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Rechtsmeldung | China | Investitionsrecht

Negativlisten für ausländische Investitionen in China gekürzt

Die am 27. Dezember 2021 in China veröffentlichten beiden neuen Negativlisten sind im Vergleich zu den Vorgängerversionen erneut etwas kürzer. Sie gelten ab dem 1. Januar 2022.

Von Julia Merle | Bonn

Die sogenannten Negativlisten verbieten oder beschränken ausländische Investitionen in bestimmten Branchen.

Die aktualisierten Fassungen der landesweiten Negativliste und der in den Freihandelszonen geltenden Negativliste für ausländische Investitionen wurden am 27. Dezember 2021 von der National Development and Reform Commission und dem Ministry of Commerce herausgegeben.

Die Beschränkungen wurden in der landesweit geltenden Liste von 33 auf 31 und in der Negativliste für die Freihandelszonen von 30 auf 27 reduziert. Die beiden neuen Negativlisten enthalten damit – wie in den letzten Jahren – wieder eine geringere Anzahl von beschränkten Industrien als die Vorjahreseditionen.

So wird unter anderem im Automobilbereich die bisherige Beteiligungsgrenze bei der Herstellung von Pkw entfallen.

Die neuen Negativlisten werden am 1. Januar 2022 in Kraft treten und die Fassungen aus dem Jahr 2020 ersetzen.

Zum Thema:

  • Meldung des chinesischen Handelsministeriums vom 27. Dezember 2021 (Chinesisch)
  • Landesweite Negativliste 2021 (《外商投资准入特别管理措施(负面清单)(2021 年版)》; Chinesisch)
  • Negativliste für die Freihandelszonen 2021 (《自由贸易试验区外商投资准入特别管理措施(负面清单)(2021 年版)》; Chinesisch)
  • GTAI-Rechtsmeldung vom 29. Juni 2020 zu den Fassungen aus dem Jahr 2020
  • GTAI-Rechtsbericht "Investitionsrecht in China"
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