei Gesellschafter. Diese können sowohl natürliche als auch juristische, inländische oder ausländische Personen sein. Ein ausländischer Gesellschafter braucht keinen Wohnsitz in Brasilien zu haben, muss aber zumindest eine natürliche Person mit Wohnsitz in Brasilien als Zustellungsbevollmächtigten bestimmen. Geschäftsführer kann nur eine natürliche Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Brasilien sein. Es ist bei der sociedade limitada möglich, eine ergänzende Anwendung des Gesetzes über Aktiengesellschaften im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren. Dies hat zum Beispiel Auswirkungen auf Mehrheitserfordernisse bei Beschlüssen über die Gewinnverwendung oder bei Auflösungsfällen der Gesellschaft.

    Seit 2019 ist durch das Gesetz Nr. 13.874/19 auch die Gründung einer Ein-Mann-GmbH (Sociedade Limitada Unipessoal – SLU) möglich. Geregelt wird die SLU im Art. 1.052 des Zivilgesetzbuches, zudem kommen die Vorschriften über die Sociedade Limitada zur Anwendung. Inhaber kann nur eine natürliche Person sein; die brasilianische Staatsangehörigkeit und eine Ansässigkeit in Brasilien ist allerdings nicht erforderlich. Es bedarf zur Gründung der SLU keines Stammkapitals. Die vermögensrechtliche Haftung ist begrenzt. Daher kann das Vermögen der SLU nicht mit dem der natürlichen Person verwechselt werden. Dies bedeutet, dass die von der SLU erworbenen Schulden bis zur Höhe des Gesellschaftskapitals eingezogen werden können, wodurch das individuelle Vermögen des Unternehmers geschützt wird. Diese Regel gilt nicht, wenn die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft gerichtlich aberkannt wird.

    Offene Handelsgesellschaft

    Die Sociedade em Nome Coletivo ist im Art. 1039 ff. des brasilianischen Zivilgesetzbuches geregelt. Die offene Handelsgesellschaft kann nur aus natürlichen Personen bestehen. Für die gesellschaftlichen Verbindlichkeiten haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch und unbeschränkt.   

    Kommanditgesellschaft

    Regelungen zur Sociedade em Comandita Simples finden sich im Art. 1045 ff. Zivilgesetzbuch. Gesellschafter sind zum einen die Komplementäre (sócios comanditados), bei denen es sich um natürliche Personen handelt, die gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, und zum anderen den Kommanditisten (sócios comanditários). Die Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlagen. Die Vorschriften der offenen Handelsgesellschaften werden teilweise analog auf die Kommanditgesellschaft angewendet.

    Kommanditgesellschaft auf Aktien

    Die Comandita por Ações (Art. 1090 ff. Zivilgesetzbuch) ist mit der deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien vergleichbar. Für sie gelten dieselben Vorschriften wie für die Aktiengesellschaft S.A. Die Gesellschaft wird vom einen Aktionär verwaltet, der als Direktor subsidiär und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet.

    Einfache Gesellschaft

    Die Sociedade Simples wird durch einen schriftlichen Vertrag geschlossen, der unter anderem Angaben zum Namen der Gesellschaft, ihrem Zweck und Sitz, ihre Bestandsdauer und dem Umfang ihres Gesellschaftskapitals gemacht werden. „Einfach“ bedeutet, dass die Gesellschaft keine Unternehmenstätigkeit ausübt beziehungsweise ihr ein Unternehmenselement im Sinne des Art. 966 Zivilgesetzbuch fehlt.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Gewerblicher Rechtsschutz

    Das geistige Eigentum ist in Brasilien streng geregelt.

    Das Recht am geistigen Eigentum wird in erster Linie im Gesetz über geistiges Eigentum (Lei de Nr. 9.279/1996) geregelt. Des Weiteren sind zum Schutz des geistigen Eigentums das Sortenschutzgesetz (Lei de Proteção de Cultivares, Gesetz Nr. 9.456/1997), das Softwaregesetz (Lei de Proteção da Propriedade Intelectual de Programa de Computador, Gesetz Nr. 9.609/1998) und das Urheberrechtsgesetz (Lei de Direitos Autorias, Gesetz Nr. 9.610/1998) einschlägig.

    Markenrecht

    Die Anmeldung und Registrierung einer Marke (marca) oder eines Patents (patente) erfolgt bei der Bundesbehörde für geistiges Eigentum (Instituto Nacional de Propriedad Industrial- INPI).

    Ein Antrag auf Registrierung einer Marke kann entweder online durch das System „e-Marcas“ erfolgen oder durch Einreichung eines schriftlichen Antrags beim INPI. Der Antrag auf elektronischem Wege ist dabei schneller und günstiger. Nach Art. 123 des Gesetzes Nr. 9.279/1996 werden folgende Marken unterschieden: Marken, die zur Abgrenzung von ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten genutzt werden (marca de produto ou serviço); Marken, mit denen die Konformität eines Produktes oder einer Dienstleistung mit einer bestimmten Norm oder technischen Merkmalen, besonders hinsichtlich der Qualität, Herkunft oder Material, bescheinigt werden (marca de certificação); Marken, welche zur Identifikation von Produkten oder Dienstleistungen von Mitgliedern einer bestimmten Körperschaft genutzt werden (marca coletiva). Nach Erteilung des Markenrechts ist dieses zehn Jahre gültig und kann nach Ablauf jeweils für einen Zeitraum von weiteren zehn Jahren verlängert werden (Art. 133 des Gesetzes Nr. 9.279/1996).

    Dem Inhaber des Markenschutzes wird durch die Eintragung der Marke das Recht der ausschließlichen Nutzung der Marke in ganz Brasilien und das Recht zur Lizenzierung der Nutzung der Marke gewährt. Die Verletzung des Markenrechts stellt einen Straftatbestand dar und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Zudem stehen dem Markeninhaber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zu.

