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Zollbericht Burkina Faso Einfuhrabgaben

Burkina Faso, Mali und Niger führen Zollabgabe auf Importe ein

Die Allianz der Sahel-Staaten (AES) erhebt eine neue Gemeinschaftsabgabe auf Einfuhren aus Drittländern. Die Abgabe soll die Aktivitäten der Allianz finanzieren.

Von Andrea Mack | Bonn

Die Allianz der Sahel-Staaten (Alliance des États du Sahel, AES) hat mit Beschluss vom 28. März 2025 eine Gemeinschaftsabgabe (Prélèvement Confédéral de l'AES, PC-AES) auf importierte Produkte aus Drittländern eingeführt, die im Gebiet der Konföderation zum freien Verkehr abgefertigt werden. Die Abgabe beträgt 0,5 Prozent des Zollwerts der Ware.

Ausgenommen von der neuen Gemeinschaftsabgabe sind unter anderem:

  • Waren mit Ursprung in der AES
  • Waren, die in einem Mitgliedsland der AES hergestellt wurden aber nicht deren Ursprungsregeln entsprechen
  • aus Drittländern importierte Waren, die zuvor in einem Mitgliedstaat der AES in den freien Verkehr überführt und anschließend in einen anderen Mitgliedstaat wieder ausgeführt werden
  • Waren aus einem Staat, der einer Zollunion mit der AES beigetreten oder der durch ein besonderes Abkommen mit der AES verbunden ist
  • Transitwaren
  • Diplomaten- und Konsulargut
  • Lieferungen an die Regierung eines Mitgliedstaats
  • Hilfsgüter, Spenden an anerkannte gemeinnützige oder karitative Organisationen
  • persönliche Gebrauchsgegenstände von Reisenden.

Die Abgabe wird zum Zeitpunkt der Zollanmeldung der eingeführten Waren berechnet und von der nationalen Zollbehörde des AES-Mitgliedstaats erhoben. Mit der Abgabe sollen die Aktivitäten der Organisation finanziert werden. 

Zum Hintergrund

Die Militärregierungen der Sahel-Staaten Burkina Faso, Mali und Niger sind nach fast 50 Jahren am 29. Januar 2025 aus der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS offiziell ausgetreten. Damit verringert sich die Zahl der Mitglieder von 15 auf zwölf Länder. Auch ECOWAS erhebt eine Gemeinschaftsabgabe von 0,5 Prozent auf Einfuhren aus Drittstaaten. 
Burkina Faso, Mali und Niger gehören nach wie vor der 1994 gegründeten Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA an, die eine Zollunion mit eigener Währung (CFA-Franc) bildet. Weitere Mitglieder der UEMOA sind Benin, Côte d’Ivoire, Guinea-Bissau, Senegal und Togo. Diese Länder sind gleichzeitig Teil der ECOWAS. 
Die übrigen ECOWAS-Mitgliedstaaten, die nicht der UEMOA angehören, könnten von der neuen Importabgabe der AES betroffen sein: Cabo Verde, Gambia, Ghana, Guinea, Liberia, Nigeria und Sierra Leone. 

Quelle und weitere Informationen:

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