Zollbericht Brasilien WTO
Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in der WTO
Brasilien ist Mitglied des Mercosur, mit dem die EU über ein gemeinsames Abkommen verhandelt. Streitpunkte sind unter anderem Umweltschutz und Menschenrechte.
19.02.2024
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Mitgliedschaft in der WTO
Brasilien ist seit dem 1. Januar 1995 Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO).
Ferner ist Brasilien Mitglied der Lateinamerikanischen Integrationsvereinigung (Asociación Latinamericana de Integración - ALADI).
Mitgliedschaft im Mercosur
Brasilien ist seit dem 29. November 1991 Mitgliedstaat des Gemeinsamen Marktes des Südens (Mercado Comum do Sul - Mercosul). Weitere Mitgliedstaaten sind Argentinien, Paraguay und Uruguay. 2012 trat auch Venezuela dem Pakt bei. Seit einiger Zeit ist das Land suspendiert. Bolivien hat Mitte 2015 ein offizielles Beitrittsprotokoll unterzeichnet. Am 23. November 2023 ist den Beitritt Boliviens genehmigt worden.
Der Mercosur ist wie eine Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzolltarif konzipiert. Allerdings kann jeder Mitgliedstaat Ausnahmen von dem gemeinsamen Zolltarif definieren. Für Ursprungswaren des Mercosur gilt im intrazonalen Handel grundsätzlich Zollfreiheit. Importwaren aus Ländern außerhalb des Mercosur werden trotzdem häufig mehrfach verzollt beziehungsweise unterschiedlich eingereiht. Nach Aussage von Experten ist eine Umgehung von Mehrfachverzollungen nur durch die Nutzung von Zolllagern möglich.
Weitere Handelsabkommen Brasiliens
Brasilien ist als Mitgliedstaat des Mercosur auch Mitgliedstaat verschiedener Freihandels- und Präferenzabkommen.