    Patentrecht

    Von Patenten im Sinne von Erfindungspatenten (Patente de Invenção, PI) sind Gebrauchsmuster (Modelo de Utilidade, MU) zu unterscheiden. Nach Art. 8 ff. des Gesetzes Nr. 9.279/1996 kann etwas patentiert werden, wenn es sowohl eine Neuheit als auch das Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit darstellt und eine gewerbliche Anwendung gestattet. Eine Erfindung gilt dann als Neuheit, wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung des Patents der Öffentlichkeit noch an keinem Ort der Welt zugänglich gemacht wurde. In Art. 10 des Gesetzes Nr. 9.279/199 ist ein Katalog der nicht-patentierbaren Erfindungen enthalten, zu denen beispielweise Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, die Wiedergabe von Informationen oder rein abstrakte Konzepte zählen.

    Ein Erfindungspatent ist vom Tag der Einreichung der Anmeldung an 20 Jahre, ein Gebrauchsmuster 15 Jahre gültig. Nach Art. 40 des Gesetzes Nr. 9.279/1996 darf die Laufzeit des Patents ab seiner Erteilung bei Erfindungspatenten zehn Jahre, bei Gebrauchsmustern sieben Jahre nicht unterschreiten. Das Patent wird innerhalb der ersten 18 Monate nach der Anmeldung (oder nach einem anderen maßgeblichen Prioritätszeitpunkt) geheim gehalten. Daraufhin erfolgt eine Veröffentlichung mit den wesentlichen Angaben des Patents. Nach der Pariser Verbandsübereinkunft über ausländische Prioritäten wird das Prioritätsrecht für ausländische Patentanmeldungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten gewährleistet. Bei Geschmacksmustern beträgt die Frist sechs Monate.

    Der Patentinhaber ist dazu berechtigt, Dritten die Nutzung seiner Erfindung zu erlauben oder zu untersagen. Auch die Verletzung des Patentrechts stellt einen Straftatbestand dar und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Zudem stehen dem Patentinhaber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zu.

    Urheberrecht

    Brasiliens Urheberrecht wird im Wesentlichen im Urheberrechtsgesetz (Gesetz Nr. 9.610/1998) geregelt. Urheberrechtlich geschützt werden geistige Werke wie literarische, künstlerische oder wissenschaftliche Texte. Zudem audiovisuelle Werke wie Filme und Fotografien, sofern es sich um künstlerische Werke handelt (Art. 7 Gesetz Nr. 9.610/1998). Der Urheber hat das Urheberbezeichnungsrecht, das Recht auf Werkintegrität und das Veröffentlichungsrecht.

    Des Weiteren steht dem Urheber das Verwertungsrecht zu, also die Vervielfältigung und Verwertung des Werkes. Die Verwertungsrechte können auf Dritte übertragen werden. Der Urheberschutz beginnt mit der Entstehung des Werkes und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Art. 41 ff. Gesetz Nr. 9.610/1998).

    Internationale Abkommen

    Brasilien ist Mitglied folgender internationaler Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes:

    • Pariser Verbandsübereinkunft (Paris Convention for the Protection of Industrial Property), 7. Juli 1884;
    • Berner Übereinkunft (Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works), 9. Februar 1922;
    • Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty), 9. April 1978;
    • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (GTA - Genfer Tonträger-Abkommen), 28. November 1975;
    • Straßburger Abkommen über die internationale Klassifikation der Erfindungspatente (Strasbourg Agreement Concerning the International Patent Classification), 7. Oktober 1975;
    • Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (Rome Convention for the Protection of Performers, Producers of Phonograms and Broadcasting Organizations), 29. September 1965;
    • Übereinkommen über handelsbezogene Aspekt der Rechte am geistigen Eigentum (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPS), 13. November 2008.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Rechtsverfolgung

    Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch ausländische Urteile. 

    Grundlagen

    Das brasilianische Prozessrecht gliedert sich, wie auch das deutsche, in ein Erkenntnisverfahren (processo de conhecimento) zur Erlangung eines Vollstreckungstitels und in das Zwangsvollstreckungsverfahren (processo de execução).

    Anerkennungsverfahren

    Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch Urteile ausländischer staatlicher Gerichte und ausländischer Schiedsgerichte. Voraussetzung für die Vollstreckung ausländischer Urteile staatlicher Gerichte ist jedoch deren Anerkennung (homologação da sentença) mittels eines förmlichen Anerkennungsverfahren (Exequaturverfahren) gemäß Art. 960 ff. der brasilianische Zivilprozessordnung (Código de Processo Civil) durch den Obersten Gerichtshof Brasiliens (Tribunal Superior de Justiça, STJ).

    Voraussetzung für die Anerkennung eines ausländischen Urteils ist unter anderem, dass das Urteil nach dem ausländischen Recht vollstreckungsfähig ist und nicht gegen die Souveränität Brasiliens, den ordre public oder die guten Sitten verstößt.

    Nach der Anerkennung kann das ausländische Urteil mithilfe des in Brasilien zuständigen Gerichts vollstreckt werden.

    Schiedsgerichtbarkeit

    In Brasilien besteht für die Parteien die Möglichkeit ihren Rechtsstreit durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen. Das brasilianische Schiedsgerichtsverfahren wird in einem eigenen Gesetz geregelt (Nr. 9.307/1996). Die Parteien können eine Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsklausel (cláusula compromissória) oder eines Schiedsvertrages (compromisso arbitral) schließen.

    Auch ausländische Schiedsurteile bedürfen der Anerkennung. Diese Anerkennung erfolgt im Einklang mit internationalen Verträgen und Abkommen sowie nach den Vorgaben des brasilianischen Gesetzes über Schiedsverfahren. Brasilien ist Mitglied des Abkommens vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (sogenannte New York Convention). Brasilien ist jedoch kein Mitglied des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes - ICSID).

