Zollbericht Brasilien Einfuhrabgaben
Brasilien schafft einfuhrrelevante Abgaben ab
Mit einer tiefgreifenden Steuerreform strukturiert Brasilien seine Einfuhrabgaben neu. Die Reform wird ab 2026 stufenweise umgesetzt und soll 2033 vollständig in Kraft treten.
09.04.2024
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Die Steuerreform, veröffentlicht im Dezember 2023, bezweckt die Struktur des Steuersystems zu zentralisieren und die Steuerzahlung und -erhebung zu erleichtern. Dabei werden unterschiedliche Steuern abgeschafft, die dem Bund und den Bundesländern zustehen. Einige davon gehören zu den Abgaben, die in Brasilien bei der Einfuhr von Waren anfallen. Gleichzeitig führt Brasilien jedoch neue Steuern ein.
Abschaffung von Einfuhrabgaben
Derzeit unterliegen Wareneinfuhren in Brasilien unter anderem dem Einfuhrzoll, der Steuer auf Gewerbeerzeugnisse, den Sozialabgaben PIS/PASEP und COFINS sowie der Warenumsatzsteuer. Von der Steuerreform sind folgende noch aktuelle Einfuhrabgaben betroffen und werden abgeschafft:
- Steuer auf Gewerbeerzeugnisse (Imposto sobre Produtos Industrializados – IPI): Sie ist eine dem Bund zustehende Mehrwertsteuer, die sowohl auf die Herstellung gewerblicher Waren im Inland als auch bei Wareneinfuhren erhoben wird. Der Steuersatz ist je nach Produkt unterschiedlich.
- Sozialabgaben PIS (Programa de Integração Social) und COFINS (Contribuição para o Financiamento da Seguridade Social): Sie sind Beiträge an Programme zur sozialen Integration beziehungsweise Finanzierung der sozialen Sicherheit, die der Bund bei Wareneinfuhren erhebt. Die Steuersätze betragen im Regelfall 2,1 beziehungsweise 9,65 Prozent.
- Warenumsatzsteuer (Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços - ICMS): Sie ist eine weitere der Mehrwertsteuer ähnliche Steuer, die den Bundesländern zusteht. Sie wird auf die Vermarktung und den Transport von Produkten sowie auf die Erbringung von Dienstleistungen erhoben. Im Regelfall gilt ein Steuersatz von 17 oder 18 Prozent.
Einführung der "IVA dual"
Als Ersatz für die abgeschafften Steuern führt die Reform die Umsatzsteuer (Imposto sobre Valor Agregado - IVA) durch die sogenannte "IVA dual“ ein. Dabei wird der Bund seinen Steueranteil getrennt von den Bundesländern erheben. Die neu eingeführte Umsatzsteuer heißt "Beitrag auf Waren und Dienstleistungen" (Contribuição sobre Bens e Serviços – CBS) auf Bundesebene und "Steuer auf Waren und Dienstleistungen" (Imposto sobre Bens e Serviços – IBS) auf Bundesländerebene. Der CBS ersetzt IPI, PIS und COFINS; die IBS tritt an die Stelle von ICMS.
Des Weiteren ist für CBS und IBS ein einheitlicher Steuersatz von etwa 25 Prozent vorgesehen. Die Höhe des Satzes wird durch ein Ergänzungsgesetz (lei complementar) zu einem späteren Zeitpunkt konkret geregelt. Für bestimmte Warengruppen wie zum Beispiel Medikamente und Produkte der Grundversorgung kann dieser Steuersatz reduziert werden.
Schaffung der "Imposto Seletivo"
Neben der Umsatzsteuer sieht die Reform die Einführung der föderalen selektiven Steuer (Imposto Seletivo – IS) vor. Sie wird auf die Herstellung, den Vertrieb oder die Einfuhr von Produkten und Dienstleistungen erhoben, die gesundheits- oder umweltschädlich sind. Produkte, die der selektiven Steuer unterliegen sowie die entsprechenden Steuersätze werden durch ein Ergänzungsgesetzt festgelegt. Die neue Besteuerung soll beispielsweise für Zigaretten und alkoholische Getränke gelten.
Umsetzung der Steuerreform
Zur Implementierung der Reform sind folgende Fristen vorgesehen:
- Von 2023 bis 2025 tritt die Reform in Kraft. Dabei werden administrative und operative Vorbereitungen für ihre Umsetzung vorgenommen.
- Ab 2026 wird die Steuerreform in Bezug auf die neu eingeführten Steuern CBS und IBS gelten; sie werden gemeinsam geregelt und umgesetzt. Bis dahin müssen alle ergänzenden und allgemeinen Gesetze veröffentlicht sein.
Weitere Details zum Inhalt und zur Implementierung der Reform des brasilianischen Steuersystems finden Sie in unserer Publikation Steuerreform in Brasilien. Die brasilianische Regierung veröffentlicht den Text der Verfassungsänderung zur brasilianischen Steuerreform auf ihrer Webseite.