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Steuerrecht

    Das brasilianische Steuersystem gilt als außerordentlich komplex. Im Dezember 2023 wurde eine Steuerreform zur Vereinfachung des Steuersystems verabschiedet.

    Die Struktur des brasilianischen Steuersystems ist in der Bundesverfassung von 1988 (Constituição Federal Brasileira de 1988 - CF/88) festgelegt. Die Bundesverfassung weist die Steuerhoheit dem Bund, den Bundesstaaten, den Gemeinden und dem Bundesdistrikt zu.

    Steuern auf Bundesebene

    Die auf Bundesebene erhobenen Steuern dienen nicht nur der Finanzierung öffentlicher Bedürfnisse, sondern können auch einen außerfiskalischen Zweck erfüllen. Das bedeutet, dass die brasilianische Regierung durch die Erhöhung oder Senkung von Steuersätzen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, einen großen Teil der Wirtschaftstätigkeit reguliert. Die wichtigsten Steuern auf Bundesebene in Brasilien werden nachstehend aufgeführt.

    Einkommensteuer (IRPF)

    Als wichtigste vom Bund erhobene Steuer ist die Einkommensteuer zu nennen. Angewendet wird ein progressiver Steuersatz, der, abhängig von der Einkommenshöhe, zwischen 0 Prozent und 27,5 Prozent liegt.

    Körperschaftsteuer (IRPJ)

    Eine weitere bundesweite Steuer ist die Körperschaftsteuer. Der Steuersatz liegt bei 15 Prozent. Die meisten Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 78 Millionen Reais sind jedoch verpflichtet, die Steuer auf der Grundlage des tatsächlichen Gewinns zu berechnen. Kleine und mittlere Unternehmen können ein vereinfachtes System in Anspruch nehmen (SIMPLES), bei dem durch eine einmalige Zahlung verschiedene Steuern entrichtet werden können.

    Soziale Beiträge: COFINS und PIS

    Zu den vom Bund erhobenen Beiträgen, die von wesentlicher Bedeutung für die ordnungsgemäße Tätigkeit eines jeden Unternehmens in Brasilien sind, gehören der Sozialintegrationsbeitrag (PIS) und der Sozialversicherungsbeitrag (COFINS). Die Summe dieser sozialen Beiträge kann bis zu 9,25 Prozent betragen.

    Industrieproduktsteuer (IPI)

    Die Industrieproduktsteuer wird auf die Wertschöpfung bei der Be- und Weiterverarbeitung erhoben sowie beim Import von Produkten, wobei ein Vorsteuerabzug möglich ist. Sie fällt nur auf der Herstellerebene an. Der Export von Gütern ist davon ausgenommen. Der durchschnittliche Steuersatz liegt bei 20 Prozent.

    Sonstige Steuern auf Bundesebene

    Weitere wichtige Steuern auf Bundesebene sind: Importsteuer (II), Exportsteuer (IE), Finanztransaktionssteuer (IOF) und Ländliche Grundsteuer (ITR).

    Steuern auf Landesebene

    Da Brasilien aus 26 Bundesstaaten und einem Bundesdistrikt (Brasília) besteht, kann ein und derselbe Steuertatbestand 27 verschiedenen Gesetzen unterliegen, wenn die Gesetzgebungskompetenz bei den Staaten liegt. Eine umfängliche Steuerhoheit haben die Länder hinsichtlich der nachstehend genannten drei Steuerarten.

    Waren- und Dienstleistungsumlaufsteuer (ICMS)

    Die Waren- und Dienstleistungsumlaufsteuer (ICMS) ist eine der komplexesten Steuern in der brasilianischen Rechtsordnung. Es gibt mehrere zwischen den Staaten geschlossene Vereinbarungen (Convênios CONFAZ), in denen Steuervergünstigungen festgelegt sind.

    Die ICMS wird auf folgende Tätigkeiten erhoben:

    • den Warenverkehr;
    • den gemischten Waren- und Dienstleistungsverkehr, der nicht in die Steuerkompetenz der Gemeinden fällt;
    • Kommunikationsdienstleistungen;
    • die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen;
    • die Einfuhr von Dienstleistungen;
    • die Erbringung von zwischenstaatlichen Verkehrsdienstleistungen.

    Die Sätze können zwischen 4 Prozent und 25 Prozent variieren, je nach Art der Ware oder Dienstleistung sowie deren Herkunfts- und Bestimmungsort.

    Sonstige Steuern auf Landesebene

    Neben der ICMS können die Staaten folgende Steuern erheben: die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ITCMD) und die Kfz-Steuer (IPVA), die jährlich von den Besitzern von Fahrzeugen wie Autos, Booten und Flugzeugen erhoben wird.

    Steuern auf kommunaler Ebene

    Je nach brasilianischer Stadt, in der ein Unternehmen ansässig ist, kann die Steuerbelastung erheblich variieren. Da es in Brasilien 5.570 Städte gibt, ist die Zahl der kommunalen Gesetze für ein und denselben Steuertatbestand besonders hoch. Die Gemeinden in Brasilien sind befugt, die nachfolgend genannten drei Steuern zu erheben.

    Steuer für jegliche Dienstleistungen (ISSQN)

    Die Steuer für jegliche Dienstleistungen (ISSQN) ist die wichtigste Kommunalsteuer Brasiliens. Sie wird auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen erhoben, die im Ergänzungsgesetz Nr. 116/2003 (Lei Complementar 116/03) aufgeführt sind. Daher ist der Steuertatbestand des ISSQN die Erbringung der in dieser umfangreichen Liste vorgesehenen Dienstleistungen. Die Gemeinden können die ISSQN-Sätze festlegen, die nicht niedriger als 2 Prozent und nicht höher als 5 Prozent des Wertes der erbrachten Dienstleistung sein dürfen.

    Sonstige Steuern auf kommunaler Ebene

    Neben der ISSQN können die Gemeinden folgende Steuern erheben: die Grunderwerbssteuer auf die Übertragung von unbeweglichen Sachen (ITBI), und die städtische Grund- und Immobiliensteuer (IPTU).

    Steuerreform 2023

    Am 21. Dezember 2023 wurde die Verfassungsänderung Nr. 132/2023 zur Reform des brasilianischen Steuersystems im Amtsblatt veröffentlicht. Es handelt sich um die wichtigste und umfassendste Steuerreform in Brasilien seit den 1960er Jahren.

    Neben vielen anderen Änderungen werden zwei neue Steuern eingeführt: die selektive Steuer (IS) und die Mehrwertsteuer (genannt IVA-Dual). Die Mehrwertsteuer wird zwei Erhebungsarten haben:

    1. Auf Bundesebene wird die IVA als Beitrag auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet (Contribuicao sobre Bens e Serviços - CBS). Der Beitrag wird PIS, COFINS und IPI ersetzen.
    2. Auf Länder- und Gemeindeebene (und im Bundesdistrikt) wird die IVA als Steuer auf Waren und Dienstleistungen (Imposto sobre Bens e Serviços - IBS) bezeichnet, die ICMS und ISS ersetzen wird.

    Ausführlichere Informationen sind in der GTAI-Textsammlung zur Steuerreform zu finden.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Ein Doppelbesteuerungskommen zwischen Brasilien und Deutschland besteht seit April 2005 nicht mehr.

    Von Dr. Julio Pereira | Berlin

  • Brasilien: Arbeitsrecht

    Arbeitsverträge in Brasilien bedürfen keiner besonderen Form und können auch mündlich geschlossen werden. 

    Rechtsgrundlagen

    Wichtigste Rechtsgrundlage für das brasilianische Arbeitsrecht ist neben der brasilianischen Bundesverfassung CF (Constituição Federal Brasileira de 1988 - CF/88) das Arbeitsgesetzbuch CLT (Consolidação das Leis do Trabalho, Decreto-Lei Nr. 5.452/43). Im Arbeitsgesetzbuch finden sich Regelungen sowohl zum Individual- als auch zum Kollektivarbeitsrecht. Geregelt werden unter anderem der Arbeitsschutz, der Arbeitsvertrag, Kollektivverträge und die Arbeitsgerichtsbarkeit.

    Weitere Regelungen zum brasilianischen Arbeitsrecht finden sich in Tarifverträgen, in unternehmensinternen Richtlinien und im Individualarbeitsvertrag. Zudem können sich auch durch eine wiederholte Verhaltensweise seitens des Arbeitgebers Ansprüche des Arbeitnehmers auf erneute Gewährung der jeweiligen Leistungen ergeben (betriebliche Übung). 

    Arbeitsvertrag

    Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet, ausdrücklich durch Angebot und Annahme oder konkludent geschlossen werden. Eine Schriftform ist nur bei befristeten Verträgen und bei Verträgen auf Abruf vorgeschrieben. Ein Arbeitsverhältnis kann auch durch faktisches Handeln begründet werden (Art. 442 ff. CLT). Allerdings ist zu beachten, dass trotz nicht gesetzlich vorgeschriebener Schriftform letztlich für den Arbeitgeber eine Pflicht zur Führung eines Arbeitsnachweises für jeden Arbeitnehmer besteht. Der Nachweis hat durch die Führung eines Arbeitsbuches CTPS (Carteira de Trabalho e Previdência Social) zu erfolgen, das vom brasilianischen Arbeitsministerium ausgestellt wird.

    Grundsätzlich wird bei Abschluss eines Arbeitsvertrages von einem unbefristeten Verhältnis ausgegangen. Befristete Verträge bedürfen einer besonderen sachlichen Begründung. Sachlich begründet ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, wenn beispielsweise die Erbringung der zu leistenden Arbeit von der Art einen begrenzten oder vorübergehenden Charakter aufweist (Art. 443 CLT). Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur mit eine maximalen Dauer von zwei Jahren geschlossen und einmal verlängert werden.

    Arbeitsrechtsreform 2017

    Die Arbeitsrechtsreform aus dem Jahr 2017 war die Neuformulierung des Arbeitsgesetzbuches (CLT).  Das Gesetz Nr. 13.467/17 hat eine Reihe von Arbeitsrechten und -pflichten in Brasilien geändert. Es handelte sich um die umfassendste Änderung des brasilianischen Arbeitsrechts seit den 1940er Jahren.

    Saisonarbeit

    Der individuelle Arbeitsvertrag kann die Erbringung der sogenannten Saisonarbeit (trabalho intermitente) bestimmen (Art. 443 CLT). Der Arbeitsvertrag gilt als saisonal, wenn die Erbringung der Dienstleistungen nicht kontinuierlich erfolgt, d.h., wenn sich Arbeits- und Ruhezeiten abwechseln. Dieser Wechsel kann in Stunden, Tagen oder Monaten erfolgen, unabhängig von der Art der Arbeitstätigkeit (außer bei Luftfahrern).

    Im Saisonarbeitsvertrag wird das Unterordnungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beibehalten. Diese Art von Verträgen muss unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Der pro Arbeitsstunde zu zahlende Betrag darf nicht unter dem Mindestlohn pro Stunde oder dem Entgelt anderer Arbeitnehmer, die dieselbe Tätigkeit ausüben, liegen. Der Arbeitnehmer muss mindestens drei Tage vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit vorgeladen werden. Während des Zeitraums der Inaktivität kann er Dienstleistungen für andere Auftragnehmer erbringen (Art. 452-A CLT).

    Diese Vertragsart ist derzeit Gegenstand von drei Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesgerichtshof (STF).

    Kollektivverträge haben Vorrang vor dem Gesetz

    Kollektivverträge haben in Brasilien normativen Charakter, und seit der Arbeitsreform können sie Vorrang vor dem Gesetz haben. Das bedeutet, dass Gewerkschaften und Unternehmen untereinander Arbeitsbedingungen aushandeln können, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, und zwar nicht unbedingt zum Vorteil der Arbeitnehmer. Folgende Punkte können ausgehandelt werden: Arbeitszeit, Gewinnbeteiligung, Homeoffice, Austausch von Urlaubstagen, Verlängerung der Arbeitszeit bei ungesunden Tätigkeiten usw. (Art. 611-A CLT). Nicht verhandelbar sind jedoch u.a.: Anspruch auf Arbeitslosenversicherung, Mindestlohn, Jahresurlaub, Elternzeit, Kündigungsfrist, Ruhestand, Versicherung gegen Arbeitsunfälle, Streikrecht (Art. 611-B CLT).

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Arbeits-/Entsendevertrag

    Eine Arbeitnehmerentsendung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Arbeitgeber seinem inländischen Arbeitnehmer die Weisung gibt, im Ausland eine Beschäftigung für ihn auszuüben.

    Die Erforderlichkeit und Ausgestaltung eines Entsendevertrages ist unter anderem von der beabsichtigten Dauer des Auslandsaufenthaltes des Mitarbeiters abhängig, die im Vorfeld abgeklärt werden sollte. Je nach Dauer eines Auslandseinsatzes kommen unterschiedliche Bestimmungen zu arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen zur Anwendung.

    Eine Auslandstätigkeit für einen Zeitraum bis zu drei Monate kann in Form einer Dienstreise erfolgen. In diesem Fall ist keine vertragliche Ergänzung (Entsendevertrag) zum Arbeitsvertrag erforderlich, maßgeblich für das Arbeitsverhältnis bleibt der deutsche Arbeitsvertag und auch deutsches Arbeitsrecht.

    Soll ein Aufenthalt im Ausland einen Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten umfassen, so spricht man von einer Delegation. In diesem Fall kann der Arbeitsvertrag bereits entsprechende Bestimmungen enthalten, sodass die Entsendung vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist. Enthält der Arbeitsvertrag keine dahingehenden Bestimmungen, so kann eine Ergänzungsvereinbarung geschlossen werden, die dann den Entsendevertrag darstellt.

    Eine kurzfristige Entsendung liegt bei einer Tätigkeit im Ausland für einen Zeitraum zwischen sechs und 12 Monaten vor. Eine langfristige Entsendung umfasst einen Zeitraum ab einem Jahr bis zu fünf Jahren. Eine Versetzung liegt vor, wenn eine Auslandstätigkeit einen Zeitraum von fünf Jahren überschreitet. Auch in diesen Fällen ist ein Entsendevertrag abzuschließen sofern der Arbeitsvertrag keine entsprechenden Regelungen von vorneherein enthält. In den Ergänzungsvereinbarungen kann zum Beispiel vereinbart werden, dass deutsches Recht weiterhin anwendbar ist. Allerdings ist dabei zu beachten, dass das lokale Arbeitsrecht in Brasilien zwingend anwendbar ist, das heißt eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers durch eine deutsche Rechtswahlklausel nicht möglich ist.

    Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Rechtswahl getroffen, dann kommt Art. 8 Abs. 2 Rom-I Verordnung zur Anwendung. Danach unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer für gewöhnlich seine Arbeitsleistung erbringt. Dabei bleibt der Staat auch dann der Staat, in dem für gewöhnlich die Arbeitsleistung erbracht wird, wenn die Arbeit vorübergehend in einem anderen Staat erbracht wird. Das bedeutet, dass deutsches Recht auch dann anwendbar bleibt, wenn der Arbeitnehmer für kurze Zeit ins Ausland entsandt wird.

    Aufgrund der hohen Kosten (Zuschüsse zu den Mietkosten, Umzugskosten, ggf. Lebenshaltung), die mit einer Entsendung eines Arbeitsnehmers verbunden sind, bietet sich zudem die Variante eines lokalen Vertrages an. Bei einem Lokalvertrag besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem ausländischen Unternehmen, meist ein Tochterunternehmen, und dem Arbeitnehmer. Der Lokalvertrag muss dabei neu aufgesetzt werden und kann nicht lediglich ergänzt werden. Bei einem Lokalvertrag gilt ausländisches Recht, es sei denn die Parteien haben etwas Abweichendes vereinbart.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

    Geregelt wird das Aufenthaltsrecht in Brasilien im Einwanderungsgesetz.

    Rechtsgrundlagen

    Geregelt wird das Aufenthaltsrecht in Brasilien im in 2017 erlassenen Einwanderungsgesetz (Lei de Migração Nr. 13.445/2017), das bislang einschlägige Ausländergesetz (Lei do Estatuto do Estrangeiro, Nr. 6.815/80) wurde mit Inkrafttreten des Einwanderungsgesetzes abgeschafft. Des Weiteren finden sich Regelungen zum Aufenthaltsrecht im Flüchtlingsgesetz (Lei do Estatuto dos Refugiados, Nr. 9.474/97), in verschiedenen Dekreten sowie in den vom Nationalen Einwanderungsrat (Conselho Nacional de Imigração) erlassenen Resolutionen.

    Geschäftsaufenthalte

    Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum für Besuche in Brasilien, wenn sie das Land als Touristen, Studenten, Geschäftsreisende, Forscher, Lehrer, Praktikanten oder Journalisten (mit Ausnahme von Filmaufnahmen und Dreharbeiten) besuchen. Voraussetzung ist, dass sie die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nicht überschreiten.

    Zu Geschäftsaufenthalten zählen dabei unter anderem Messeteilnahmen, Teilnahme an Meetings und Kongressen (solange die Teilnahme nicht von brasilianischer Seite aus entlohnt wird), Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten und Reisen zur Abwicklung von Adoptionsverfahren.

    Arbeitsaufenthalte

    Alle Arbeitsaufenthalte oder arbeitsähnlichen Aufenthalte bedürfen hingegen einer Arbeitserlaubnis und eines Arbeitsvisums. Ausländern ist die Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit ohne Daueraufenthaltserlaubnis oder zeitlich befristetem Visum nicht gestattet.

    Bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis und eines Arbeitsvisums handelt es sich um zwei verschiedene Verfahren, wobei das Verfahren zur Visabeantragung ein abgeschlossenes Verfahren zur Erlangung einer Arbeitsgenehmigung voraussetzt. Das Arbeitsvisum kann grundsätzlich erst beantragt werden, wenn eine Arbeitsgenehmigung vorliegt. Eine Arbeitserlaubnis ist erforderlich, wenn eine Person in Brasilien eine Arbeitstätigkeit aufnehmen möchte, wie zum Beispiel Monteure oder Ingenieure. Erst nach Vorliegen einer Arbeitserlaubnis kann ein temporäres Visum beantragt werden.

    Bei beabsichtigten Daueraufenthalten gibt es zudem das sogenannte Dauervisum für Führungskräfte wie Geschäftsführer, Unternehmensverwalter, Direktoren, Manager oder Mitarbeitern von Stiftungen. Die Beantragung eines Dauervisums ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft, auch ist zunächst eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.

    Die oben genannten Regeln wurden durch den Beschluss CNIG MJSP Nr. 45/21, der am 24. Januar 2022 in Kraft trat, teilweise gelockert. Dieses Rechtsinstrument schafft Visa für so genannte digitale Nomaden (nômades digitais). Weitere Informationen finden Sie in dem GTAI-Rechtsbericht Brasilien modernisiert das Aufenthaltsrecht.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Arbeitsschutz

    Die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind im Arbeitsgesetzbuch enthalten.

    Die Regelungen zum Arbeitsschutz werden durch das Arbeitsministerium überwacht, das auf regionaler Ebene durch zahlreiche Büros vertreten wird.

    Vor Aufnahme einer betrieblichen Tätigkeit erfolgt eine Inspektion durch die zuständige regionale Behörde. In einem Betrieb ist eine sogenannte Unfallverhütungskommission zur Prävention von Arbeitsunfällen einzurichten, die sich aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammensetzt. Sofern es betrieblich erforderlich ist, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine angemessene, persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei schädlichen und gefährlichen Tätigkeiten haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zuschläge zum Arbeitslohn.

    Gesundheitsuntersuchungen sind bei Neueinstellungen sowie bei Verlassen eines Unternehmens auf Kosten des Arbeitgebers durchzuführen. Je nach Einsatzgebiet und mit der auszuführenden Tätigkeit verbundenem Risiko können behördliche Zwischenuntersuchungen angeordnet werden.

    Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Mindestlohn

    Seit August 2023 legt ein neues Gesetz die Kriterien für eine jährliche Erhöhung des Mindestlohns in Brasilien fest.

    Der Mindestlohn ist in der Verfassung der Föderativen Republik Brasilien (Bundesverfassung) von 1988 als Recht der Stadt- und Landarbeiter definiert (Art. 7, IV, Constituição da República Federativa do Brasil – CF/88). Der Mindestlohn in Brasilien muss die lebenswichtigen Bedürfnisse des Arbeitnehmers und seiner Familie mit Unterkunft, Ernährung, Bildung, Gesundheit, Freizeit, Kleidung, Hygiene, Transport und sozialer Sicherheit decken. Gemäß der oben genannten Verfassungsnorm muss der Mindestlohn periodisch angepasst werden, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

    Der Mindestlohn muss in ganz Brasilien einheitlich sein und regelmäßig angepasst werden. Auch die Bundesländer können den Mindestlohn festlegen, solange er nicht unter dem nationalen Mindestlohn liegt. Derzeit haben nur fünf brasilianische Bundesländer Mindestlöhne, die über dem nationalen Standard liegen: São Paulo, Rio de Janeiro, Paraná, Santa Catarina und Rio Grande do Sul.

    Am 28. August 2023 wurde das Gesetz Nr. 14.663 verabschiedet, das die staatlichen Kriterien für die Erhöhung des Mindestlohns regelt (Política de Valorização do Salário Mínimo - PVSM). Nach diesem Gesetz wird der Mindestlohn jährlich an die Inflation und das Bruttoinlandsprodukt angepasst, um den Beschäftigten reale Gewinne zu sichern.

    Seit dem 1. Januar 2024 ist der Mindestlohn in Brasilien durch das Dekret Nr. 11.864 vom 27. Dezember 2023 auf 1.412 R$ (rund 263 EUR) gestiegen.

    Von Dr. Julio Pereira | Berlin

  • Brasilien: Sozialversicherung

    In Brasilien besteht für jeden Arbeitnehmer in einem brasilianischen Arbeitsverhältnis eine Sozialversicherungspflicht.

    Jeder Arbeitnehmer muss bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses beim Nationalen Sozialversicherungsinstitut INSS (Instituto Nacional do Seguro Social) registriert werden. Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus einem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen. Die vom Bruttolohn geschuldeten Beiträge sind im Rahmen der Renten- und Krankenversicherung, der Arbeitsunfallversicherung SAT (Seguro Acidente do Trabalho) und der Arbeitslosenversicherung FGTS (Fondo de Garantia do Tempo de Serviço) zu entrichten. Dazu werden die Registrierungsnummer für Ausländer (Registro Nacional de Estrangeiro – RNE) und die Steuernummer (Cadastro de Pessoa Física – CPF) benötigt.

    Grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht das Territorialprinzip, das heißt für die Frage der Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist der Ort entscheidend, wo die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird. Bei einer Beschäftigung mit Berührungspunkten in Deutschland und Brasilien können in beiden Ländern Versicherungs- und Beitragspflichten entstehen.

    Um gleichzeitige und somit doppelte Beitragspflichten zu vermeiden, wurde zwischen Brasilien und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, welches seit dem 1. Mai 2013 in Kraft ist und spezielle Zuständigkeitspflichten vorsieht. Der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens erstreckt sich dabei grundsätzlich auf die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung. Ausnahmeregelungen bestehen bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Entsendung dahingehend, dass bei einer Entsendung eines deutschen Arbeitnehmers weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften zur Arbeitslosenversicherung anwendbar sind. Vom Abkommen nicht erfasst sind die Kranken- und Pflegeversicherung.

    Der deutsche Arbeitnehmer unterliegt weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht, wenn die Voraussetzungen einer Entsendung vorliegen und der Aufenthalt einen Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreitet. Überschreitet eine Entsendung den Zeitraum von 24 Monaten, so gelten grundsätzlich ab dem 25. Monat die brasilianischen Rechtsvorschriften. Allerdings können Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die weitere Dauer einer ausgeübten Tätigkeit in Brasilien eine nach dem Sozialversicherungsabkommen mögliche Ausnahmevereinbarung über die Weitergeltung der Rechtsvorschriften vereinbaren. Zuständig für den Abschluss einer solchen Vereinbarung sind dabei der deutsche Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV-Spitzenverband), die Deutsche Verbindungsstelle Krankenkassen (DVKA) und in Brasilien die Agência da Previdência Social de Atendimentos Acordos Internacionais Florianópolis (APSAI).

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Umweltschutzrecht

    Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind in Brasilien verfassungsrechtlich verankert.

    Rechtsgrundlagen

    Brasilien ist eines der lateinamerikanischen Länder, in denen Klimaschutz und Nachhaltigkeit eine verfassungsrechtliche Grundlage haben. Seit dem 1. Januar 2023 stärken die Dekrete Nr. 11.349 und Nr. 11.367 die Umweltpolitik Brasiliens.

    Klimaschutz

    Die brasilianische Bundesverfassung von 1988 (Constituição Federal Brasileira de 1988 - CF/88) legt bei der Festlegung der Zuständigkeiten der föderalen Einheiten fest, dass sowohl der Bund, die Länder als auch die Gemeinden Gesetze zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung der „Verschmutzung in allen ihren Formen“ (Art. 23 VI CF/88) erlassen können.

    Auf der Grundlage dieser Verfassungsnorm gibt es mehrere Gesetze, die den Klimaschutz zum Gegenstand haben. Auf Bundesebene ist das wichtigste Instrument das Gesetz Nr. 12.187 aus dem Jahr 2009, mit dem die Nationale Politik zum Klimawandel (Política Nacional sobre Mudança do Clima - PNMC) geschaffen wurde und das als „freiwillige nationale Verpflichtung“ Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen vorsieht (Art. 12 Gesetz 12.187/09). Auf Landesebene haben neben dem Bund 21 der 26 Bundesländer eigene Gesetze zu diesem Thema und setzen Ziele für den Klimaschutz. Mehrere dieser Bundesländer haben eigene öffentliche Fonds eingerichtet, um Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu finanzieren. Auf kommunaler Ebene haben mindestens zehn Großstädte lokale Gesetze zum Klimaschutz erlassen, darunter São Paulo  (Gesetz Nr. 14.933/09) und Rio de Janeiro (Gesetz Nr. 5.248/11).

    Die überwiegende Mehrheit der aktuellen brasilianischen Gesetze zum Klimawandel wurde vor dem Pariser Abkommen erlassen, das am 21. September 2016 von Brasilien ratifiziert wurde und 2017 durch das Präsidentendekret Nr. 9.073 in Kraft trat. Ein Gesetzentwurf (Projeto de Lei Nr. 6.539/2019), der das Bundesgesetz 12.187/09 an das Pariser Abkommen anpasst, ist derzeit im Bundessenat anhängig. Darin ist festgelegt, dass Brasilien bis zum Jahr 2050 100 Prozent seiner Treibhausgasemissionen neutralisieren muss. Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundessenat gebilligt.

    Nachhaltigkeit

    Nachhaltigkeit wird im brasilianischen Recht fast ausschließlich mit Umweltfragen in Verbindung gebracht. Die brasilianische Bundesverfassung sieht nachhaltige Entwicklung als ein generationenübergreifendes Recht auf eine ausgewogene Umwelt wie folgt vor: „Jeder hat das Recht auf eine ökologisch ausgewogene Umwelt, die Gemeingut des Volkes und wesentlich für die gesunde Lebensqualität ist. Sie für die gegenwärtigen und künftigen Generationen zu schützen und zu erhalten, ist Pflicht der öffentlichen Gewalt und der Gemeinschaft“ (Art. 225 CF/88). Verhaltensweisen und Tätigkeiten, die als umweltschädlich gelten, werden mit strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sanktionen geahndet. Darüber hinaus sind Zuwiderhandelnde, ob natürliche oder juristische Personen, gesetzlich verpflichtet, den entstandenen Schaden zu beheben.

    Die brasilianische Verfassung sieht außerdem vor, dass der Schutz der Umwelt die differenzierte Behandlung von Produkten und Dienstleistungen sowie ihrer Herstellungs- und Bereitstellungsprozesse entsprechend ihrer Umweltauswirkungen umfasst (Art. 170 VI CF/88). Im Bereich des Agrarrechts legt die Verfassungsnorm als Voraussetzungen für die Erfüllung der sozialen Funktion des ländlichen Eigentums die Erhaltung der Umwelt und die rationale und angemessene Nutzung der verfügbaren natürlichen Ressourcen fest (Art. 186 I und II CF/88).

    Um die Wirksamkeit der vorgenannten Verfassungsnormen zu gewährleisten, gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die die Nachhaltigkeit zum zentralen Gegenstand haben. Eines der wichtigsten Rechtsinstrumente ist das Gesetz 9.985 vom 18. Juli 2000, mit dem das so genannte Nationale System der Naturschutzeinheiten (Sistema Nacional de Unidades de Conservação da Natureza - SNUC) geschaffen wurde. Dieses System legt Kriterien für den Schutz und die Verwaltung der so genannten „Naturschutzeinheiten“ fest, die verschiedenen territorialen Räumen entsprechen, darunter Wälder, Nationalparks, ökologische Stationen, Naturschutzgebiete, Hoheitsgewässer und andere. Das Gesetz definiert „nachhaltige Nutzung“ der Umwelt als eine Art der Nutzung, die die „Dauerhaftigkeit“ der Umweltressourcen, der ökologischen Prozesse und der Biodiversität in einer sozial gerechten und wirtschaftlich tragfähigen Weise gewährleistet (Art. 2 IX Gesetz 9.985/00).

    Von Dr. Julio Pereira | Bonn

  • Brasilien: Immobilienrecht

    In Brasilien gibt es einige Beschränkungen für den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer.

    Das Immobilienkaufrecht in Brasilien wird im Zivilgesetzbuch geregelt. Besondere Regelungen zu Einschränkungen des Erwerbs von Immobilien in ländlichen Gebieten durch Ausländer finden sich im Gesetz Nr. 5.709/1971, das den Erwerb ländlicher Grundstücke durch einen in Brasilien ansässigen Ausländer oder durch eine ausländische juristische Person, die in Brasilien tätig sein darf, regelt.

    Ausländer (natürliche oder juristische Personen) können nicht unter den gleichen Bedingungen Grundstücke kaufen, wie dies brasilianische Bürger können. Sie dürfen ländliche Grundstücke nur dann erwerben, wenn der Erwerb für die Durchführung spezifischer Projekte bestimmt ist: Landwirtschaft, Viehzucht, Forstwirtschaft, Industrie, Tourismus. Nach den Verordnungen IN Nr. 94/18 und IN 1.863/2018 und (Instruções Normativa) müssen sie sich beim Steuerregister für natürliche oder juristische Personen (Cadastro Nacional da Pessoa Jurídica – CNPJ oder Cadastro de Pessoa Física – CPF) vor dem Kauf anmelden. Darüber hinaus unterliegen sie Beschränkungen beim Kauf von Grundstücken an der Küstenlinie oder in Grenznähe sowie in bestimmten als nationale Sicherheitszonen ausgewiesenen Gebieten. Restriktionen ergeben sich auch beim Kauf von Grundstücken in ländlichen Gebieten ab einer bestimmten Größe.

    Vor dem Erwerb einer Immobilie sollte sich der Käufer Informationen über das beabsichtigte Kaufobjekt einholen. Dazu gehört neben einer etwaigen Ortsbesichtigung insbesondere die Überprüfung der rechtlichen Dokumentation (certidões reais) über dingliche Belastungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Dokumentation über den Verkäufer und die Vorbesitzer.

    Kaufverträge von Grundstücken beinhalten eine schuldrechtliche Pflicht zur Eigentumsverschaffung. Das Eigentum wird dabei grundsätzlich durch öffentliche Beurkundung und Registrierung der öffentlichen Urkunde im Grundbuch übertragen (Art. 1.227; Art. 1.245 bis 1.247 Zivilgesetzbuch). Der Notar unterschreibt das Dokument im Beisein der Parteien. Vermerkt sind im Grundbuch auch die früheren Eigentümer, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte und Hypotheken.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Technischen Normen

    Technische Normen müssen aufgrund des Verbraucherschutzes und der technischen Sicherheit eingehalten werden.

    Die brasilianische Normierungsorganisation ist die Associação Brasileira de Normas Técnicas (ABNT), eine Non-Profit-Organisation, die für die technische Normung in Brasilien verantwortlich ist. ABNT wurde durch das Gesetz Nr. 4.150 vom 21. November 1962 gegründet. Zuständige Behörde für Zertifizierungen ist das brasilianische Nationale Institut für Messtechnik, Qualität und Technologie INMETRO (Instituto  Nacional de Metrologia, Qualidade e Tecnologia), dessen Rechtsgrundlage das Gesetz Nr. 5.966 vom 11. Dezember 1973 ist.

    Hinweis: Ergeben sich Fragen zu technischen Normen in Brasilien so wenden Sie sich bitte an die für das Land zuständige Zollexpertin im GTAI-Zollbereich. Hingewiesen sei zudem auf die GTAI-Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Brasilien.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

  • Brasilien: Kontaktadressen

    Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Brasilien.

    BezeichnungInternetadresse
    Auslandshandelskammer Brasilienhttps://www.ahkbrasilien.com.br/
    Brasilianisches Generalkonsulat Frankfurt a.M.http://frankfurt.itamaraty.gov.br/de/
    Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in São Paulohttps://brasil.diplo.de/br-de/vertretungen/gksaopaulo
    Brasilianische Steuerbehördehttps://www.gov.br/receitafederal/pt-br
    Verein Deutscher Ingenieure in Brasilien – VDI Brasilienhttps://www.vdibrasil.com/
    Regionalrat für Architekten (Conselho de Arquitetos e Urbanistas – CAU):https://www.caubr.gov.br/
    Industrieverband Rio de Janeiro (Federação das Indústrias do Estado de Rio de Janeiro – FIRJAN)https://www.firjan.com.br/pagina-inicial.htm
    Industrieverband São Paulo (Federação das Indústrias do Estado de São Paulo - FIESP)https://www.fiesp.com.br/
    Brasilianische Entwicklungsbank (Banco Nacional do Desenvolvimento - BNDES)https://www.bndes.gov.br/wps/portal/site/home
    Brasilianischer Industrieverband (Confederação Nacional da Indústria - CNI)http://www.portaldaindustria.com.br/cni/
    Wirtschaftsförderungsgesellschaft von Rio de Janeiro (Rio Negócios Business)http://rio-negocios.com/home-en/
    Wirtschaftsförderungsgesellschaft von São Paulo (Investe São Paulo)https://www.investe.sp.gov.br/

    Hinweis: Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar.

    Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

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